Patienten mit psychischen Erkrankungen müssen intensiv auf einer Aufarbeitung ihrer religiösen Schädigung in Arzt- oder Psychologenpraxen bestehen. Sie zahlen dafür in die Krankenversicherung ein. Die Professorin Dr. M. Leuzinger-Bohleber, Analytikerin und als Nachfolgerin (!) Sigmund Freuds am gleichnamigen Frankfurter Institut gehandelt, äußert leider noch im Jahr 2010 in einem Interview in der Zeitung „Die Zeit“ vom 31. März 2010 stellvertretend und schockierend für ihre Therapeuten: „Menschen mit einem theologischen Problem schicken wir ...zum Theologen“. Auf Anfrage, wen sie mit „wir“ meine, blieb die Analytikerin stumm. „Der Arzt schuldet dem Patienten eine angemessene Behandlung“, mahnt hingegen das Deutsche Ärzteblatt vom 9. 3. 2012 in dem Artikel „Wenn der Hausarzt Zeuge wird“. Arzt und nichtärztliche Analytiker, müsste oder sollte es heißen. Warum nun schickt die Psychiatrie selbst sehr gut zahlende Privatpatienten weg? Weil man nicht transzendental denke (!), so in dem Interview. Dieses Denken fehle. Ein derartiges Wegschicken ist natürlich ebenso unärztlich und „unanalytisch“ wie fehlendes Denken im eigenen Fachgebiet. Höllenangst ist ja auch Angst, ja sogar die größte denkbare. Und kann man nicht, wenn man da schon nicht denkt, einfach einmal damit anfangen oder sich auch fragen, welchen Grund die eigene Denkhemmung wohl hat? Und kann nicht ein jeder, der irgendwann Religions- oder Ethikunterricht hatte, religiös denken? Das nicht denken können wäre demnach eine Ausrede. Man kann sehr wohl religiös denken, lehnt dies aber ab. Einzelfälle? Nein. Die Regel:
Die Psychiatrie schweigt und verschweigt sogar das Wesentliche auf einem wissenschaftlichen Kongress. Auf dem Internationalen Internisten Kongress 2013 auf Mallorca hielt der Österreichische Psychiater Prof. Herwig Scholz, Diakonie Villach, einem Vortag über Manie. Händel habe in einer Manie das Oratorium der „Messiah“ geschrieben, also religiöse Denkinhalte gezeigt. Dass derartige Denkinhalte öfters bei Manien vorkommen, wurde kopfnickend bestätigt. In der Diskussion wurde coram publico angesprochen, dass beide Großkirchen Dogmen wie ein Jüngstes Gericht, eine ewige Hölle und bei den Katholiken ein Fegefeuer verträten und wie sich das psychohygienisch auswirken würde. Ein leises Raunen ging durch das Plenum. Scholz: „Darauf antworte ich nicht.“ Er sagte also nicht, dass er keine Antwort wisse. Natürlich wirkt sich die Androhung jeder Feuerfolter psychohygienisch katastrophal auf Kinder aus. Das weiß Scholz als guter Psychiater. Er kann aber so nicht antworten. Er will seine Arbeit behalten. Er wird bezahlt von der Diakonie. Scholz konnte aber auch nicht behaupten, derartige Drohungen würden zu keinerlei Schäden führen. Das hätte ihn seine wissenschaftliche Reputation gekostet und ihm einen mallorcinischen „Lacherfolg“ eingebracht. So hatten wir 2013 das absolute Novum bei einem Internistenkongress, dass eine Antwort auf eine Frage nicht erteilt, ja trotz Wissens verweigert wurde. Über das Thema Religion habe er, Scholz, immer gegenüber Patienten geschwiegen. Sie sollten aber schon über Religion sprechen, so mein Einwand. Scholz sei doch „der Spezialist für Religion“, womit ich meinte, er sei ein Spezialist für das Über-Ich. Nein, so die Erwiderung, solche Fälle würde er zu „sehr guten“ Theologen überweisen. Aber das seien doch diejenigen, die die angesprochenen Dogmen vertreten würden, so mein Einwand. Die Antwort des Psychiaters auf dem Kongress:
„Ja“.
