Offener Brief gegen Höllendrohungen

 

  

 

Vorwort Müller:Dieser Offene Brief von Frank Sacco, Doktor der Medizin, zeigt Saccos andere Seite als Religionskritiker. Als solcher bemängelt er im evangelischen Gesangbuch menschenverachtende Passagen, die vor allem Kinder gefährden. Sacco sieht die biblische Sintflut und die Apokalypse als Holocausts, deren Verharmlosung und Verherrlichung strafgesetzlich verboten ist. Als  Konsequenz der krankmachenden kirchlichen Folterdrohungen fordert Sacco den Rücktritt des EKD-Vorsitzenden Bedford-Strohm:

 

Herrn Heinrich Bedford-Strohm, Vorsitzender der EKD, Hannover, Herrenhäuser Str. 12

 

Sehr geehrter Herr Bedford-Strohm,

 

im gültigen Gesangbuch evangelischer Kirchen, für das Sie verantwortlich zeichnen, gibt es ein Lied folgenden und nicht erlaubten Inhaltes: So man nicht Buße tue, müsse Seele und Leib in der Hölle brennen. Ein Jesus werde bestimmen, wer in dieses Feuer komme. Dieses und andere Lieder (alleine 50 beziehen sich auf den Teufel) machen viele Kinder im Sinn einer ekklesiogenen Erkrankung  krank. Sie wirken suggestiv.  Sie sind als Leiter der EKD persönlich für den Inhalt des Gesangbuches verantwortlich.

 

Die Lieder sind, weil es Bedrohung von Kindern  ist, Kindesmisshandlung, und weil Ankündigung ewiger Folter Kinder seelisch krank macht, Körperverletzung. Meine Patienten zu verbrennen oder es auch nur zu planen und anzukündigen, gilt in der BRD  als Straftat. Pastor Christian Berndt sagte mir am 17. 11. 2009, Kinder würden alles glauben, was man ihnen in Kirchen vorsetzt. Die EKD, allen voran Sie, lehren entgegen §131 StGB,  diese Straftat, dieses lebendig Verbrennen sei kein Verbrechen sondern im Gegenteil gerecht,  wie überhaupt alle Gerichte des Bibel-Gottes gerecht seien,  speziell auch die beiden Holocauste Sintflut und die noch ausstehende Apokalypse. Der Gott der EKD verfüge über eine für uns nicht begreifbare „höhere“ Gerechtigkeit, die man nicht kritisieren dürfe. Als Kenner des 3. Reiches kann ich mich diesem Verstandesverlust  nicht anschließen.

In der BRD ist es untersagt, Straftaten wie einen Holocaust zu verharmlosen und zu verherrlichen. Das aber betreiben Sie. In dieser Frage bekommen Sie nochRückendeckung der Staatsanwaltschaft. Doch die Niedersächsische Ärztekammer äußerte über den Juristen H. Wiegand, ein Holocaust sei nicht ethisch vertretbar. Zudem ist der zitierte Jesus, und das ist uns allen bekannt, definitiv gestorben. An eine sog. Auferstehung, also an ein Wunder, darf in deutschen Ämtern, wenn sie sich denn juristisch nennen, selbstredend nicht geglaubt werden. Ein Wunderglaube würde jede Rechtsprechung ad absurdum führen. So könnte ein Mörder behaupten, nicht er, sondern seine von den Toten auferstandene Urgroßmutter habe geschossen. Oder ein Jesus habe die betreffende tödliche Kugel umgelenkt.

 

Zudem schreibt mir die Staatsanwaltschaft Freiburg, Jesus sei (aufgrund seines Tot-seins) nicht „existent“. Er sei juristisch daher wegen der Planung einer Apokalypse aufgrund von Unschuld  nicht zu belangen, so Freiburg.  Es gibt halt keine lebenden Toten. „Bald“ werde der Messias wiederkommen, heißt es in der Schrift, dem angeblichen „Wort Gottes“.  Dieses „Bald“ ist längst vorbei. Fazit: Sie, Herr Bedford – Strohm,  drohen somit in eigener Täterschaft und gesetzwidrig (§ 241 StGB, Grundgesetz) mit Folter.

 

„Auferstehen“ musste Jesus aus folgendem Grund: Die Geistlichkeit brauchte einen lebendigen Richter für ein „Jüngstes Gericht“ mit den beiden Optionen Himmel und Hölle, und einen Veranstalter für den angeblich von Jesus geplanten Holocaust Apokalypse. Man brauchte jemanden zum Angst machen und, was heutigen Klerikern verboten ist, zum Androhen von Folter. Nach Ausstellungen über die Endzeit in jeder Kirche Würzburgsim Jahr 2010 ist die Stadt heute die „Welthauptstadt“ der Angsterkrankung ADSund liegt bezüglich Suiziden weit über dem bundesdeutschen Durchschnitt.Kinder glauben halt auch die Apokalypse, die, weil nach Lukas 17 mit Feuer und Wasser getötet wird, ein Verbrechen Jesu darstellen würde. Pastor Christian Berndt, Winsen- Luhe,  glaubt übrigens nicht an die Hölle. Er predigt lt. Kirchenvorstand auch von der Kanzel, dass es die Hölle nicht gebe. Dass der Kindheitsglaube im Unbewussten von Erwachsenen weiter sein Regiment führt, lehrt Kardinal Ratzinger.

