Anlage: 6 Musteranzeigen (wurden versandt)

 

 

 

 

Anzeige 1

 

  

 

An die Staatsanwaltschaft Würzburg

Ottostr. 7 Datum: 20.8.2012

 

97070 Würzburg

Nachrichtlich:

Amt für Jugend und Familie Fachbereich 31a Zeppelinstr. 15 97074 Würzburg

Bischof Robert Zollitsch, Schoferstr. 2 79098 Freiburg i. Br.

Daniel Bahr, Gesundheitsminister, Friedrichstr. 108 10117 Berlin

Dr. Hans-Georg Maaßen, Bu.-amt f. Verf.- schutz, Merianstr. 1oo 5o765Köln

Dr. Kristina Schröder, Familienministerin, Glinkastr. 24 10117 Berlin

Dr. Helmut Schmid Neuberger Weg 82 22419 Hamburg

Dr. Joachim Gauck, Bundespräsident, Spreeweg 1 10557 Berlin

Norbert Denef, Schulstr. 2B 23683 Scharbeutz

Dr. Helmut Zerbes, Landgericht Köln, Luxemburger Str. 102, 50939 Köln

Dr. Angela Merkel, Willy - Brandt - Str. 1 10557 Berlin

Redaktion „Die Zeit“, Speersort 1, 20095 Hamburg

Redaktion „Der Spiegel“, Erikusspitze 1 20457 Hamburg

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Hiermit erfolgt Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Ausstellung Apokalypse in der St. Stephan Kirche Würzburg im März 2010. Zur Last gelegt wird:

Kindesmisshandlung nach § 235 RiStBV, Androhung von Folter und diversen Verstößen gegen deutsches Recht, wie sie sich aus dem Text ergeben, u.a. § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, § 1631 BGB Personensorge, Störung der Religionsruhe, § 131 StBG Gewaltdarstellung, Verstoßes gegen Art. 1 GG und gegen § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

 

Die Ausstellung „Apokalypse“ sah ich im Rahmen einer Reise nach Würzburg im März 2010. Die Apokalypse ist die „Enthüllung“, was uns und unsere Kinder am Ende der Zeit erwartet (siehe Eschatologie, Jüngstes Gericht). Sie ist fester Bestandteil des heutigen offiziellen Glaubens beider Großkirchen. In Lukas 17 legt Lukas Jesus die Worte in den Mund, er werde bei seiner Wiederkehr eine erneute Sintflut und erneut Menschenverbrennungen vornehmen. Das Kapitel Lukas gilt heute als tatsächliches und wahres Wort Gottes. Es gilt als heilig und duldet keinen Widerspruch eines Gläubigen. Der Jesus der Bibel gilt zwar als sündenfrei, erweist sich hier aber als Terrorist schlimmster Bauart. Die Bibel macht ihn hier zum größten lebenden Sünder.

 

Ich war über meine Erlebnisse in der St. Stephan Kirche entsetzt. Das grausamste, unmenschlichste Kapitel der Bibel, die Offenbarungen des Johannes, wurde völlig unkritisch in einer Kirche dargestellt. Kinder glauben, was ihnen in Kirchen vorgesetzt wird. Sie sollen es ja glauben. Es soll bei Kindern der Eindruck erweckt werden, die Offenbarungen entsprächen einer „Wahrheit“. Diese „Wahrheit“ will man in Würzburg als Glaubensrealität in Kinderseelen implantieren. Juristisch ist dies in Deutschland, wie Sie sehen werden, gegen die bestehenden Gesetze. Die Offenbarungen lagen in St. Stephan aus. Sie gipfeln ja, wie Ihnen bekannt, in der Ankündigung, Jesus werde kommen und foltern „Tag und Nacht, von Ewigkeit zu Ewigkeit“. Das ist für unsere Kinder nach § 241 StGB: Bedrohung. Entsetzliche und damit autistogene Bedrohung mit eventuell eintretender Ewigkeitsfolter.

Zu jedem der 9 ausgestellten großformatigen Werke des Künstlers J. Gassmann, für den die Offenbarungen wahrscheinlich selbst das Problem darstellen oder darstellten, lag eine „Erklärung“ der Kirche, ein Bibelzitat, bei. Zur Mitnahme. Ich nahm die Blätter mit.

 

Die Kirche war nur spärlich gefüllt. Eine Mutter trug ihr Kind in einem Schultertuch. Zwei Mädchen saßen und lasen. Eines der Mädchen weinte. Es hatte die „Erklärung“ zum Apokalyptischen Reiter (Off. 6, 1-6) gelesen. Text: „Und der darauf saß, dessen Name war: Der Tod, und die Hölle folgte ihm nach. Und ihnen wurde Macht gegeben über den vierten Teil der Erde, zu töten mit Schwert und Hunger und Pest und durch die wilden Tiere auf Erden.“ Natürlich trifft diese Ankündigung ein wehrloses Kind hart.

