Therapie gegen Religionen. Die EAT.

 

  

 Vorwort Müller: Frank Sacco, Doktor der Medizin, hat eine Therapie  definiert, die den seelischen Kindesmissbrauch behandeln soll, die "Ekklesio-Adversative Therapie" (EAT, "Gegen-Religion-Therapie").

Die Diagnose ecclesiog. Störung oder Sacco-Sy. sei in Medizinerkreisen verpönt, so Sacco. Es gebe sie nicht mal im IDD-10 mit 40000 Diagnosen.  Denn bei der Diagnose gäbe man ja der Kirche schuld. Man versuche heute, psychische Erkrankungen genetisch zu begründen, scheitere aber kläglich. Autismus habe bei eineiigen Zwillingen eine Konkordanzrate von nur 45 %, damit scheide Vererbung eigentlich schon  aus. Eineiige Zwillinge haben zu 100 % die gleiche Augenfarbe. Laut Eigenauskunft bangt der Mediziner derweil um seine Zulassung. Sein Misstrauen in die Psychiatrie sei Wahn, so eine Psychiaterin über ihn in ihrem Gutachten für die Behörde. Er müsse Tabletten einnehmen. So gehe man mit Kritikern um (Bilder: Sacco).

 

 

Die EAT (Ekklesio-Adversative Therapie)

 

Die EAT stellt eine Kurztherapie in Form von Psychotherapie dar. Der Therapeut „füttert“ quasi den Erkrankten mit Informationen über die Amtskirchen, über deren seelischen Kindesmissbrauch. Von höchster Stelle (EKD-Ratsvorsitzender Bischof N. Schneider) wird dieser Missbrauch ja offen zugegeben. Ich spreche hier kein Geheimnis aus. Die Angstmacherei mit Feuerfolter sei ein „Geschäft“, so Schneider („Der Spiegel“, 43,2014). Auch die Vorstellung einer ewigen Sorglosigkeit („Himmel“) ist so ein Geschäft – nur halt mit einem anderen Vorzeichen.  

Die EAT wirkt bei folgenden psychischen Angsterkrankungen: Depressionen, Psychosen, Süchten, Zwängen, ADS und Neurosen. Ca. 80 % dieser Erkrankungen sind nach vorsichtiger Schätzung zumindest mitbedingt durch einen kirchlichen Fundamentalismus. Tournier und C. G. Jung lehren sogar, dass bei Neurosen in 100 % ein Zusammenhang vorliegt.  Die Ursache: Unverblümt und mit Kalkül kündigen beide Großkirchen unseren Kindern ewige Feuerstrafen an.  Das macht krank. Und: Es ist selbstredend verboten. Die Schuld an der Erkrankung kann jetzt von Psychiaterseite nicht mehr regelmäßig den oft wirklich unschuldigen und liebevollen  Eltern gegeben werden – und auch nicht dem Patienten selbst.

 

Martin Grabe, Chefarzt einer Diakonie-Psychiatrie, stellt die gängige Psychiatrie-Praxis vor. Er würde „Probleme mit Gott“ „in der Regel  nicht…  behandeln“. Grabe: „Wir würden eher davon ausgehen, dass der Patient…  problematische Erfahrungen mit den Eltern …  tief verinnerlicht hat“ (Quelle idea spectrum, 47. 2011). So geht es nicht. Haben Eltern ihren Kindern je damit gedroht, sie in ihrem Wohnzimmerkamin lebendig zu verbrennen, dazu noch ewig? Die Amtskirchen sind mit ihrem als Folterknecht vorgeschobenen „Jesus“ einen Quantensprung grausamer als Eltern es je sein können. Dem Kirchen-Jesus legt man schon in der Bergpredigt die schier unglaubliche Gemeinheit eines „ewiges Feuers“ in den Mund. Verschwindet einmal die Angst im Patienten, hier die Gottangst,  sind auch Neuroleptika und Anxiolytika im Prinzip unnötig geworden.

