Die EAT (Ekklesio-Adversative Therapie)

 

 

Die EAT stellt eine Kurztherapieform dar. Unsere Analytiker werden mehr Freizeit bekommen. Die Schuld wird nicht mehr den unschuldigen Eltern angehängt: Martin Grabe, Chefarzt einer Diakonie-Psychiatrie, würde „Probleme mit Gott“ „in der Regel nicht... behandeln“. Grabe: Wir würden eher davon ausgehen, dass der Patient... problematische Erfahrungen mit den Eltern ... tief verinnerlicht hat“ (Quelle idea Spektrum, 47. 2011). So geht es nicht! Schon Freud verbannte zuletzt unsere fundamentalistische  Religion mit ihrem Terrorgott aus dem Analysezimmer. Warum? Dahinter stand Freuds Gottangst, die ihn in immer wiederkehrende Ohnmachten versinken ließ. Haben Eltern ihren Kindern je damit gedroht, sie in ihrem Wohnzimmerkamin zu verbrennen, dazu noch ewig? Nein. Der EA - Therapeut spricht mit dem Klient über dessen bzw. den landläufigen Glauben. Es wird einfach arbeitshypothetisch vorausgesetzt, dass es Atheisten nicht geben kann. Jeder weiß von Gott, Jesus, Jesu Kreuz und unser aller angeblichen Schuld an seinem Foltertod. Jeder weiß von Himmel und Hölle. Jeder kennt auch den Welt umfassenden Anspruch Bibeljesu, nur der christliche Glaube sei der richtige. „Kein Weg geht zum Vater denn durch mich“, wird Jesus in der Bibel aus „missionarischer“, meist pekuniärer Intention in den Mund gelegt. Der richtige, der multikulturelle Jesus, würde sich bei einem derartigen Satz im Grabe umdrehen. Er entstand um das Jahr 50 n. Chr. mit der Intention, das Christentum gegen andere Religionen durchzusetzen. Mit seelischer Gewalt. So etwas ist in Deutschland schlicht verboten. Wir haben Religionsfreiheit und damit die Freiheit zum Atheismus. Die heutige falsch verstandene Mission schränkt diese unerlaubt ein. Nicht Bibel-Jesus allein hat den Schlüssel zum Himmel. Er muss sich den Anspruch auf Gottheit und diesen Schlüssel schon mit den 8 Millionen heute bekannten  Göttern teilen.

 

In der EAT wird als Gegenkraft zu Kommunion und Konfirmation eine sog. "Ausfirmung" gesetzt, die stärker sein muss und bestimmter als die Kraft der kirchlichen Unwahrheiten über unseren Gott. Der EA-Therapeut setzt voraus, dass Höllenglaube im Zentrum des kollektiven Unbewussten beim Klienten vorhanden ist, da er ab dem 2. Lebensjahr (siehe Paderborn) Kindern von unseren Kirchen offiziell in Bild und Ton im Hauptgottesdienst (!) angelehrt wird.  Er soll  ja den Charakter von „Glaubensgewissheit“ annehmen. Glaubensgewissheit ist ein Unwort. Es ist  ein Widerspruch schon in sich. Eine Analyse in dem Sinn, wann und wo die kirchliche Schädigung stattfand, ist entbehrlich. Der Versuch kann nach der Therapie oder therapiebegleitend allerdings bei Bedarf erfolgen.

Schon Freud schreibt uns im Alter, es sei von Vorteil und zeitsparend, dem Klienten gegenüber in der Analyse einen vermuteten, "erratenen" Grund für die Erkrankung zu äußern. Oft liege man damit richtig und speziell, wenn sich als Reaktion harte Widerstände auftun würden. Nun, die Widerstände der Psychiatrie gegen meine Arbeit sind schon sehr eindrucksvoll. Sie ging bis zur Körperverletzung.

 

Der Ansatz der EAT ist ein völlig anderer als der einer üblichen Analyse. Analysen decken mit Glück, und oft leider erst nach Jahren die „Sünde“ auf. Und die ist meist so winzig, dass sich Höllenstrafe sowieso ausschließt. Man hat beispielsweise als Kleinkind mit einer Gouvernante gekuschelt. Der Kranke ist nach einer Analyse zunächst rehabilitiert und wird gesund. Der Himmel steht auch für ihn wieder offen. Er muss nicht in die Hölle. Er passt wieder durchs Nadelöhr. Gott sei Dank. Oft ist jedoch dem Erkrankten die "Sünde" nicht erinnerlich - oder sie ist aktiv so stark verdrängt, dass sie in einer freien Assoziation nicht zutage tritt. Liegt das vermeintliche Vergehen in der frühen Kindheit (bis zum 3. Lebensjahr), ist es sowieso im autobiografischen Gedächtnis nicht gespeichert. Eine in diesem Lebensabschnitt "aufgedeckte" Sünde ist nur ein vom Analytiker eingeredetes Ereignis.

