Dr. med. Rolf Reitis, hausärztlicher Internist und Psychotherapeut, www.frank-sacco.de über sein Alter Ego: Frank Sacco nachr.: Verteiler
Über die Entsorgung des Frank Sacco
Stand: Februar 2020
Oder: Über die Einführung des Höllengedankens in die Psychiatrie
Mobbing, Hörverlust, schwere Körperverletzung, ja seine endgültige „Entsorgung“. Das sind die Stationen meines Alter Ego Frank Sacco. Wollen Sie Dr. Reitis „umbringen“, so dann auch die notdienstlich herbeigeholte Ärztin Dr. Gebers am 10. Oktober 2011 in Richtung etablierte Psychiatrie. „Das hätte tödlich enden können“, so die Röntgenassistentin mit Hinweis auf den lädierten Halswirbel. Saccos „Verbrechen“: Er wies und weist der etablierten Psychiatrie ihren größten Kunstfehler seit 1945 nach: Die Abschiebung von Patienten, die eine Angst vor Strafen im Jenseits angeben. Sie werden zum Klerus abgeschoben. Höllenangst will man nicht in der Psychiatrie, Angst vor großen Plätzen ist als Diagnose bekömmlicher. Dabei ist sie nach Eugen Biser, Karl Jaspers und Eugen Drewermann die anerkannt größte Angst des Homo sapiens. Ja die auf diese Weise Erkrankten kommen heute „durch alle Ritzen“, so in der Die Zeit vom 31.3.2010. Ex-Bischöfin Käßmann schreibt über das zurzeit herrschende Gottesbild: Es habe etwas „ungeheuer Beängstigendes“ für Kinder. Sie bekommen ungeheure Angst. Höllenangst treibe sie in Erkrankungen mit „tief existentiellen Ängsten“. Näheres unten im Text.
Was der deutsche Staat diesbezüglich noch nicht „weiß“: Religion darf nicht krank machen. Kardinal Marx entschuldigte sich dann auch bereits im Namen der katholischen Kirche bei den von Höllenangst Betroffenen. „Buße“ habe man als Kirche zu tun. Gegen seine Initiative der Abschaffung des Höllendogmas traf er leider auf heftige Gegenwehr katholischer Gläubiger. Sollte deren lebenslange Askese in Demuth, sollte deren Streben nach einem gottesfürchtigen Leben so ohne ein besonderes Geschenk bleiben? Der Heilige Thomas von Aquin hatte ja gesagt, das Schönste für die Heiligen im Himmel sei, bei Jesu Foltern der Sünder in der Hölle zusehen zu dürfen. Soweit zum Thema Sadismus bei streng Gläubigen. Er ist - nach Freud - Ersatz für einfachen Sex.
Über den analytischen Grund dieses Kunstfehlers, nämlich eigene, allerdings verdrängte religiöse Ängste beim Therapeuten, schrieb Sacco ein Buch: Die Neurose Sigmund Freuds, BoD. Freud fiel in diverse Ohnmachten. An dieser Angstneurose müsse gearbeitet werden, so Freud. Das tat Sacco. Die Angst Freuds ist identisch mit der Angst der heutigen Psychiatrie. Nota bene: Von dieser ihrer Angst merken Psychiater nichts, da sie Situationen strikt vermeiden, die dieses Gefühl auslösen könnten. Sie meiden in Therapien das Thema Religion, müssten sie dann ja Patienten vor dem Klerus (und deren „Gott“) in Schutz nehmen. Auch in Psychologie heute vom Juli 2010 steht es: Hinsichtlich religiöser Fragen würden Therapeuten von ihren Ängsten dominiert. Ja man habe auf dem Sektor keine wirkliche Ausbildung. Doch wie immer: Hier gibt es Ausnahmen. Nun, liebe dortige Kollegen: Religiöse Ängste sind immer unnötige Ängste: Sie werden von Menschen, von Klerikern gemacht. 2009 schickte Sacco der Bundesärztekammer und der DGPPN, der Dachorganisation der sprechenden Medizin seine Arbeit „Psychoanalyse der Evangelischen und Katholischen Religion und der heutigen Psychiatrie“ mit seiner Forderung: Gespräche mit Patienten über ihre fundamentalistische Religion - statt Neuroleptika und Elektroschocks bei Schäden durch diese Religion. Das Kesseltreiben begann. Man sann auf Rache. Doch ein Zuviel an dieser Emotion raubt, wie man sieht, den Verstand.
Teil 1: Die Niedersächsische Ärztekammer
Zunächst lockte man Sacco über den Juristen der Niedersächsischen Ärztekammer, Ass. jur. Wiegand, zu einem „Gespräch“ am 17.11.2009 in seine Kammer. Dort überfällt man den so in die Falle geratenen mit einer psychiatrischen, illegalen Begutachtung (!) durch den Hannoveraner Psychiater Dr. Mayer – Amberg und die angereiste Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Goesmann, Psychotherapeutin. Die Begutachtung fand in Öffentlichkeit statt! Gleich zu „Beginn“, wie es im Protokoll Wiegands heißt, wurde dem wehrlosen Hausarzt eröffnet, es gehe jetzt um seine „gesundheitliche“ Eignung zum Arztberuf. „Ärzte“ wurden sich „Sorgen“ über Sacco machen. Doch die „Sorgen“ waren andere. Eine Belehrung, die Aussage verweigern zu dürfen, erfolgte nicht. Wenig später unternahm die Kammer eine wissentliche Falschaussage im Amt: Eine Begutachtung seiner Gesundheit sei gar nicht geplant gewesen. Erst „während“ des Gespräches, so der NiZza, sei der Verdacht auf eine psychische Erkrankung aufgekommen. Dem widerspricht das Protokoll. Am Ende vereinbarte die Vizepräsidentin ausdrücklich Schweigepflicht für den Abend, denn hier wurden ja intimste medizinische Dinge eines Lebenslaufes ausgefragt.