 

Strafbare Gotteslästerung ist es in der BRD, unserem Jesus hitleroide Grausamkeiten in einer Folterhölle anzudichten. So etwas stört die öffentliche Ordnung und die Religionsruhe empfindlich. Auch wenn viele Psychiater, die man dem kirchlichen Dogma verpflichtete, es nicht gern hören: Es macht, wie jeder Terror,  Kinder krank. „Nicht akzeptabel“, schreibt mir die Rechtsmedizin des UKE, Leiter Prof. Püschel, sei die Androhung von Feueranwendung. „Wahnsinn und Krankheit“ rufe der beschriebene Fundamentalismus der Kirchen, Ihr Fundamentalismus  hervor, so Eugen Drewermann. Der Analytiker Tilmann Moser weiß von „Millionen“ schwer erkrankter Kinder. In offizieller und öffentlicher Kammersitzung äußert die ehemalige Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. C. Goesmann, sie sei wegen der von mir aufgeführten Grausamkeiten  aus ihrer Kirche ausgetreten. Dazu gehören auch die Höllenandrohungen der EKD.

 

Gott sei Dank  gibt die EKD jetzt einen neuen Grundsatztext heraus: „Christlicher Glaube und religiöse Vielfalt in evangelischer Perspektive“. Die EKD, so heißt es hier, unterstütze „staatliches Recht, wo es religiösen… Traditionen entgegenstehen muss“. Eine Androhung und Ankündigung jenseitiger Strafen ist nach Äußerung Ihres Vorgängers Bischof N. Schneider im Der Spiegel ein „Geschäft“ der Kirche, ein traditionelles Geschäft. Unser Strafgesetzbuch verbietet solcherlei Bedrohungen aus Geschäftsinteresse – mit gutem Grund. Neu ist, dass die EKD ein „staatliches Recht“ bezüglich fundamentalistischer  Traditionen geradezu einfordert. Damit ist der Weg für die Staatsanwaltschaften Deutschlands  frei, direkt Verantwortliche wie Sie  zur Rechenschaft zu ziehen. Seit Weimar haben sich hierzulande die Kirchen an die bestehenden Staatsgesetze zu halten.

Kardinal Marx geht übrigens auf Distanz zum heutigen  Bibelwort und etlichen Kirchenliedern. Kirche habe mit der Hölle Angst gemacht – „dafür müssen wir Buße tun“, so der Kardinal. Von einer derartigen Aufgeklärtheit sind Sie noch zu weit entfernt. Die katholische Kirche solle „ohne eine Hölle mit Folter, Gefängnis und Siedeofen“ auskommen, meint Marx und erweist sich damit als menschlich mitfühlender  Geistlicher. Auch das neue Gesangbuch der Katholiken „Gotteslob“ ist in dieser Richtung jetzt gründlich reformiert worden.

 

Ich fordere Sie auf, bis Anfang Februar 2016 als Chef meiner Kirche zurückzutreten und den Weg frei zu machen für einen Nachfolger. Ich schlage Pastor Christian Berndt vor, der in Winsen / Luhe als Superintendent tätig ist. Bernds Bruder Matthias ist zurzeit 1. Vorsitzender des Niedersächsischen Hausärzteverbandes. Er dürfte als Arzt strikt gegen jede Androhung von Folter sein und sich seinem Bruder anschließen. Auch mein Standortpfarrer hier in Fassberg spricht sich gegen Folter und ihre Androhung aus. So etwas sei die allerunterste ethische Kategorie. Der historische Jesus hat nie zu derartigen unerlaubten Mitteln gegriffen.  Er war im Gegensatz zu Ihnen die bedingungslose  Liebe. So, wie mir meine Kirche über eine angebliche Mittäterschaft an der Kreuzigung Jesu ein Verbrechen nach §211 StGB zuweist, sind Sie ein Verbrecher, der Kinder über transzendentale Ängste in schwerste ekklesiogene Erkrankungen treibt. Eugen Drewermann berichtet in zahlreichen Büchern über diese schwerste psychische Erkrankung, die wir kennen. Er schreibt mir: „Ich denke wie Sie“.  Die kirchliche Lehre „… ist ein Fall des Gesundheitsministers und des Innenministers und der Bildungsministerin…“ Sie sollten sich schämen. Sie können von Glück sagen, wenn Ihnen und der EKD die Staatsanwaltschaft Hannover bisher unter Beugung deutschen Rechtes  Rückendeckung gab.

 

In der Gruppe 49 besteht Einigkeit, dass meine Kirche als Verursacher die Kosten für Unterbringung und Behandlung ekklesiogen Erkrankter zu tragen hat.

Frank Sacco