 

Der EA – Therapeut bespricht mit dem Klient dessen Kindheitsglauben. Jeder weiß von Gott, Jesus, Jesu Kreuz und  unser aller  angeblichen Schuld an seinem Foltertod. Jeder weiß von Himmel und Hölle. Jeder kennt auch den Welt umfassenden Anspruch Bibel-Jesu, nur der christliche Glaube sei der einzige, der nicht in die Hölle führe. „Kein Weg geht zum Vater denn durch mich“, wird Jesus in der Bibel aus „missionarischer“ und natürlich kommerzieller Intention  in den Mund gelegt. Der richtige, der multikulturelle Jesus, würde sich bei einem derartigen Satz im Grabe umdrehen. Der „Jesus“ der Kirchen entstand, um Christentum mit brutalster körperlicher und seelischer Gewalt gegen andere Religionen durchzusetzen. Und die ist in Deutschland schlicht verboten. Wir haben Religionsfreiheit – und die übliche  Mission schränkt gerade diese Freiheit  unerlaubt  ein. Nicht der Jesus der Bibel allein hat den Anspruch auf Göttlichkeit.

 

In der EAT  wird als Gegenkraft zu Kommunion und Konfirmation eine sog. Ausfirmung gesetzt, die stärker sein muss und  bestimmter als die Kraft der kirchlichen Unwahrheiten über „Gott“. Der EA-Therapeut setzt voraus, dass unbewusster Höllenglaube im Zentrum des Unbewussten beim Klienten vorhanden ist. Er ist Zentrum des Unbehagens in der Kultur.  Ab dem 2. Lebensjahr wird er in Paderborn Kindern von unseren Kirchen offiziell in Bild und Ton  im Hauptgottesdienst (!) angelehrt. Der Zweck einer so frühen Indoktrination: Glaube soll bei den kritikunfähigen Kleinen den Charakter einer „Glaubensgewissheit“ annehmen. Das Wort „Glaubensgewissheit“ ist natürlich ein Widerspruch schon in sich. Eine Psychoanalyse in dem klassischen Sinn mit der Klärung, wann und wo die kirchliche Schädigung stattfand, wird entbehrlich. Der Versuch kann therapiebegleitend allerdings bei Bedarf erfolgen.

Der Ansatz der EAT ist ein völlig anderer als der einer klassischen Psychoanalyse. Analysen decken die Schuld, die „Sünde“ auf. Und die ist sehr oft  so winzig und geradezu lächerlich, dass sich Strafe oder gar Ewige Strafe sowieso ausschließt. Der Kranke ist rehabilitiert und  wird bestenfalls vollständig  gesund. Die EAT  führt die Hölle und damit die krankheitsbedingende Angst des Patienten ad absurdum. Im Buch „Wie wird es in der Hölle sein“, Betanien Verlag, steht es erläuternd für unsere Kinder auf Seite 53: In der Hölle sei es schlimmer als unter „Hitler“. Welche Gnade sei doch für dort gefolterte  Sünder jedes nicht in Ewigkeit brennende Körperteil (S. 54). Der „Partner“ des Verlages ist das Erzbistum Paderborn.

Der EA-Therapeut zeigt die Verbrechen der Kirchen an Kindern und damit am Erkrankten  bis ins Detail auf. Die strikten Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention werden von Geistlichen mit Füßen getreten.  Der Patient weiß plötzlich, er gehörte halt zu den Kindern, die es nicht vertrugen, wenn man ihnen an § 241 („Bedrohung“) und  § 19 StGB (Schuldunfähigkeit von Kindern) vorbei ewige Folter androhte. Unrecht ist ihm getan. Maximale Gewalterfahrung hat er erlitten. Ein zorniger Feuergott wurde ihnen ebenso eingeredet wie eine Ethik ewiger  Rache. Gott wurde und wird mit diesem „Geschäft“ mit der Angst von seiner eigenen Kirche entwürdigt. Jesus würde sagen, es wird Zeit, dass man die entsprechenden Bischöfe wieder aus den Tempeln heraustreibt. Die aufgeklärt milde  Bischöfin Käßmann spricht gar von „Gotteslästerung“, wenn man Gewalt religiös dekliniere.