Der denkwürdige Tag endete mit einer schon im Vorfeld festgelegten Diagnose, dem Verdacht einer „sensitiven paranoiden Persönlichkeitsstörung“, ICD10: F60.0. Das entspricht nach Wikipedia einem Zuviel an Misstrauen. Doch an welcher Stelle ist das Misstrauen Saccos in Psychiatrie, seine Kammer und die Amtskirchen nicht sehr angebracht und irgendwo auch überfällig? Auch ist diese „Störung“ regelhaft mit einem sozialen Abstieg assoziiert. Ass. jur. Wiegand unternimmt dann eine erneute, wiederum schriftliche Falschaussage: Nach Rücksprache mit Goesmann habe man keine Schweigepflicht (!) vereinbart. Sacco verlangte Mitte 2019 von der Nds. Gesundheitsministerin Dr. Reimann als Aufsicht, das genannte Dreiergespann unverzüglich aus den Ämtern zu entlassen. Solche Personen haben in einer Ärztekammer nichts verloren. Das gilt speziell für ein Verfahren einer illegalen Verrückterklärung eines nach Angaben seiner Hausärzte psychisch völlig gesunden Arztes. Der anwesende, Öffentlichkeit darstellende Pastor Christian Berndt hatte Wiegand als Lügner entlarvt und Sacco die ausdrückliche Schweigepflicht schriftlich bestätigt. „Ärztekammer - Lügenkammer“ schrieb Sacco der Ministerin. Noch hüllt sie sich in Schweigen.
Unter strengster Schweigepflicht stehend informierte die Kammer widerrechtlich an Art. 1 GG vorbei am 19.11.2009 die Approbationsbehörde NiZzA über seine bösartig konstruierte Gefälligkeitsdiagnose. Sacco müsse psychiatrisch genauestens untersucht werden. Auf Nachfragen (Einschreiben / Rückschein) bei Goesmann und Mayer-Amberg, ob man Schweigepflicht vereinbart habe, erhielt er keine Antwort.
Die vorgebrachten Argumente Mayer-Ambergs, die ihn eine Psychose bei Sacco annehmen ließen, waren kompletter Unsinn. Es gäbe „Wiederholungen“ auf seiner Internetseite. Sogar Bilder würden sich wiederholen! Das spreche für Wahn. Sacco hätte behauptet, die Amtskirchen seien fundamentalistisch. Ja, das hatte er. Und er bewies seinem Untersucher diesen Fundamentalismus ad hoc über Power-Point. Jede Religion, die Kindern mit ewigen und üblen Strafen droht, ist fundamentalistisch.
Mayer-Amberg weiter: Sacco habe die evangelische Kirche angezeigt. Das spreche für Wahn. Aber muss man sexuelle und seelische Grausamkeiten nicht zur Anzeige bringen? „Unrecht gewinnt O Rechtscharakter einfach dadurch, dass es häufig vorkommt“, so Brecht zu diesem Thema. Die Staatsanwaltschaft Hannover habe „ja gar nicht gewusst, was sie habe antworten sollen“, so der Gutachter! Ja ist dies Saccos Schuld? Er hatte (erst nach Abmahnung) besagte Anzeige aufgesetzt.
Was klagte er an? Man hatte begonnen, bereits 4-jährigen evangelischen Kindern (!) das Abendmahl zu geben, so in der Hamburger evangelischen Kita Bisenort. Das „für dich am Kreuz vergossen zur Vergebung deiner Sünden“ ist für kleine Kinder ebenso ungesund wie das Trinken von an einem Kreuz vergossenen Blutes. „Ekel“ geben diese Kinder an (Unterlage liegt hier vor). Diese unerlaubte Schuldzuschreibung, Pastor Traugott Giesen schreibt von unser aller angeblichen „Mittäterschaft“ an der Kreuzigung Jesu, ist krankmachend, besonders für Kita-Kinder. Sie sind per Gesetz schuldunfähig und eben keine Mörder. „Ich fühle mich wie ein ganz böser schlechter Mensch“, sagt ein Kind, als man ihm diese „Schuld“ gab (in Klinke, Febr./März 2010). Nach Saccos Anzeige ruderte seine Kirche zurück: Erst ab 9 Jahren sollte es das Abendmahl geben. Auch hatte Sacco angemerkt, dass die Amtskirchen mit dem Satz: „Alle Deine Gerichte sind gerecht“ Gewalt entgegen § 131 StGB verherrlichen oder verharmlosen. Der Holocaust Sintflut ist wie jeder Holocaust ein abscheuliches Verbrechen. Bischöfin Käßmann schreibt den Erziehern: „Wir sollten die Geschichte so erzählen, wie es die Bibel tut.“ Die Amtskirchen stellen hiermit den Gerechtigkeitssinn der Kleinen auf den Kopf. Das tat man auch in Braunau am Inn. Die Folgen eines solchen Verstoßes gegen § 131 StGB sind uns allen bekannt. Geistliche, die biblische Sintflut als gerechten Akt predigen, haben durch Auschwitz nichts gelernt.
Die Bundesärztekammer in Gestalt Goesmanns pflichtete Sacco in seiner Kirchenkritik dann Gott sei Dank bei. Wegen der Verbrechen der Kirchen an Kindern sei sie aus der katholischen ausgetreten! Ja sie benutzte hier das Wort „Grausamkeiten“. Gott sei Dank. Sacco war rehabilitiert. Sein Misstrauen war begründet. Seine Kirchen- und Psychiatriekritik war doch keine Verrücktheit. Aber: Dieses Statement nahm der Protokollführer Wiegand trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung Saccos nicht in sein Protokoll auf. Es passte nicht ins Konzept der Ärztekammer. Eigenartig ist: Warum erklärte der Psychiater Goesmann nicht auch einer paranoiden Persönlichkeitsstörung verdächtig? Nun, sie hatte nur unter der Hand fundamentale Kirchenkritik geübt. So etwas ist Ärzten in der BRD erlaubt.