 

Die EAT führt stattdessen gleich  die Strafe, die Hölle ad absurdum. Sie kümmert sich nicht primär um Aufdeckung von Sünde. Jesus wäre als Chef einer Folterhölle ja eine Super-Ausgabe eines Hitlers, ein Hitler im Großformat. In der Tat schreibt der Kirchenautor Hans-Werner Deppe unseren entsetzten Kindern, Jesus sei in seiner Hölle schlimmer als Hitler. Das ist geschmacklos und gemein. Die EAT  zeigt die Verbrechen der Kirchen an Kindern und damit am Erkrankten bis ins Detail auf. Der Patient weiß plötzlich, er gehörte halt zu den Kindern, die es nicht vertragen, wenn man ihnen an § 241 („Bedrohung“) und § 19 StGB (Schuldunfähigkeit von Kindern) vorbei die ewige Hölle androht. Pech hat er gehabt. Er ist Opfer und muss das wissen! Unrecht ist ihm getan! Gewalterfahrung hat er hinter sich. Ein zorniger Feuergott wurde ihm ebenso eingeredet wie eine Ethik der Rache, ja eine Ethik des Holocausts (Sintflut). Gott wurde damit von seiner eigenen Kirche entwürdigt. Die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention werden von Geistlichen in Überheblichkeit und aus Geldgier mit Füßen getreten.

 

Die Kirchen stören, das erkläre ich den Erkrankten, meine und die Religionsausübung Andersgläubiger - speziell die von Juden. René Pahud de Mortanges, 51, Professor für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht muss es wissen. Hakenkreuze gehören nicht in die Kirchen gemalt, weiß er. So etwas sei nach Strafrechtskommentaren eine „grob ungehörige, rohe Gesinnung“. Was ist aber Joh. 8,44 anderes als ein kirchliches und biblisches Hakenkreuz, mit dem die Kirchen ihren „Jesus“ noch nach Auschwitz behaupten lassen, nichtchristliche Juden, die Söhne Jahwes, seien die Söhne des Teufels? Für dieses Hakenkreuz gibt es normalerweise für jeden Geistlichen, der die Bibel in seiner Kirche auslegt, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Es  liegt ja keine Unterschrift des angeblichen Verfassers Jesus unter der Bibeltextstelle vor. „Ehrverletzungsdelikte“, und was ist Joh. 8,44 anderes, seien  streng verboten.  Religiöse Gefühle von Juden dürfe man nicht verletzen, so sinngemäß der Professor. Auch dürfe man den „öffentlichen Frieden“ nicht stören. So offener und unverblümter Antisemitismus stört aber unseren Frieden und hat ihn von 1933 bis 45 erheblich gestört. Ist Auschwitz etwa Friede gewesen? Nicht einmal eine Antwort zu diesem Thema erhielt ich von der EKD. Auch die Staatsanwaltschaft Hannover sieht angeblich nichts von straffälligem Belang an Joh. 8,44. Die Bibel und damit „unser Gott“ und unsere Geistlichen dürfen hier und heute etwas behaupten, was zu äußern jedem anderen Bürger der BRD streng verboten ist. Dabei sind wir Gläubige zum Verbreiten des Wortes „unseres“ angeblichen Gottes vom geradezu Klerus verpflichtet. Natürlich hat Jesus diese Worte in Joh. 8,44 nie gesagt. Er kann ja nicht als beschnittener Jude zwei Väter gehabt haben, Gott und den Teufel. Dann hätte Jesu ja statt 46    79 Chromosomen und damit drei Beine gehabt. Sehen Sie zu diesem Thema bei Bedarf nach bei Gerd Lüdemann: „Das Unheilige an der heiligen Schrift“.