Fazit: Es ist also dem Augenschein nach der Psychiatrie wohl bekannt, was sie macht. Sie überweist von Fundamentalisten krank Gemachte zu eben diesen Fundamentalisten „zur Behandlung“. Dieser hat sein „Arztzimmer“ ja auch nur ein paar Schritte weiter. Der Kunstfehler aber: Dieses Arztzimmer ist keines. Es ist ein Gebetszimmer. Hier wird gebetet, Gott möge doch die Erkrankung bessern, er möge doch dem Sünder seine Sünden verzeihen, er möge doch dem Patienten auf diese Weise die ewige Hölle ersparen. Im Gebetszimmer wird also nicht die angebliche Folterhölle eines Jesus ad absurdum geführt, sie wird im Gegenteil bestätigt. Das treibt Schwerkranke in geschlossene Abteilungen oder in den Suizid. Wann immer Sie, lieber Leser, solche Mechanismen, solche „Überweisungspraktiken“ erlebt oder miterlebt haben, sollten sie Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung ggf. mit Todesfolge erstatten. Auch die Therapie der größten Angst des Menschen gehört in die Hand eines Mediziners – und nicht in die Hände der verursachenden Kirche. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der verursachende Fundamentalist bzw. dessen Organisation den Mediziner bezahlt.
Was kommt nun bei solchen Überweisungspraktiken heraus, wenn man Schwerkranke in die Wahnfabrik Kirche schickt? Der mitdiskutierende kirchentreue Pfarrer Johannes zu Eltz klagt über die stark steigende Zahl Gläubiger, die durch kircheneingeredeten Aberglauben bzw. Glaubensirrtum an Hölle und Teufel, den übrigens kaum ein Psychiater von echtem Wahn unterscheidet bzw. unterscheiden kann, schwer schizophren erkranken. Er stößt bei der Psychiaterin auf taube Ohren, wenn er fordert, man müsse schon „interdisziplinär arbeiten“. Es solle alles aber „so bleiben“, wie es ist, beharrt die Ärztin und verweigert damit ärztliche Hilfeleistung. Zu Eltz: Patienten würden zur Therapie zu Pfarrern kommen, die bei Psychiatern als „austherapiert“ gelten würden. „Ohne Reue keine Vergebung“, meint zu Eltz in bezeichnender Weise abschließend im Interview über seine Art von Therapie. Er schließt sich damit der hochoffiziellen Lehrmeinung seiner Kirche an, ohne Reue und Beichte resultiere ewige Hölle. Hier irrt er und erweist sich als denkbar schlechtester „Therapeut“ kirchenbedingter Höllenangsterkrankter. Die sollten nicht von ihren Verursachern behandelt werden, seelisch vergewaltigte Kinder nicht von ihren Vergewaltigern. Und wie kann es anders sein: Zu Eltz stellt als Nichtarzt dann auch gleich ohne jeglichen Widerspruch und damit wohl mit Zustimmung der Freudnachfolgerin eine furchtbare generelle Fehldiagnose: Die zu Pfarrern geschickten psychiatrisch angeblich austherapierten „Wahn“- kranken seien nicht etwa paranoid-psychotisch, sie seien „vom Teufel besessen“.