 

Der EA – Therapeut klärt den Klienten sachlich über die Institution Kirche auf: Der Priester, der Pastor und leider auch zu oft der Religionslehrer regieren mit der Macht der „Gnade“. Diese  soll an einem  „Tag des Jüngsten Gerichtes“ entscheiden, ob wir in die „ewige Hölle“ kommen. Darüber, dass dort mit Feuer gefoltert wird, lassen Amtskirchen, Bibel und Gesangbücher keinerlei Zweifel: „…dein Seel und Leib dort brennen muss“, singt im Kirchenlied 234 angeblich Gott persönlich (!)  den Kleinen im 21. Jahrhundert vor. 1994 hat man die Bücher erst neu gedruckt. Ich verlangte allerdings die sofortige Entfernung dieses und vergleichbarer Lieder. Sie kündigen Folter an. Gott würde nie auf die Idee kommen, jemals zu foltern oder damit zu drohen. Er würde nie ein unschuldiges Kind lebendig verbrennen. Die Geschichten Sintflut, Sodom und Gomorrha sind ihm untergeschoben worden. Schrecken und Demut sollen solche Märchen bei unseren Kindern hervorrufen.  Angstgeld will man. Die Kirchen seien die bisher beste Geschäftsidee, liest man im Kirchenblatt idea spectrum. Das ist ohne jeden Zweifel richtig.

Hier kommt die UN Kinderrechtskonvention für Sie: Artikel 37, Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird. Auch das Völkerstrafgesetzbuch (VStBG, Den Haag)  legt in Art. 7 fest, dass, wer Personen foltert, mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren zu bestrafen ist. Nun, Bibel-Jesus,  der als lebendiger und wahrer Mensch gilt,  unterhält schon heute eine gut funktionierende Folter-Hölle, so der Vatikan. Man habe, so Papst Benedikt,  den Beweis dessen erbracht. Der Jesus des Vatikans verstößt nach dem Dogma   gegen Art. 7. Er muss 5 Jahre ins Gefängnis.  Auch sei die Hölle nicht kinderfrei, denn auch Kinder sollen schon Sünder sein können. Dergestalt sündige Babys habe der Bibel-Gott bei seiner Sintflut ertränken müssen. Die Erbsünde war ihre „Sünde“.

 

Im Zentrum der EAT  steht die Aussage, dass Jesus kein Despoten- bzw. Verbrecheräquivalent und damit nicht so ist, wie ihn die Kirchen heute darstellen. Das ist der Kernpunkt dieser Therapie. Uns Deutschen ist es unmöglich, zu glauben, Jesus mache in einer Hölle dort  so weiter, wo Hitler 1945 aufhören musste. Das Verbinden einer angeblich gottgeführten Hölle mit Auschwitz ist ein bisoziativer Akt, eine Fulguration, die ein erfahrener Therapeut ausnutzen kann. Die Frage, ob der Patient sich vorstellen könne, dass Gott schlimmer als Hitler sei, verwirrt ihn kurz, wird dann aber mit einem klaren „Nein“ beantwortet. Dem Klienten fällt mit diesem seinen  „Nein“ ein Stein von der Seele. Nie mehr Folter, nie mehr KZ, hatte  Adorno doch gesagt. Ich sage: Nie mehr Angst vor einem ewigen KZ. Übrigens: Eine Drohung mit ewiger Folter stellt bereits Folter dar. Sie ist strafwürdig, auch wenn im Einzelfall durch die Drohung gar keine Erkrankung entstehen sollte.

 

Selbstverständlich muss die EAT vom Therapeuten unter ständiger Überwachung  erlernt werden. Zu leicht treten Schuldgefühle  bei verdrängten Versündigungsideen auf.  Auch nach Abschluss seiner Tätigkeit muss der ehemalige Therapeut bezüglich des Auftretens einer Übertragung weiter  beobachtet werden. Er sollte zunächst wegen der Gefahr suggestiver Beeinflussung keine Kirche aufsuchen und auch nicht beten. Beten ist immer ein kleiner Gottesdienst. Beten ist ein Rückfall in kirchliche Hypnose, die sich dadurch charakterisiert, dass in dieser Hypnose alle Kritikfähigkeit unterbunden ist. Gott ist mit einem derartigen „Gottes“-Dienst an ihm also nicht geholfen. Hören kirchlicher Musik, besonders von Orgelspiel, ist vom Therapeuten zu meiden. Hier sind Suggestionsphänomene nicht abzuschätzen. Natürlich sind kleine Stoßgebete weiter erlaubt.

