Die Kirchen im Kontext unserer Gesetze

Um ihren Teil des Über-Ichs, das Kirchen-Ich auszugestalten, setzt die Kirche ihre intelligentesten Köpfe ein. Mit einem Lächeln auf den Lippen reden schwarze Männer in K-TV von ihrem Feuergott. Dreimal täglich beten sie unter Einsatz von Hypnose über 20 Minuten mit den erschaudernden Kindern zu Jesus: „Bewahre uns vor dem Feuer der Hölle.“ Der Sender erhielt von uns eine Anzeige wegen Kindsmisshandlung. Er suggeriere unseren Kindern, es könne tatsächlich eine eventuelle ewige Feuerstrafe für sie geben. Die nach Angabe der Staatsanwaltschaft Flensburg zuständige Staatsanwalt-schaft Kempten (Allgäu) schreibt uns sinngemäß, es fehle an Ermittlungsansätzen zu vermeintlich Verletzten. Diese Verletzten, die vom Gauben Verletzten, sollten sich unverzüglich also jetzt bei dieser Staatsanwaltschaft melden. Es handele sich um ein Gebet, so Kempten. Ein solches sei „grundgesetzlich geschützt“. Das bezweifele ich. Kinderschutz geht vor Religionsschutz, besonders wenn hier Aberglaube als Religion getarnt wird. Der Sender zwinge ja auch kein Kind, seine Sendung anzusehen. Ich meine, der Sender verhindert es auch nicht. Auch sei man, selbst wenn deutsche Kinder krank würden, eventuell nicht zuständig, da die Sendung in der Schweiz produziert werde. Es fehle mir „grundlegend an Rechtsverständnis“, so der Staatsanwalt. Steht Folterandrohung in einem Ewigkeits-KZ nicht dem Grundgesetz (Würde) entgegen? Auf jeden Fall aber hat sich jede Religion jedem auch noch so unscheinbaren deutschen Gesetz unterzuordnen. Hier hat unser Staat seit Weimar die Religionsfreiheit sehr drastisch zum Wohle aller eingeschränkt.

 

Auch die evangelische Kirche droht offiziell Kindern, dass deren „Seel und Leib“, wie es heißt, bei Nichtbuße in der Hölle brennen müsse. Kirche ist wirklich nichts für Kinder. Diese Manipulationen sind organisierter Terror und daher streng verboten. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet sich gar jegliche (!) Art der Androhung schwerer Gewalt, also auch diese. Ferner verlangt unser Verfassungsschutz von den Kirchen, sich an bestehende Gesetze auch zu halten. Er verbietet jede Form von Gehirnwäsche. Folter und Androhung von Folter stehe der Würde des Menschen und damit Art. 1 GG entgegen. Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht in diesem Treiben der Kirche allerdings bisher überhaupt nichts Strafwürdiges.


Die Religionsfreiheit wird begrenzt durch jedes geltende deutsche Gesetz


Die Religiosfreiheit Vor Kindern sagen die schwarzen Männer bei K-TV, man solle fleißig beten für die „Gequälten im Fegefeuer“. Fleißiges Beten könne die Leiden von Verwandten im Feuer deutlich abkürzen! Das Fegfeuer tue ebenso weh wie echte heiße Lava auf der Haut, so eine Heilige, die es wissen muss. Es sei wie in der Hölle. Das Wort Folter wird indes streng vermieden, erinnert es doch noch zu sehr an die Deutsche Erkrankung 1933-45. Mit derartigen, eigentümlicher Weise von unserer an sich kritikfähigen und mündigen Gesellschaft tolerierten Sendungen, suggeriert man unseren Kleinen zu bester Sendezeit, ein Höllenfeuer würde tatsächlich existieren. Das Fegefeuer will man als Bezeichnung unbedingt beibehalten. Der Grund ist uns jetzt offenbar. Feuer ist als „Bild“ Kindern so einprägsam wie ein Brandmal. Es wird zum Brandmal. Da wir Kinderseelen nicht brennen dürfen, erhielt der Sender eine Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung. Aber: Alle Geistliche, Ärzte, Soziologen und Psychologen sind nicht so. Kein allgemeines Statement meinerseits ohne Ausnahme.

 

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