 

Der EA - Therapeut klärt den Klienten sachlich über die Institution Kirche auf: Der Priester, der Pastor und leider auch zu oft der Religionslehrer regieren mit der Macht der „Gnade“. Diese soll am Tag des Jüngsten Gerichtes entscheiden, ob wir in die „ewige Hölle“ kommen oder nicht. Darüber, dass dort mit Feuer gefoltert wird, lassen Kirche und Bibel und Gesangbücher keinerlei Zweifel: „...dein Seel und Leib dort brennen muss“, singt im Kirchenlied 234 angeblich Gott persönlich (!) den Kleinen im 21. Jahrhundert vor und man will dies frühestens 2034 abschaffen. 1994 hat man ja erst neu gedruckt. Ich verlangte allerdings die sofortige Entfernung des Liedes. Es kündigt Folter an. So etwas ist aber jedem verboten, auch und natürlich besonders dem Christengott und seinem Fußvolk. Besser ausgedrückt: Gott würde nie auf die Idee kommen, zu foltern oder damit zu drohen. Er würde nie ein unschuldiges Kind lebendig verbrennen. Die Geschichte Sodom ist ihm von sehr schlechten Menschen untergeschoben worden.

 

Hier die UN Kinderrechtskonvention: Artikel 37 Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft

Die Vertragsstaaten stellen sicher,

a. dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird.

Auch das Völkerstrafgesetzbuch (VStBG, Den Haag) legt in Art. 7 fest, dass, wer Personen foltert, mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren zu bestrafen ist.

 

Nun, Bibeljesus, der als lebendiger und wahrer Mensch gilt, unterhält schon heute eine gut funktionierende Folter-Hölle, so der Vatikan. Man habe den Beweis dessen erbracht. Der Jesus des Vatikans verstößt nach dem Dogma gegen Art. 7. Er muss 5 Jahre ins Gefängnis. Auch sei die Hölle nicht kinderfrei, denn auch Kinder sollen schon Sünder und Schuldige sein können. Sogar dergestalt sündige jüdische Babys habe Bibel-Gott bei seiner Sintflut ertränken müssen. Die Erbsünde war ihre Sünde. Sie hatten Pech mit ihrer Urgroßmutter namens Eva. Nur der Gedanke Vorhölle ist für unsere Kleinen abgeschafft. Die Androhung von Folter ist bereits Folter. Und die ist untersagt. Ein Polizeibeamter, der einem Kindesentführer Qualen androhte, musste gehen. Die Kinderrechtskonvention sieht nach ihrem Wortlaut keine Ausnahmeregelung für einen Jesus oder irgendeinen anderen Gott  vor.

 

Im Zentrum der EAT steht die Aussage, dass Jesus kein Despoten- bzw. Verbrecheräquivalent und damit nicht so ist, wie ihn die Kirchen heute darstellen. Das ist der Kernpunkt dieser Therapie. Uns Deutschen ist es unmöglich, zu glauben, Jesus mache in einer Hölle dort so weiter, wo Hitler 1945 aufhören musste. Das Verbinden einer angeblich gottgeführten Hölle mit Auschwitz ist ein bisoziativer Akt, eine Fulguration, die ein erfahrener Therapeut ausnutzen kann. Ein Gott, der Hitler in einer Hölle foltert, würde selbst zu einem Hitler. Auschwitz hilft uns an dieser Stelle, psychiatrisch festen Boden unter den Füßen zu bekommen. Nie mehr Folter, nie mehr KZ, hat Adorno gesagt. Nie mehr Angst vor einem KZ, sage ich. Nie mehr Angst vor einem ewigen KZ. 

 

Selbstverständlich muss die EAT vom Therapeuten unter ständiger Überwachung erlernt werden. Zu leicht treten Schuldgefühle bei verdrängten Versündigungsideen auf. Auch nach Abschluss seiner Tätigkeit muss der ehemalige Therapeut bezüglich des Auftretens einer Übertragung weiter beobachtet werden. Er sollte zunächst wegen der Gefahr suggestiver Beeinflussung keine Kirche aufsuchen und auch nicht beten. Beten ist immer ein kleiner suggestiver Gottesdienst. Gott ist mit einem derartigen Dienst an ihm nicht geholfen, umso mehr aber an einem Dienst am kirchenkranken Patient. Hören kirchlicher Musik, besonders von Orgelspiel, ist vom Therapeuten zu meiden. Auch hier sind Suggestionsprobleme nicht abzuschätzen. Natürlich sind kleine Stoßgebete weiter erlaubt. Die mache ich ja auch. Über das Beten und Meditieren schreibt uns Josef Rudin in dem sehr alten Buch "Psychotherapie und Religion". Er fragt: "Ist es nicht nur ein ewiges Sprechen mit sich selbst, dass der Mensch da vollzieht... Ist beten im Grunde ein Hinausverlegen subjektiver Seelenbilder und der dazugehörigen Vorstellungen und Gefühle in ein bloß gedachtes...Wesen?...  Da gelte das Wort: "Niemand hat Gott je gesehen". Das Anbeten eines kleinlich - rachsüchtigen Gesetzesgottes  "ist dann fast notwendig verkrampft, unfrei, trägt Züge der Angst- und Zwangsneurose." Aber auch ein ekstatisches Beten ist mir suspekt. Und ist nicht eher ein ganzes Leben ein Gebet, wenn man stets aufmerksam für die Belange des  Anderen ist? 