Es wird in die  EAT eine Darstellung der deutschen Gesetze eingebunden, gegen die die Kirchen eventuell oder gar sicher verstoßen. So ist die Kindern erteilte Lehre von einer Hölle

 

1. „Bedrohung“ mit Folter  nach § 241 StGB und Art 1 GG (Würde)

2. Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225 StGB   und

3. nach RistBV 235 Kindesmissbrauch.

Die Darstellung eines sich Menschen kochenden Jesus ist  

1. „Gewaltdarstellung“ nach § 131 StGB mit Verharmlosung und Verherrlichung von Gewalt. Hier liegt auch ein Verstoß gegen das „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ vor.

2. Störung der Religionsausübung nach § 167 StGB und

3. Verstoß gegen BGB 1631 „Personensorge“.

Auch ist in Deutschland das bei Gläubigen zu beobachtende Feiern des ersten Holocaust  an Juden, der sog. Sintflut, verboten. Hier wird mitten in Deutschland ein Holocaust als völlig gerechte Strafe verherrlicht und an § 131 StGB vorbei eine schwere Gewalttat vor Kindern verharmlost. Das Feiernlassen der Sintflut in der BRD ist eine Straftat. Überhaupt wird das Begreifen der Sintflut als Holocaust im Prinzip durch unbewusste Maximalangst (Angst vor ewiger Folter wegen Gotteskritik) verhindert.

Die Kirchen drohen, und das ist seit 2014 amtlich, in eigener Täterschaft mit der Feuerhölle. Jesus, so die Staatsanwaltschaft Freiburg, sei „nicht existent“. Innerhalb von Justizmauern hat halt ein Glaube an Wunder (Auferstehung) nichts verloren. Wir hatten den menschgewordenen  Jesus, den „Auferstandenen“, wegen der Planung eines Terroraktes (Apokalypse) angezeigt. Jesus wurde also, und das haben wir erwartet,  für völlig unschuldig erklärt. Es wird dem Klient dargelegt, dass es keinen rechtsfreien Raum für Kirchen mehr gibt. Es gibt für sie kein zweites Rechtssystem. Bei der Bewertung des Missbrauches, besonders des körperlich-sexuellen,  ist das in den Wochen  des Frühjahres 2010 schon umfassend klargestellt worden. Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Prof. für Strafrecht in Bochum, sagt uns zu diesem Thema: „Die Ausübung unserer Religion erlaubt uns auch nicht den kleinsten Eingriff in fremde Rechte und entbindet uns von keiner Rechtspflicht.“ Die Schranken, die unsere Gesetze ziehen, verschieben sich „im Fall der Religionsausübung um keinen Millimeter“, so der namhafte  Jurist.

 

Den Patienten wird über die Kirchen erzählt. Über ihre „Politik“.  Der EA-Therapeut spricht! Er spricht zu einem stumm Gemachten, der naturgemäß nicht diese Probleme spontan äußern kann, Ja er kennt in der Regel nicht sein Problem. Er hat diffuse „Angst vor der Angst“. Die klassische Psychoanalyse, in der der Kranke „frei assoziiert“, dauert nur deshalb Jahre, weil die Erkrankten genau an der Stelle stumm sein müssen, wo ihr eigentliches Problem liegt. Auch der herkömmliche Analytiker ist an der religiösen Front stumm, da er „schlechte Erfahrungen“ mit der Religion gemacht habe, so Chefarzt Dr. Manfred Lütz. Die schlechten Erfahrungen waren der Grund für ihre Gottangst.

 

Ein Analytiker muss wieder sprechen lernen.

Man bespricht in der EAT das 2009 von der evangelischen  Kirche neu installierte Kinderabendmahl für Kita-Kinder ab vier Jahren. Die Abendmahlsliturgie und zahlreiche Kirchenlieder schreiben diesen Kindern eine „Mittäterschaft“ (Wortwahl des Pastors Traugott Giesen, Keitum) an der Kreuzigung Jesu zu. Mittäterschaft ist allerdings nach § 25 StGB Täterschaft. Im Lied Nr. 88 singen unsere Kleinen: „Jesus, …hilf, dass ich mit Sünde dich, martre nicht aufs neue.“ Hier erreicht kirchliche Geschmacklosigkeit ihren Höhepunkt wie auch  im Abendmahls-Lied „O Haupt voll Blut und Wunden“: „…was Du Herr erduldet, ist alles meine Last, ich hab es selbst verschuldet, was Du getragen hast.“ Weil es krank macht, schuldkrank macht, ist das Lied ein Verbrechen. Kindern einzureden, sie hätten gemordet – und dazu noch auf so scheußliche und grauenvolle Weise, ist eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft Flensburg spricht übrigens unsere Kinder von dem skurrilen Vorwurf der Tötung Jesu frei.