Mayer-Amberg weiter: Kindern Pornografie zu zeigen, das sei doch „wesentlich schlimmer“, als ihnen eine ggf. persönliche ewige Feuerhölle vor Augen zu führen. Er vertuscht hier in Einklang mit der etablierten Psychiatrie die Kirchenbedingtheit schwerster Erkrankungen, auf die uns Käßmann explizit mit dem Statement hinweist, das Dogma Hölle würde Leiden mit „tief existentiellen Ängsten“ bei Kindern auslösen. Ja er könne es „sicher ausschließen“, dass ein Kind allein durch das Höllendogma erkranken könne. Ein solcher Unsinn kommt dabei heraus, wenn man als Psychiatrie der verursachenden Kirche die Behandlung ecclesiogener Erkrankungen überlässt. Auf Nachfrage Saccos, ob Mayer-Amberg zu dieser seiner These der Harmlosigkeit der Androhungen jenseitiger Foltern die notwendigen Untersuchungen vorweisen könne, kam ein deutliches „Nein“ der Ärztekammer. Die Psychiatrie hat diesbezüglich nichts in den Händen. Sacco müsse „stationär“, polterte der Psychiater. Unter begreiflichem Schock stehend musste Sacco seiner Kammer von einem „Arbeitsunfall“ berichten. Dieser „Unfall“ im Jahr 1970 war eine Übertragung. Sacco machte eine Psychoanalyse. Danach war er wieder gesund. Das glaubte ihm der Gutachter nicht. Auch die Tatsache, dass man Persönlichkeitsstörungen bzw. Psychosen prinzipiell nicht analysiert, überging Mayer-Amberg geflissentlich. Er war davon besessen, Sacco Schaden zufügen. Und er hatte damit Erfolg. Die Kirchen dürfen in der BRD nach § 241 StGB nicht grausam sein. Sie dürfen Kinder nicht bedrohen und damit verstören. Dass sie gerade das unternehmen, gibt Bischof N. Schneider schriftlich zu. Ein solches, nach Tilmann Moser millionenfaches Krankmachen von Kindern gibt die Religionsfreiheit schon seit Weimar nicht her. Die Europäische Menschenrechts - Konvention untersagt den Kirchen, Erkrankungen, also ein Sacco-Syndrom zu bewirken. Überhaupt fehlt der Bibel die Unterschrift ihres „Verfassers“. Juristisch ist sie Makulatur. Sie sei ein „orientalisches Märchenbuch“, so Friedrich der Große.
Hier jetzt die eigentlichen Gründe für die Verfolgung Saccos durch den deutschen Staat:
Der hausärztliche Internist Frank Sacco, alias Dr. Rolf Reitis, hatte zunächst arztintern auf den größten Kunstfehler der Psychiatrie seit 1945 hingewiesen: Das Abschieben Erkrankter mit kirchen- bzw. religionsbedingten Leiden zu den Verursachern dieser Krankheiten, zu Kirchenvertretern (Anlage Nr. 9). Damit werden Schwerstkranke aus dem qualitätsgesicherten Gesundheitssystem ausgeschleust zu im Glauben befangenen, dazu noch dogma-verpflichteten und nach eigener Aussage völlig überforderten medizinischen Laien. Das ist unärztlich, aber das heute gängige „State of Art“. Auf diesen Skandal hinzuweisen, kostete Sacco beinahe sein Leben. Denn seine psychiatrischen „Kollegen“ wehrten sich mit all ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Doch nicht genug: Die Geistlichen stellen dazu noch eine schreckliche Fehldiagnose: „Vom Teufel besessen“ seien diese Patienten (Anlage Nr. 3). In ihrer Vielzahl kämen sie heute „durch alle Ritzen“! Diese Fehl-Diagnose ist für die Patienten äußerst unbekömmlich! Sie führt zu etlichen Suiziden der angeblich „Besessenen“. Und immerhin zahlen diese Erkrankten monatlich ihrer Krankenkasse einen Beitrag für eine optimale medizinische, d. h. ärztliche Betreuung - und nicht für eine Teufelsaustreibung.
Dass der christliche Glaube Kinder und Erwachsene krank macht, darauf weisen uns etliche Geistliche, Bischöfe, ja sogar Papst Benedikt ausführlich hin, wohingegen die etablierte Psychiatrie, allen Voran Mayer-Amberg, Gegenteiliges behauptet. Papst Benedikt schreibt: Es gebe bei Kindern „empfindliche Seelen“, die man schnell aus der Höllenangst herausholen müsse. Bei anderen, unempfindlicheren Kindern „müsse“ man aber „draufschlagen“, so die Weisung des Papstes in „Salz der Erde“. Doch wenn ein Geistlicher schlägt, ob nun mechanisch oder verbal, ist es fürs Kind, als wenn Gott es schlägt. „Schläge im Namen des Herrn“ - das ist ein Film über ehemalige Heimkinder. So ein Kind ist dauerhaft geschädigt. Und wer sagt einem Geistlichen, ob ein Kind unempfindlich ist, sodass sich ein Draufschlagen wirklich lohnt? Kann man sich da auch einmal irren? Kann ein Papst irren?
Sacco kreierte zum allergrößten Ärgernis in der Psychiatrie einen neuen Namen für die Diagnose eines Religionsschadens: Das Sacco-Syndrom. Die vorbestehende, auch fachärztlich boykottierte „ecclesiogene Neurose“ des Gynäkologen (!) Schätzing hatte sich gegen die Phalanx der Psychiater nicht durchsetzen können. Sacco fand, sie sei auch etwas zu eng gefasst. Denn nicht nur Neurosen, auch Psychosen, Depressionen, Autismus, Süchte und ADS können ecclesiogen über Gott-Ängste entstehen. Und nicht nur in der Kirche, der Ecclesia, in der Synagoge und auch in der Moschee wird man krank bis hin zur Selbstaufgabe, ja zur Selbsttötung gemacht. Das Sacco-Syndrom ist die häufigste psychische Erkrankung überhaupt. Das ermittelte Paul Tournier. Religionen sind halt einmal Systeme von Grausamkeiten, so Nietzsche. Ja schon im Mutterleib kann man Autist werden. Den „spannendsten Teil seiner Entwicklung“ hat man dort schon hinter sich, so die Embryologen. Man fühlt intrauterin, wie die Mutter sich fühlt. Birger Sellin gesundete von seinem Autismus, indem er seine religiösen Ängste in seinem Buch „ich will kein inmich mehr sein“ formulieren konnte: Die Angst vor seinem Gott und dessen Feuer. Er war im Jahr 1995 Gast bei Günther Jauch in der Sendung Stern-TV.
Ex-Bischöfin Käßmann berichtet im Kinder-Buch „Wie ist es so im Himmel“ sogar von Erkrankungen mit „existentiellen Ängsten wie bei Luther“ bei Kindern, entstanden durch die gängige kirchlich-dogmatische Androhung jenseitiger Feuerstrafen. Hier hält sich die Psychiatrie beide Ohren zu. Doch es ist noch ärger: Existentielle Ängste sind lt. Definition Ängste vor einem Versterben. Mit der Priester-Erfindung Hölle missbrauchte Kinder haben dagegen Angst vor dem Leben: Dem Leben nach einer sog. Auferstehung. Dem Leben in ewiger Folter in einem Ort namens Hölle. Der Schweizer Hürlimann spricht hier von einem KZ. Käßmanns Tröstung der Kleinen auf Seite 116, Jesus habe den Schlüssel zur Hölle. Ihr „Niemand wird dort ewig schmoren…“, greift bei Kindern deutlich zu kurz. „Niemand wird dort schmoren“, muss es heißen. Gerade vor diesem Schmoren haben Kinder ja Angst. Mit einem Trick macht die Pastorin den ihr anvertrauten Kleinen die Verbrenn-Hölle schmackhaft: Die Kinder würden ja schon wollen, „dass Gerechtigkeit kommt wie im Märchen: die böse Stiefmutter verbrennt…“ Es gehe bei der Sache Hölle „um den Gerechtigkeitssinn der Kinder“. Was denn mit Hitler werden solle? Damit macht sie ihnen die Hölle schmackhaft. Doch kann man heute, nach Auschwitz, ein Lebendig - Verbrennen von Menschen, seien es auch Stiefmütter oder gar Sünder, vor Kindern als gerechte Handlung bezeichnen? Anscheinend ja.