 

Es schließt sich in der EAT eine Darstellung der deutschen Gesetze an, gegen die die Kirchen eventuell oder sicher verstoßen, mit einer Aufzählung der dadurch entstehenden Schädigungen am Bürger, an Gläubigen und „Ungläubigen“. So ist die Kindern erteilte Lehre von einer Hölle

 

1.„Bedrohung“ mit Folter nach § 241 StGB und Art 1 GG (Würde)

2. Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225 StGB und

3. nach RistBV 235 Kindesmissbrauch.

 

Die Darstellung eines sich Menschen kochenden Jesus ist

1.„Gewaltdarstellung“ nach § 131 StGB mit Verharmlosung und Verherrlichung von Gewalt. Hier liegt auch ein Verstoß gegen das „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ vor.

2. Störung der Religionsausübung nach § 167 StGB und

3. Verstoß gegen BGB 1631 „Personensorge“.

 

Es wird dargelegt, dass der Gesetzesgeber sich bei der Gesetzgebung schon etwas denkt, eine Absicht verfolgt.  Es wird erklärt,  dass es seit neuestem keinen rechtsfreien Raum für Kirchen mehr gibt. Es gibt für sie kein zweites Rechtssystem. Bei der Bewertung des Missbrauches, besonders des körperlichen, ist dieser Punkt  in den Wochen des Frühjahres 2010 umfassend klargestellt worden.

 

Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Prof. für Strafrecht in Bochum, sagt uns zu diesem Thema: „Die Ausübung unserer Religion erlaubt uns auch nicht den kleinsten Eingriff in fremde Rechte und entbindet uns von keiner Rechtspflicht.“ Die Schranken, die unsere Gesetze ziehen, verschieben sich „im Fall der Religionsausübung um keinen Millimeter“, so der Jurist. Er muss es wissen. Es ist so. Auch Verbrechen Geistlicher sind neuerdings Verbrechen.

 

Den Patienten wird in der EAT über die Kirchen erzählt. Der EA-Therapeut spricht! Er spricht zu einem stumm Gemachten, der naturgemäß nicht die Probleme spontan äußert. Er kennt in der Regel nicht sein Problem. Die klassische Psychoanalyse, in der der Kranke „frei assoziiert“, dauert nur deshalb Jahre, weil die Erkrankten genau an der Stelle stumm sind und stumm sein müssen, wo der Schuh drückt.

 

Auch im Traum kommt Hölle nicht vor.

 

Auch ist der herkömmliche Analytiker an der religiösen Front stumm. Das kann nicht funktionieren. Ein Analytiker muss sprechen und fragen lernen. Man bespricht zum Beispiel das neu von der evangelischen Kirche installierte Kinderabendmahl für Kita-Kinder ab drei oder vier Jahren (siehe Internet). Es wurde bei der Kammersitzung am 17.11.2009 ausführlich mit dem Juristen der Kammer diskutiert. Die Abendmahlsliturgie und zahlreiche Kirchenlieder schreiben diesen Kindern eine „Mittäterschaft“ (Wortwahl des Pastors Traugott Giesen, Keitum) an der Kreuzigung Jesu zu. Mittäterschaft ist allerdings nach § 25 StGB Täterschaft. Im Lied Nr. 88 singen unsere Kleinen: „Jesus, ...hilf, dass ich mit Sünde dich, martre nicht aufs neue.“ Hier erreicht kirchliche Geschmacklosigkeit ihren Höhepunkt. Christus ist aus dem Grunde auferstanden, damit er aufs neue von unseren Kindern ans Kreuz geschlagen werden kann?  Eine unsägliche Gemeinheit ist auch das  Lied „O Haupt voll Blut und Wunden“: „…was Du Herr erduldet, ist alles meine Last, ich hab es selbst verschuldet, was Du getragen hast.“ Dieses Lied macht krank. Weil es krank macht und eine kranke Selbstsicht verursacht, ist es ein Verbrechen. Kindern darf man nicht einreden, sie hätten gemordet - und dazu noch auf so scheußliche und grauenvolle Weise.