 

Das „heilige“ Abendmahl ist damit in der heutigen Form höchst unheilig. Vor alles sehr Unheilige stellen die Kirchen übrigens gern ein „heilig“ – zwecks  ewiger Unangreifbarkeit.  Jedes so infizierte Kind glaubt, dieser Gott sei ihm böse, hat es doch dessen Sohn schwer gefoltert. Jedes dieser Kinder weiß, dass damit ihm eigentlich nur die Hölle zusteht. Aus dieser Höllenangst heraus geschehen dann die unglaublichsten Dinge.

Die verdeckten Grausamkeiten an Kindern sind nach § 19  StGB „Schuldunfähigkeit eines Kindes“ strengstens untersagt. Das muss man den Erkrankten sagen. Was nach unserem Recht für Schuld gilt, muss auch für Sünde gelten. Abendmahlsuntauglich sind auch seelisch Erkrankte jeden Alters nach § 20 StGB, der „Schuldunfähigkeit  bei seelischer Störung.

Für eine Behandlung sollte zunächst viermal eine knappe Stunde Gesprächszeit eingeplant werden, meist mit zeitweiser Einbindung der Familie. Der Abstand zwischen den Stunden sollte ein bis zwei Wochen betragen. Informationsmaterial wird mitgegeben. Mitglieder der Kirchen eignen sich wahrscheinlich mehr als „atheistisch“ sich fühlende, aber unter unbewusster Angst stehende Therapeuten. Das Patientenvertrauen ist dann naturgemäß größer und die Gefahr für den Therapeuten geringer.  Der EA-Therapeut vermittelt den Erkrankten eine andere, eine gesunde und damit bessere Religion. Religion braucht nicht unbedingt einen Gott, um gute Religion zu sein. Sie muss aber unerschütterliche Wärme und Geborgenheit aufweisen. Haus- und Kinderärzte  sind aus dargelegten Gründen zurzeit fast geeigneter als unsere unbewusst mit Gottangst  besetzten Psychiater. Es ist kein Zufall, dass erst ein Gynäkologe der Psychiatrie die Krankheit „Durch Kirche bedingt“ entdecken musste und ein Internist nun deren Therapie beisteuert.

Natürlich gibt es auch in der EAT Widerstände beim Patienten. Schließlich wird ja „Gott“-kritik geäußert. Damit ist nicht jedes Unbewusste sogleich einverstanden. Was macht man bei diesen Widerständen? Man erzählt einfach weiter. Man drängt dem Klienten nichts auf. Man vertraut darauf, dass die geäußerten rationalen Gedanken des Therapeuten zur Religion einfach irgendwann ankommen, im Bewusstsein und im Unbewussten. Es werden nur belegbare Fakten vom Therapeuten geäußert – wenn auch harte Fakten. Die Wahrheit und die Vernunft, also die Erzfeinde unserer Religion,  müssen auf den Tisch. Bei „Atheisten“ kann zur Klärung, ob doch eine religionsbedingte Erkrankung vorliegt, der Kierkegaard Test angewendet werden (siehe dort, Kapitel „Kierkegaard“).

Die Laien-EAT

 

Mit aller Vorsicht kann natürlich auch jeder Laie mittels Gesprächen falsche religiöse Vorstellungen bei seinem Gegenüber korrigieren. Themen wie die Sintflut, Sodom und Gomorrha, der Zorn Gottes und der Teufel-und  Höllenglaube können ad absurdum geführt werden. Eltern, deren Kinder einen kirchlichen Unterricht in Kindergarten, Kirche  oder Schule absolvieren, müssen die dort vermittelten Falschheiten richtig stellen, vorausgesetzt,  sie haben die Kraft dazu.