Doch es gibt auch Gegenteiliges zu lesen: Richter hätten wir auf Erden genug gehabt, so im Buch „Gottestäter“ des Mönches Meinrad Dufner vom Recollectiohaus. Dort wird nahezu ausschließlich das Sacco-Syndrom behandelt. Wir sehen aber: Es gibt auch liebenswerte Kleriker, die Gott so sehen wie Sacco und seine Schwester. Die studierte Theologie. „Es gibt kein Richten, allerhöchstens ein Richtig -Machen“, sagt sie. Eugen Drewermann schreibt an Sacco, den ärztlichen Spezialisten hinsichtlich ecclesiogener Erkrankungen: „Ich denke wie Sie.“ Der Höllenglaube sei ein Thema für die in der BRD zuständigen Minister! Nun, hat Drewermann eine sensitive paranoide Persönlichkeitsstörung?
Ja vermittelt man überhaupt heute noch den Glauben an eine Hölle? Ja. Er ist als Glaubensgewissheit feststehendes Dogma, bekräftigt der deutsche Papst: Wer als Kleriker dagegen sei, versündige sich gegen den Heiligen Geist. Hölle ist Thema zahlloser Kirchenlieder. Käßmanns Nachfolger im Amt der EKD-Leitung, Bischof N. Schneider, schreibt im Buch „Von Erdenherzen und Himmelsschätzen“ unseren Kindern, gewisse Sünder kämen nach einem „Richterspruch“ Jesu in sein ewiges Feuer. Diese Botschaft Jesu sei „verstörend“. Sacco zeigte Schneider an, da dem Kleriker ein Richterspruch nicht vorlag. Man darf als Religionsvermittler Kinder nicht derart verstören, indem man ihnen die Option eines persönlichen Dauerverbrennens mitteilt. Zugegeben: Man spricht kaum noch von der Kanzel über die Hölle. Doch jedes Konzentrationslager muss thematisiert werden. Speziell hier, hier in Deutschland. Schneider begeht die Schamlosigkeit der Störung der Totenruhe Jesu. Er stellt Kindern den definitiv toten und damit wehrlosen Nazarethaner als einen Super-Hitler dar. Sacco zeigte Schneider deswegen an. Die Anzeige wird zurzeit in Lüneburg unter AZ: 5101 Js 1579/20 bearbeitet.
Ja darf man nach Auschwitz den Holocaust Sintflut noch als gerechte Tat eines strafenden Gottes hinstellen? Nein. Doch Käßmann macht selbst das: Man müsse Kindern die Geschichte so erzählen, „wie es die Bibel tut“. Also als Holocaust (griechisch: Brandopfer). Der Schöpfer-Gott habe gesagt: „Das will ich alles auslöschen!“. Wahrscheinlich war Käßmann damals dabei. Die Menschen hätten angefangen, „böse“ zu sein. Nun, Strafe muss da anscheinend sein. Gott sei doch „richtig zornig“ gewesen, weiß Käßmann. „Das kennst Du doch auch, so einen Zorn, oder?“, fragt Käßmann die Kleinen. „Wenn du das Legohaus… einfach vor Wut kaputt machen möchtest, weil etwas nicht klappt…“ Welche Vergleiche zieht sie hier! Käßmann lehrt unseren Kita-Kindern, dass Zorn einen Holocaust durchaus legitimiert. Sie outet sich uns hier als selbsternannte Gotteslästerin. In einem Interview in der Die Welt am Wochenende sagt sie, wer Gewalttaten religiös dekliniere, sei ein Gotteslästerer. Hier dekliniert sie Gewalt religiös. Überhaupt ist die Hölle als ewiges Folter-Lager eine Idee des Klerus – und nicht die eines uns Menschen liebenden Gottes. Auch den gottfabrizierten Holocaust Sintflut gibt es nur als Wunschgedanken beim Klerus. Man will mit der Story Kindern Angst machen. Mit Erfolg: Für Kinder habe der Gott der Flut „etwas ungeheuer Beängstigendes“, weiß die Ex-Bischöfin. Angst ist hier das Geschäft. Besonders ungeheure Angst vor einem Ungeheuer, den man Gott zu nennen wagt. Dagegen schloss der Psychiater Dr. Mayer-Amberg es am 17.11.2009 in einem Wahn oder einer wissentlichen Unwahrheit befangen sicher aus, und das erwähnte ich bereits, dass ein Kind durch eine Veranschaulichung von Höllenfoltern krank werden könne. Käßmann beweist ihm das Gegenteil. Angst vor dem Jenseits zu machen, ist übrigens ein „Geschäft“ der Kirche, so Bischof N. Schneider im Der Spiegel 43/2014. Sacco zeigte ihn wegen geschäftsmäßigem Terrorismus an. Doch wer sonst schreibt so eine Anzeige?
Die angesprochenen Erkrankungen im Sacco-Syndrom kommen heute sogar „durch alle Ritzen“, weiß der Klerus. (Anlage Nr. 3). Unsere Psychiater „wissen“ es nicht. Sie verdrängen das. Teils würden die Überwiesenen in der Psychiatrie als „austherapiert“ gelten. Der Pfarrer zu Elzt bettelt quasi um eine „interdisziplinäre“ Zusammenarbeit. Vergeblich. Er stellt dann eine fatale, für die Patienten sehr unbekömmliche Fehldiagnose: „Vom Teufel besessen“ seien die Überwiesenen. Diese Verhältnisse sollen so bleiben, so Prof. Leuzinger-Bohleber. Gespräche über Religionsschäden in der Psychiatrie seien „verpönt“, so M. Lütz, Chefarzt einer katholischen Psychiatrie und Autor. Man habe schlechte Erfahrungen mit Religion gemacht. Ja man negiert die Existenz eines Sacco-Syndroms nahezu flächendeckend - ganz im Stile Mayer-Ambergs. Man kann nicht einmal spezifische Fortbildungen über das Thema vorweisen. Ja das schlichte „Denken fehle“ hier, gibt man offen zu (Anlage 3). Statt klärender Gespräche mit Patienten über den (nach Freud) Wahn Religion, gibt es heute Neuroleptika. Die Folge ist eine Fülle von Nebenwirkungen. Und die sog. Drehtürpsychiatrie. Und die ist ausgesprochen kostenintensiv.