 

Jedes so infizierte Kind glaubt, dieser Gott sei ihm böse, hat es doch dessen Sohn schwer gefoltert. Jedes dieser Kinder weiß, dass damit ihm eigentlich nur die Hölle zusteht. Aus dieser Höllenangst heraus geschehen die zunächst unglaublichsten Dinge. Der hoch intelligente Philosophiestudent Mathias Illigen studierte bei Peter Sloterdijk Philosophie. In derartigen Bildungsgängen wird auch massive Gottkritik erhoben, von wem auch immer. Und der schließt man sich schnell einmal unter Kopfnicken an, ohne auf sein Unbewusstes zu achten. Illigen gleitet in eine Übererregtheit mit Wahnideen ab, glaubt, er sei der Messias und tötet seinen Vater (Quelle Stern, 15/2012, S. 96) im Auftrag Gottes. Töten „für Gott“ zur Vermeidung von Hölle kennen wir schon von den Kreuzzügen. Es ist also nichts Besonderes. Auch Abraham gehorchte ja „Gott“ aus Angst vor Strafe. Zum Glück kam da gerade noch rechtzeitig ein Engel vorbei.  Wer tötet schon ohne Not sein eigenes Kind wie ein Schaf? Abraham gilt aber bis heute als Musterbeispiel eines gehorchenden Gläubigen. Er hätte Isaak getötet, ja nach seinem Glauben töten müssen, wäre nicht, so die Sage, im letzten Moment ein Engel erschienen. Dieser erschien Illigen nicht. Warum nicht? Haben Gott und seine Engel gerade geschlafen? „Ich musste meinen Vater töten“, so Illigen. Er fühlt sich als Unschuldiger bis heute schuldig, ist aber nur Opfer einer bis zum Exzess brutalen Religion. Der Neurotransmitter-Pegel in seinem Blut war so hoch, so im Artikel, dass es zu „Fehlschaltungen im Wahrnehmungszentrum des Gehirns“ kam. Illigen war bei Sloerdijk Doktorand. Sloterdijk vertritt die katastrophische Postmoderne-Version wie auch Cioran und Baudrillard. Religiös entspricht das der Apokalypse. So etwas geht nun einmal schief. Alle Kirchen Würzburgs standen im Jahr 2010 im Zeichen dieser Apokalypse, die den Würzburger Kindern als wahre Zukunft verkauft wurde. Die St. Stephan Kirche habe ich angezeigt, nachdem sie auf meine Abmahnung nicht reagierte. Ein Kind hatte ich weinend in Reihe drei vorgefunden. Es hatte furchtbare Angst bekommen, bei einer Apokalypse selbst verbrannt zu werden. Ich hatte die Niedersächsichse Ärztekammer im Frühjahr 2010 gebeten, die Ausstellungen zu unterbinden. Man habe sich "nicht zuständig" gefühlt, so meine Kammer. Die Quittung: Der Krankenstand der Würzburger Kinder ist seitdem enorm. Allein jedes 5. Kind hat in Würzburg, der Welthauptstadt des ADS,  diese Angsterkrankung.

 

Diese verdeckten Grausamkeiten an Kindern sind nach § 19 StGB „Schuldunfähigkeit eines Kindes“ strengstens untersagt. Was nach unserem Recht für Schuld gilt, muss auch für Sünde gelten. Die Kirchen sind Körperschaften öffentlichen Rechtes. Abendmahlsunfähig sind auch seelisch Erkrankte jeden Alters nach § 20 StGB „Schuldunfähigkeit bei seelischer Störung“. Mit dem Grundgesetz und der darin verankerten Würde des Menschen ist es unvereinbar, wenn Kinder im Paderborner Dom von Bischof Becker gezwungen werden, ein sich Menschen kochendes Despotenäquivalent anzubeten. Auch Jesus, der nach Kirchenaussage sogar lebt, wird ja dort entwürdigt. Seine Würde ist jedoch ebenfalls unantastbar. Unser Grundgesetz stellt diese Würde eines jeden in den Vordergrund.