Ein ganz unglaublicher Skandal
tut sich hier vor unser aller Augen auf. Sehr kranke Angstpatienten, die wir Hausärzte in gutem Glauben zu Psychiatern überweisen, werden ohne unser Wissen weiterüberwiesen zu Theologen, die uns dann nicht einmal Berichte über ihr Tun schreiben und uns darin bekannt geben, wie sie es denn anstellen, angeblich vom Teufel Besessene zu kurieren. Lässt man sie dort ihre Sünden aufzählen? Drängt man sie dort etwa zur Beichte und Reue, wo sie doch ohnehin schon schwer schuldkrank sind bzw. gemacht worden sind? Gibt man dort seelisch Kranken Schuld, so auch am Foltermord Christi, und verstößt damit gegen § 20 StGB? So treibt man sie doch in Richtung Suizid! Und man treibt ihnen die angebliche Besessenheit dort noch ganz anders aus: Die Psychiatrie überweist Schwerstkranke zu Teufelsaustreibern, denn was tut ein Pfarrer, der die Diagnose „vom Teufel besessen“ stellt? Die Fehldiagnose der Theologen potenziert beim Erkranken seine Angst. Auch fühlen sich zwei Drittel der Pfarrer im Umgang mit Depressiven überfordert, so die Direktorin des Deutschen Institutes für Ärztliche Mission, Gisela Schneider auf dem Christlichen Gesundheitskongress in Kassel. Der Rest dürfte überfordert sein, ohne es zu fühlen. Die Pfarrer-Therapie ergibt sich aus der Pfarrer-Fehl-Diagnose von selbst.
Papst Benedikt führte als Reaktion auf die Überweisungspraktiken der Psychiater weltweit sehr gut angenommene Schnellkurse in Exorzismus ein - in dieser nun auch psychiatrisch von allerhöchster Frankfurter Stelle (!) sanktionierten „Therapieform“. 70.000 „Austreibungen“ hat alleine der Chefexorzist des Vatikan, Pater Amorth, vorgenommen. Spenden waren willkommen. Exorzismus dürfe übrigens jeder vornehmen, das sei ganz einfach und gehe oft schon in einem Satz, so ein Priester gegen 13.27 Uhr in K-TV am 7.8.2011.
„Das Dämonische kommt aus allen Ritzen“,
lautet übrigens die Überschrift des oben zitierten Artikels in der Zeitung „Die Zeit“. Die Angst vor der Hölle kommt also aus allen Ritzen. Das ist das Resultat, wenn man Teufelglauben wieder verstärkt predigen darf und soll, ohne auf nennenswerten Widerstand von Psychiatern oder der Gesellschaft zu stoßen. Eine bezüglich Religion autistisch stumme Psychiatrie kann Autismus nicht heilen, zumal die Ursache der Stummheit die gleiche ist: massive Gottangst. Der Autist versucht eine Selbstheilung im Rückzug von dieser Welt, der Psychiater im Helfen, im Arztsein. Helfer kommen nach der Bergpredigt halt nicht in die Hölle. Wie sehr der Arzt dem Helfen verpflichtet ist, schreibt uns Kafka in seiner Erzählung „Ein Landarzt“ von 1917. Mit Pferd und Wagen geht es da halsbrecherisch im Schneesturm zum Kranken, zu dem und zu dessen verwurmter Wunde der Arzt letztlich ins Bett gelegt wird. Die Geschichte drückt tief verwurzeltes ärztliches Schuldbewusstsein aus.
Nachdem Frau Prof. Leuzinger-Bohleber auf zwei Briefe mit Angeboten zu Fortbildungseinheiten nicht antwortete, haben wir sie im August 2012 wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt mit dem Hinweis an den Staatsanwalt, ihr Verhalten könne eventuell nicht schuldhaft sein, weil wahrscheinlich Krankheit vorliege. Wo Höllenangst im Spiel ist, gibt es keine juristische Schuld. Das sehen wir am Fall Breivic. Kreuzritter gegen den Islam kommen nach geltendem Dogma(Unfehlbarkeit des Papstes Innozenz) unter Umgehung des Fegefeuers direkt in den Himmel (siehe dazu im nächsten Kapitel).
Befremdlich ist, wenn kirchliche Familienbildungsstätten Fortbildungen anbieten wie: „Bindung und Geborgenheit“. Auch eine ADS Selbsthilfegruppe ist dort im Angebot. Wird da aber auch diskutiert, in welchem Ausmaß die Kirchen selbst an Gefühlen wie mangelnder Geborgenheit und damit an der Erkrankung ADS schuld sind? An diesem Punkt ergeben sich für uns alle erhebliche Zweifel. Wo Höllenglaube vermittelt wird und daher verinnerlicht ist und nicht offen kritisiert wird, sind Kinder niemals in Geborgenheit aufgehoben.