Die Drohungen der Kirchen sind nota bene, was sie verharmlosend verlauten lassen, keine Warnungen: Denn der, vor dessen Ewigkeitsfoltern sie „warnen“, also ein Jesus von Nazareth, der lebendige Chef der angeblich bereits funktionierender Hölle, ist lt. Amtsanwältin Kieninger von der Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br. keine „existente Person“ (AZ 260 UJs 1098/14) und lt. Oberstaatsanwältin Markworth, Hannover, keine „lebende Person“ (AZ NZS 1181 U Js 10703/19). Ein Jesus steht den Kirchen als Folterknecht heute nicht mehr zur Verfügung. Er verstarb nach Feststellung des Deutschen Staates definitiv und endgültig am Kreuz. Ein Wunderglaube, hier der an eine Auferstehung von den Toten, darf weder in der Jurisprudenz noch in der Medizin als existent gelten. Wenn sich der Klerus schon Auferstandene ausdenkt, müssen die sich hier auch benehmen. Es ist unbekannt, dass eine Mumie, denn das Christentum entlieh der Not gehorchend den Auferstehungsglauben von den Ägyptern, schon jemals von ihrer Seele abgeholt wurde. Als Jesus starb, hatte man einen toten Gott. Was sollte man auch mit ihm anfangen? Ein toter Gott kann nicht in einem Jenseits und von Ewigkeit zu Ewigkeit foltern. Doch tot ist tot, so das heutige Machtwort des Staates in Richtung Amtskirchen. Endlich kann die Bevölkerung ihr „Nein“ zum ausgedachten Jesus der Amtskirchen aussprechen wie in Brechts „Maßnahmen gegen die Gewalt“, siehe Internet.
Religionsfreiheit, so die Europäische Menschenrechts - Konvention Abs. 9, bedeute gerade nicht die Freiheit für die Kirchen, über Höllenängste Kinder lebenslang sterbenskrank zu machen. § 241 StGB (Bedrohung) und § 131 StGB (Verharmlosung einer Straftat) schränken die Religionsfreiheit überdeutlich ein, so der Tenor dieser Konvention. Zudem ist ein Verstoß gegen § 241 StGB, auch ohne dass es Opfer gibt, eine Straftat. Fazit: Es braucht eine Religionsreform. Diese, auch von mutigen Geistlichen wie Eugen Biser heute immer öfter geforderte Reform, wird jedoch von zwei lügenden Behörden und einer angstbesetzten Psychiatrie boykottiert. Nota bene: Diese ihre Angst merken Psychiater nicht. Wer aus Prinzip nie einen Ertrinkenden rettet, hat auch keine Angst vor einem eigenen Ertrinken bei so einer Rettung.
Teil 2: Das Gefälligkeitsgutachten in den Psychiatrischen Kliniken Lüneburg.
Mayer-Amberg schaltete am geltenden Gesetz vorbei die Behörde NiZzA ein. Es ist dies der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung. Der NiZzA wiederum ordnete am 10.2.2010 unter Androhung eines Approbationsentzuges eine psychiatrische Untersuchung an bei Dr. B. M., Psychiatrische Kliniken Lüneburg. Und die Begründungen waren plötzlich völlig andere als die Mayer-Ambergs. Die dortigen Juristen hatten wohl erkannt, wie konstruiert die Gründe Mayer-Ambergs waren.
Es sei ein „polizeiliches Ermittlungsverfahren zur Gefahrenabwehr“ (!) gegen Sacco gelaufen. Dieses war jedoch schon im Sommer 2009 (!) eingestellt worden! Sacco war nach langen, verdeckt geführten Ermittlungen des LKA völlig unschuldig. Die diesbezügliche, wirklich bösartige Anzeige eines Dr. A. S. sei „unsachlich“ gewesen, so der Ermittler Reichert der Polizeiinspektion Celle. Sacco hatte dem katholischen Sozialpädiatrischen Zentrum in Celle eingedenk des Falles Birger Sellin geschrieben: Sellin wurde aus einer Angst vor der Hölle Autist. Er schrieb ein Buch darüber: „ich will kein inmich mehr sein“. Der am SPZ angestellte Psychotherapeut S. rächte sich: Ob Sacco Waffen hätte, fragte er die Polizei. S. wollte ihn demnach als Gefahr für sein Leben darstellen. Er habe auf Saccos Internetseite den Namen „Andreas“ in einer Bildunterschrift entdeckt. Er heiße je auch Andreas. Man erwog schon damals Saccos „Begutachtung“. Ja sogar den „Amokläufer von Winnenden“ erwähnte S. in seiner Anzeige. Eine derartige Bezichtigung kann tödliche Auswirkungen haben, wenn bei einem überraschenden Zugriff des SEK etwas Unvorhersehbares geschieht, so ein Kriminalhauptkommissar.
Die zweite „Begründung“: Sacco würde als ein Frank Sacco eine Internetseite betreiben und dort ein Sacco Syndrom vorstellen („in etwas Höllenangst“). Auch so etwas gilt also einer Behörde als kranker Wahn. Der Name Sacco steht seit 2007 auf der Rückseite meines Personalausweises. Er wurde 2007 und 2008 der Kammer schriftlich gemeldet. Das ging jedoch im Rahmen einer Digitalisierung in der Kammer unter.
Gegen seinen erklärten Willen, denn die Vorwürfe waren nichtig, wurde Sacco zu der anberaumten Untersuchung gezwungen. Die Behörde erpresste ihn mit der Androhung des Berufsentzuges. M. schrieb dann ein eindeutiges, dazu noch illegales Gefälligkeitsgutachten – ganz im Sinne Mayer-Ambergs und der Approbationsbehörde NiZzA. Sie stellt aber eine völlig andere Diagnose: „sensitive paranoide Psychose“. Das bedeutet: sichere Schizophrenie. Realitätsverkennung der äußeren Wirklichkeit, an der der Patient trotz des Beweises des Gegenteils festhält. M. setzt also noch einen drauf. Und dies, obgleich sie sich am Ende ihrer zweitägigen Untersuchung noch völlig unschlüssig zeigt, so im Protokoll Stentzler. Sie habe zu wenige Fremdanamnesen. Nun, die hatte Sacco reichlich in Form von auch ärztlichen Attesten mitgeführt. Doch M. wollte nur eines davon ansehen. Das seiner Hausärztin Süllentrup. Die schloss wie auch die anderen Ärzte eine Persönlichkeitsstörung bei Sacco sicher aus. Süllentrup kennt Sacco seit seinem 5. Lebensjahr. Doch M. verschweigt sie den Inhalt des Attestes, diese Fremdanamnese.