 

In der EAT wird also vom Therapeuten über den Kern des kollektiven Unbewussten gesprochen und es wird gezielt gefragt. Das Thema sind Ängste vor übermenschlichem Leid: Auf unserer Erde und in der erdichteten Hölle. Die EAT lehrt unsere Psychiater wieder das vermehrte Sprechen, wo es Freud fast abgeschafft hat. Der EA-Therapeut beobachtet die Reaktionen seines Klienten auf sein Einwirken. Er dosiert die Eindringlichkeit seiner Aufklärung je nach der Möglichkeit des Patienten, diese Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten. Für eine EAT sollte zunächst viermal eine Stunde Gesprächszeit eingeplant werden, meist mit zeitweiser Einbindung der Familie. Der Abstand zwischen den Stunden sollte ein bis zwei Wochen betragen. Informationsmaterial wird mitgegeben. Mitglieder der Kirchen eignen sich wahrscheinlich mehr als „atheistische“ Therapeuten. Das Patientenvertrauen ist dann naturgemäß größer, die Gefahr für den Therapeuten geringer. Der EA - Therapeut vermittelt den Erkrankten eine andere, eine gesunde und damit bessere Religion. Haus- und Kinderärzte sind aus dargelegten Gründen zurzeit fast geeigneter als unsere spezifisch angstbesetzten Psychiater.

 

Natürlich gibt es auch in der EAT Widerstände beim Patienten. Schließlich wird ja Gottkritik geäußert. Damit ist nicht jedes Unbewusste sogleich einverstanden. Ein Patient äußerte strikt, er glaube nicht an die Hölle und an einen Zusammenhang seiner Depression mit Ängsten davor. In der Therapiestunde vorher hatte er jedoch noch geäußert, er sei sich sicher: Hitler komme in die Hölle. In einer EAT muss beim Patienten, so auch im Fall unserer kranken Psychiatrie, der analytisch stärkste Widerstand überwunden werden, die sog. ich-syntone Abwehr. Alle totalitären Systeme, und daran erkennen wir sie, setzen mit Folterandrohungen Terror ein, um eben diese Art der Abwehr in der Bevölkerung zu erzeugen und so ihre Ideologien, religiösen Dogmatismen und damit sich selbst zu betonieren. So auch unsere beiden Großkirchen. Die ich-syntone Abwehr zwingt den Erkrankten, die vom Establishment vorgeschriebenen Dogmen (Beispiel: die Bibel sei Gottes Wort und heilig) wirklich zu glauben. Sie verleitet leider auch zu kriminellen Handlungen, indem sie wichtige Denkfunktionen sowie jede Logik und Kritikfähigkeit erst einmal blockiert und Gehirnwäsche einsetzt. So glaubte sich Breivic als Kreuzritter Gottes und damit nach Papstdoktrin befreit vom Fegefeuer und von der Hölle. Das kostete 77 Norwegern das Leben. So ist auch das in Deutschland bei Gläubigen zu beobachtende Feiern des ersten Holocaust an Juden, der sog. Sintflut, erklärbar. Hier wird mitten in Deutschland ein Holocaust als völlig gerechte Strafe verherrlicht und an § 131 StGB vorbei eine schwere Gewalttat vor Kindern verharmlost. Das Begreifen der Sintflut als Holocaust wird im Prinzip also durch unbewusste Maximalangst (Angst vor ewiger Folter wegen Gottkritik) verhindert. Tiefenpsychogisch eine simple Angelegenheit also.

Was macht man bei diesen Widerständen? Man erzählt einfach weiter. Man drängt dem Klienten nichts auf. Man vertraut darauf, dass die geäußerten rationalen Gedanken des Therapeuten zur Religion einfach irgendwann ankommen, im Bewusstsein und im Unbewussten. Es werden nur belegbare Fakten vom Therapeuten geäußert – wenn auch harte Fakten. Die Wahrheit und die Vernunft müssen auf den Tisch.

 

Bei „Atheisten“ kann zur Klärung, ob doch eine religionsbedingte Erkrankung vorliegt, der Kierkegaard Test angewendet werden (siehe dort, Kapitel „Kierkegaard“. Oder einfach Kierkegaard Test googlen).

 

 

Die Laien-EAT

 

Mit aller Vorsicht kann natürlich auch jeder Laie mittels Gesprächen falsche religiöse Vorstellungen bei seinem Gegenüber korrigieren. Themen wie die Sintflut, Sodom und Gomorrha, der Zorn Gottes und der Teufel- und Höllenglaube können ad absurdum geführt werden. Eltern, deren Kinder einen kirchlichen Unterricht absolvierten, müssen die dort vermittelten Falschheiten richtig stellen, wenn sie die Kraft dazu haben.