Ausführlich legte Sacco M. den Kunstfehler der Psychiatrie dar, Kirchenkranke zum verursachenden Klerus abzuschieben. Auch das verschweigt die Gutachterin. Dass man das flächendeckend tut, bewies er M. über ein ihr vorgelegtes Interview in der Zeitung Die Zeit vom 31. 3. 2010 (Anlage 3). Saccos Misstrauen in die Psychiatrie sei „paranoid“, schreibt sie jedoch in ihrem Gutachten für den NiZzA. Er würde querulatorisch anmuten. Er könne seine Selbstüberschätzung nicht kritisch reflektieren. Dabei kannte sie seinen IQ. Die Beurteilung falle ihr schwer. Sie habe noch nach diesen zwei Untersuchungstagen (!) zu wenig Material, um zu einem eigenen Urteil kommen zu können. Auch bespricht M. ihr „Gutachten“ noch mit Chefarzt, Dr. S. Das durfte sie nicht. Hier brach sie ihre Schweigepflicht. Meine Vermutung: S. wird das Gutachten manipuliert, scharf gemacht haben. Und M. gibt als Untersucherin (!) eine Medikamentenauflage. Bei einem völlig Gesunden! Der nicht eine einzige Beschwerde angab! Das ist ein weiterer Skandal. Zu allem Übel verwertet M. unerlaubt einen dazu noch falschen, vom Chefarzt korrigierten Inhalt eines uralten Arztbriefes aus der Zeit seiner Psychoanalyse. Dessen Aufdruck: „Vertraulich! Dieser Brief darf weder dem Patienten noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden!" Auch hier machte sie sich strafbar. Art. 1 GG Würde verbietet Behörden die Einsicht in die intimste Privatsphäre von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland. Auch gibt es ein grundgesetzlich festgeschriebenes Briefgeheimnis. Derartige hoheitliche Eingriffe müssen einer Verhältnismäßigkeit entsprechen. Es ist ein Verbrechen, sich als Psychiatrie einen Kritiker über eine Maßnahme zu entledigen, die in mundtot macht oder ihn gar gänzlich aus dem Weg zu räumen vermag.
Ja man wurde im Fall Sacco so richtig kriminell: Der NiZzA ließ ihn gegen seinen schriftlich erklärten Willen (!) entsprechend dem Gutachten M. von 2010 bis 2014 kontrolliert mit Neuroleptika behandeln. Sacco musste einen Psychiater benennen: Er wählte Dr. K. aus Hannover. K. wurde durch die Umstände der Rettung der Approbation gezwungen, Sacco Neuroleptika zu verordnen. Das empfand er als „Unverschämtheit“ des NiZzA. Eine „Einmischung“ in seine Therapiehoheit. Doch der NiZzA kontrollierte ihn. Das alles endete in Katastrophen, ja an einem Beinahe-Versterben des Internisten. Es kam zu einem Sekundenschlaf beim Autofahren. Sacco klagte über ständige Übelkeit bis mittags. Gewichtsverlust stellte sich ein. Verwaschene Sprache bis mittags. Ein vorbestehender Gehörschaden verschlimmerte sich eklatant. Bei einem hypotonen Kollaps in seiner Praxis zog Sacco sich eine Plexusparese des rechten Armes zu. Mit dem Hals war er ohnmächtig auf ein Waschbecken geprallt. Nach einem Jahr Krankengymnastik verblieb eine Restsymptomatik. Sogleich wurde auf Drängen der Ärztin Dr. Gebers noch am 10. Oktober die neuroleptische Dosis reduziert. Gesunden darf man diese Mittel auf gar keinen Fall geben. Sie wirken dort als Gifte. Gebers war es auch, die Sacco 2014 zum Absetzen der Medikation riet: Warum er „das Zeug“ überhaupt nehme. Von 2014 bis 2019 ließ der NiZzA die außerordentliche „Gefahrenquelle“ Sacco dann trotz der strengen Auflage Mielkes in Ruhe. Man glaubte selbst nicht, dass er eine Gefahr für seine Patienten darstellen könne.
Teil 3: Die Approbationsbehörde NiZzA heute
Die Begründung des NiZzA zu dem endgültigen Entzug seiner Approbation jetzt im Jahr 2019: Sacco wird von der Behörde für eine „Gefahr“ für seine Patienten gehalten. Man sei gezwungen, hier „zur Gefahrenabwehr“ tätig zu werden und habe „hoheitliche Aufgaben“ zu erfüllen. Somit seien, so der Trick des NiZzA, seine Persönlichkeitsrechte lt. Grundgesetz aufgehoben. Was macht ihn in den Augen der Behörde so gefährlich? Hier die wirklich skurrilen „Begründungen“:
1. Sacco unterhalte sich in von ihm angegeben 20 Minuten (in „5 %“ seines Arbeitstages) mit Patienten über die von ihnen angegebenen Jenseitsängste! Er habe zwar dadurch, soweit man wisse, noch keinen Patienten geschädigt, das könne aber noch kommen. Der NiZzA verlangt hier im Jahr 2019 vom Psychotherapeuten Sacco, sich dem eklatanten Kunstfehler der in Sachen Religionsschäden taubstummen Psychiatrie anzuschließen. Kirchenkritiker fordern seit Jahren, dass dem psychischen Missbrauch unserer Kinder endlich der gleiche Stellenwert zugesprochen wird wie dem sexuellen. Doch weiter: 2. Sacco habe sich widerrechtlich als Psychotherapeut ausgegeben. Doch er IST (!) nach einem Schreiben der Bundesärztekammer (!) aus 2019 ein Psychotherapeut. Sacco zeigte sich in Reaktion selbst wegen falscher Berufsbezeichnung an. Staatsanwältin Dr. Augstein: Sacco ist unschuldig. Er sei Psychotherapeut. Es sei eben keine (!) Berufsbezeichnung. 3. Er habe keine Ausbildung zum Psychotherapeuten und dürfe daher nicht psychotherapeutisch tätig werden. Doch, er hat – und er darf. Sacco hat das Fach auf der Universität Hamburg mit Prüfungsabschluss erlernt. Er rechnet arbeitstäglich etliche Psychotherapieziffern ab. 4. Er habe auf sich aufmerksam gemacht! Nein, er machte pflichtgemäß, dem Hippokratischen Eid verpflichtet, auf einen schwerwiegenden Kunstfehler aufmerksam. 5. Er habe im Rahmen einer Akteneinsicht beim NiZzA vor zwei Juristinnen (Meise und Amsel, Namen geändert) eine „klare Grenzüberschreitung“ auf sexuellem Gebiet vorgenommen und seine Verletzung der Grenze nicht einmal bemerkt! Das bestärke den NiZzA in der Ansicht, ihm müsse als schwer psychisch Kranken die Approbation entzogen werden.
Sacco hatte zwei Juristinnen des NiZzA lediglich seine Bücher vorgestellt, die sich zwangsläufig auch mit den Auswirkungen der rigiden Sexualnorm von Kirchen, also mit Sexualität befassen. Er zeigte sich nach diesem Vorwurf der leitenden Juristin Fink (Name geändert) selbst wegen sexueller Belästigung an, da sie es nicht tat. Dr. Augstein, Staatsanwältin Hannover, ermittelte sorgfältig: Sacco hatte die Grenzen der Damen nicht verletzt, ja sie nach deren Aussage nicht einmal „belästigt“. Augstein weiter: Fink, die den Vorwurf konstruiert hatte, sei bei dem Gespräch ja auch gar nicht anwesend gewesen! 6. Dr. Reitis hätte sich unerlaubt als Frank Sacco bezeichnet. Es ist mein zweiter Name! Er ist auf meinem Personalausweis seit 2007 eingetragen! Nachweislich habe ich mich 2008 erneut mit diesem Namen bei der Kammer über Frau A. Schulz eintragen lassen. Bei der Umstellung auf Digitalisierung der Arztnamen wurde der Arzt Frank Sacco später einfach vergessen. 7. Sacco schreibe zu viele Strafanzeigen. Das spreche für Wahn. Um das zu klären, schrieb Sacco der Staatsanwältin Dr. Augstein, Hannover, sie möge seine Anzeigen auf ihre Berechtigung prüfen und sich bei Auffälligem melden. Sie fand anscheinend nichts Entsprechendes. 8. Er habe unaufgefordert seinen Lebenslauf dem Zweckverband zugesandt. Sacco hatte in diesem Schreiben auf seine Misshandlungen durch seine Kammer und den NiZzA hingewiesen.
Von einer Gefahr bleibt also nichts übrig. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der bei Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht führend ist, ist hier gröblich verletzt. Und es reicht auch nicht im Ansatz, und das verstehen sogar medizinische Laien, die vorgeschlagene und stattgehabte Neuroleptika-Gabe zu rechtfertigen. Selbst Psychosen kann man durch Gespräche heilen, so C. G. Jung in seiner Doktorarbeit über die „Psychologie“ der Psychosen. Nur bei hohem Leidensdruck (der Patienten! Nicht der Psychiatrie!) sind Neuroleptika indiziert, so Psychiatrie-Chefarzt M. Lütz im Buch „Irre! Wir behandeln die Falschen“. Der Titel des Buches spricht für sich – insbesondere im vorliegenden Casus. Im Buch kritisiert Lütz die etablierte Psychiatrie. Sogar recht massiv. Ist er daher ein therapiebedürftiger Psychotiker?
Im Gegenteil: Eine wirkliche Gefahr stellen die etablierte Psychiatrie, die Nds. Ärztekammer und der NiZzA dar. Sie sind eine Gefahr für die Patienten mit einem Sacco-Syndrom und für Sacco selbst. Er müsse wohl ggf. wieder unter „kontrollierte Medikation“, so die Behörde Ende 2019. Noch einmal diese Tortouren? Übelkeit bis mittags? Verwaschene Sprache während der Arbeit? Beinahe-Unfälle? Weitere Hörverschlechterung bis hin zur Taubheit? Doch noch die finale Entsorgung des Analytikers der Psychoanalytiker? Sacco soll also wie schon in den Jahren 2010-2014 als Gesunder mundtot gemacht oder nun gänzlich entsorgt werden, denn seine persönlichen Nebenwirkungen hatte er der Behörde vielfach mitgeteilt. Der NiZzA will nicht etwa ihm als „Kranken“ über eine Medikation helfen. Er will verhindern, dass Sacco sich weiter gegen die Vergehen der Kirchen und die Fehler in der Psychiatrie aussprechen kann. Das sind Methoden, die uns alle doch sehr an die Zeit von 1933-45 erinnern. Haben wir nicht das Recht auf freie Äußerung? Ist nicht die Lehre frei? Es gibt ein Recht auf körperliche Unversehrtheit der Person!
Dann fängt auch der NiZzA mit wissentlichen Falschbehauptungen an: Die dortige Juristin Meise: Die Informationen vor der Ärztekammer am 17.11.2009 seien „nicht widerrechtlich erlangt worden“. Das ist oben widerlegt. Und auch wenn das so wäre, so dürfe sie doch, da die grundgesetzlich verankerten Persönlichkeitsrechte Saccos aufgehoben seien, diese Informationen im Rahmen der Gefahrenabwehr verwerten, selbst wenn sie unter Schweigepflicht stünden. Der Staat handle in Notwehr, was ihr, Meise, „hoheitliche“ Befugnisse erschaffe. Das ist nach der Rechtslage falsch. Es fehlt jede Verhältnismäßigkeit. Doch es bleibt nicht die einzige bewiesene Unwahrheit Meises. Sacco hätte bei einem Hausärztetag Artikel verteilt. Auch das ist unwahr. Sacco stellte den wahren Sachverhalt seiner Kammer dar. Auch leugnet Meise schriftlich die „Kenntnis“ des oben erwähnten alten Arztbriefes der Klinik Fontheim, den sie aber noch auf derselben Seite zitiert! Dümmer kann man nicht lügen. Sacco hatte dessen Beschlagnahmung gefordert, hatte der NiZzA inzwischen unerlaubt die Medizinische Hochschule Hannover vollumfänglich informiert. Bei der Aufsicht über den NiZzA, der Gesundheitsministerin Dr. Reimann, verlangte Sacco im Sommer Meises unverzügliche Ablösung. Doch Reimann meldet sich nicht. Jetzt haben wir Winter. Das Mobbing des NiZzA geht weiter.
Es ist schon wichtig, der etablierten Psychiatrie heute mehr auf die Finger zu schauen. So macht man dort, darauf weist Sacco hin, schlichte Symptome zu Diagnosen. Nur ein Beispiel: Das leidige Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom. Doch WARUM ist so ein Kind unruhig, unkonzentriert? Es kommt auf das WARUM an. Und das sollte sich auch in der Diagnose widerspiegeln. „Husten“ ist ein Symptom, keine Diagnose. „Husten bei Bronchialkarzinom“ ist eine Diagnose. ADS bei Ängsten vor dem Jenseits wäre auch eine gestandene Diagnose: eine Flucht in das nicht Hinhören. Ebenso das kryptogene ADS. Da ist dann die Ursache des Symptoms unbekannt. Mit ihren Ausstellungen 2010 in Würzburg über eine „bald“ eintretende Apokalypse machten die Kirchen Würzburg zur Welthauptstadt des Sacco-Syndroms. Jedes 5. Kind hat dort bereits das Symptom ADS. Werden die psychisch missbrauchten Kinder erwachsen, wird eine Suizidwelle über die Stadt kommen. Schon heute ist Würzburg die führende deutsche Stadt bezüglich der Suizidrate. Das alles sah Sacco bereits 2010 voraus und zeigte die St. Stephan Kirche an. Die Niedersächsische Ärztekammer, die er damals um Hilfestellung bat, habe sich nicht „zuständig gefühlt“, so der Jurist Wiegand. Doch ist nicht jeder bei Kindesmissbrauch zuständig? In den modernen Kirchenbildern des Künstlers Gassmann sehe er, Wiegand, das „offenbar brennende Würzburg“. Die Option, „bald“ selbst zu brennen, machte Würzburgs Kinder krank. Welches Kind hält die Vorstellung seines persönlichen Verbrennens aus?
Auch was es sonst so an Diagnosen in der Psychiatrie gibt, es ist meist nur ein Symptom: Depression, depressive Episode, Autismus, Manie, Schizophrenie (Spaltung des Bewusstseins), Zwang, Sucht, Suizid etc. Doch warum ist ein Mensch süchtig? Was treibt ihn in eine Psychose? Warum befällt ihn Panik auf großen Plätzen oder in engen Räumen? Welche Angst steckt wirklich dahinter? Der große Platz und der enge Raum beißen nicht. Was macht Patienten dort Angst? Ältere Autoren wissen: Hinter einer Phobie steckt eine ganz andere, tief verdrängte Angst. Und oft genug ist es die Gottangst. Eine „Verhaltenstherapie“ kann hier also zu keiner wirklichen Gesundung führen. Sie ist ein Basteln am Symptom.
Ja man kreiert immer neue „Komorbiditäten“. Ein Beispiel: Liege ADS, Autismus, Sucht und eine Depression vor, so habe man es mit vier Erkrankungen zu tun. Es sind aber nur vier Symptome bei meist nur ein und derselben Erkrankung, z. B. bei einem Sacco-Syndrom. Ein hustender Patient mit einem Bronchialkarzinom mag gut 10 weitere Symptome aufweisen. Doch es bleibt bei einer Erkrankung. Eine Hustenkrankheit als Diagnose gibt es ebenso wenig wie einen Autismus. Die Frage ist doch: Was ist der Grund für das Symptom eines Rückzuges aus dieser Gesellschaft? Zu allem Übel: Hat sich ein Psychiater erst einmal zu der „Diagnose“ (die keine ist) durchgerungen, stellt er auch in aller Regel jede Erforschung des WARUM ein. Es werden über Jahrzehnte Tabletten unterschiedlichster Farbe verordnet.
Auch das wochen- ja monatelange lange Vertrösten telefonisch um einen Termin bittender depressiver Patienten führt naturgegeben regelmäßig zu Suiziden. Ein trauriges Beispiel dafür gibt es bei einem Jugendlichen hier am Ort. Ich kam als Ersthelfer wenige Minuten zu spät. Mit einem ersten Telefonat in der Anmeldung eines Psychiaters ist aber bereits der Arzt-Patienten-Vertrag geschlossen. Und damit liegt die volle Verantwortung beim jeweiligen Therapeuten, selbst wenn nur die Helferin abwies und einen zu späten Termin herausgab. Wir Internisten vertrösten Patienten mit Beschwerden in der Brust ja auch nicht. Da wird sofort einbestellt und mit einem EKG geklärt, ob bis Weihnachten Zeit ist.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ihr Dr. Rolf Reitis, alias Frank Sacco.
Hier die Anlagen, zusammengefasst.
In diesem denkwürdigen Dokument aus der Zeitung Die Zeit vom 31.3.2010 gibt Deutschlands damalige Chefanalytikerin zu: Die Psychiatrie überweist „durch alle Ritzen kommende“ kirchenbedingte Erkrankungen schwerster Art zu Geistlichen und schleust sie damit aus dem qualitätsgesicherten Gesundheitssystem aus. Der mit interviewte Geistliche fordert zwar wegen Überforderung des Klerus eine Zusammenarbeit. Diese lehnt die Analytikerin jedoch mit den Worten ab, das „sollte schon bestehen bleiben.“ Dass der Pfarrer bei den Überwiesenen die Diagnose „vom Teufel besessen“ stellt, sie als „wirklich arme Teufel“ und „gehetzt von Furien“ beschreibt, stört die Analytikerin nicht. Papst Benedikt musste aufgrund der Überweisungspraktik der Psychiatrie Schnellkurse in der Disziplin der Teufelsaustreibung einführen. Prof. Leuzinger-Bohleber schluckt die Kleriker-Diagnose und lässt die Erkrankten mit ihren schweren Krankheiten mit den „Verursachern“ (Anlage 9) dieser Geschehnisse allein. Für nachfolgende Suizide trägt die etablierte Psychiatrie hier die volle Verantwortung im Sinn einer unterlassenen ärztlichen Hilfeleistung. Dieser von Sacco aufgedeckte Sachverhalt, dieser Skandal, erklärt seine Verfolgung durch seine psychiatrisch tätigen Kollegen, seine Ärztekammer und die Approbationsbehörde NiZzA. Durch ihre Politik der Angst füllen die Amtskirchen ihre eigenen (!) psychiatrischen Krankenhäuser, bei denen sie sich die Trägerschaften sichern konnten. Das Resultat dies Perpetuum mobile ist die sog. Drehtürpsychiatrie mit sich immer wiederholenden Einweisungen. So ergibt sich ein großer gesundheitlicher und volkswirtschaftlicher Schaden! Diese Trägerschaften gehören umgehend abgeschafft.
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