 

Niemand außer mir war zugegen, um das Kind zu beruhigen. Ich tat es mit den Worten, Gott sei nicht so, wie in den Offenbarungen beschrieben. Er sei die bedingungslose Liebe und lehne jede Art von Gewaltanwendung ab. Das habe er zu allen Zeiten getan, nicht erst nach Jesu Geburt. Gott hasse jede Form von Gewalt. Die Offenbarungen seien eine dunkle Reklame der Kirchen zum Kinderängstigen.

Das zweite, äußerlich völlig unbeeindruckte Kind, las über den Untergang Babylons (Off. 18). Das dazugehörige überdimensionale Bild (siehe www.endspiel2010.de) zeigt, wie „Gott“ die gesamten Einwohner einer Stadt (mitsamt den unschuldigen Kindern) in Flammen aufgehen lässt. Der Jurist der Ärztekammer Niedersachen, Herr Wiegand, teilte mir schriftlich mit, es handele sich beim Prospekt der Ausstellung offensichtlich um das brennende Würzburg. Dort werden also Kinder barbarisch, quasi vor unser aller Augen, mit Feuer zu Tode gefoltert. Wieder ist die „Erklärung“ der Kirche unfassbar: „Darum werden ihre (Babylons) Plagen an einem Tag kommen, Tod, Leid und Hunger, und mit Feuer wird sie verbrannt werden; denn stark ist Gott der Herr, der sie richtet.“ Ein „Engel“ überflutet nach dem Brand mit einem Tsunami Babylon, damit es „nicht mehr gefunden“ wird. Wie soll man auch eine Erfindung finden? Und Babylon, wenn es die Stadt je gegeben hat, wurde doch eher, wie auch Sodom und Gomorrha, von findigen Geistlichen aus finanziellem Interesse angezündet, als von einem Gott, der die Liebe sein soll. Nach Babylon passiert nun entsprechend den Aufklärungszetteln folgendes: Engel rufen: „Halleluja! Das Heil und die Herrlichkeit und die Kraft unseres Gottes! Denn wahrhaftig und gerecht sind seine Gerichte ...“

Und sie „fielen nieder und beteten Gott an.“ Und: „Lasst uns freuen und fröhlich sein und ihm die Ehre geben.“ Und:

 

„Dies sind die wahrhaftigen Worte Gottes.“

 

Das Grundgesetz, mit seiner Betonung der Würde, ist hier verletzt. Unsere Kleinen werden in Nötigung unter Umgehung von § 240 StBG gezwungen, einen grausamsten Gewalttäter anzubeten. Das ist auch gegen die Würde Gottes, der nach meiner moderner Anschauung die bedingungslose Liebe ist. Nach unserer ehemaligen Bischöfin Dr. M. Käßmann ist diese Ausstellung pure „Gotteslästerung“. Käßmann: „Jeder Mensch, der glaubt, dass er Gewalttaten religiös deklinieren könne, ist ein Gotteslästerer.“ Hier lästere, so Käßmann, also die Kirche St. Stephan zu Würzburg Gott. In Kinderseelen wird hier eine krankhafte Form dessen implantiert, was „gerecht“ sei. Kinderverbrennungen sind jedoch niemals gerecht. Sozialpädagogisch haben sich derartige Lehren, wie wir in Deutschland wissen, als unhygienisch erwiesen. Auf jeden Fall nimmt St. Stephan Gott und damit auch unserem jegliche Würde und stellt ihn auf eine Stufe mit allen uns bekannten Erden-Despoten. Ich sah mich auch hier gezwungen, dem Kind aufklärend zur Seite zu stehen. Gott sei ganz anders zu verstehen. Er sei die Liebe. Warum die Kirche so etwas macht, ist uns allen, spätestens durch Nietzsche, bekannt. Aber: Der Ärztetag 2009 verurteilt „nachdrücklich“ jedes Projekt, das Kinder aus finanziellem Interesse heraus missbraucht (siehe dort).

 

Es lagen auch Gesangbücher in St. Stephan aus mit dem Höllenlied 234: „So wahr ich lebe, spricht Dein Gott“. Inhalt: „...so du nicht Buße tust, dein Seel und Leib dort brennen muss.“ Ein hoher Polizeibeamter sagte mir, wenn er derartige Gesangbücher bei einem Kirchenbesuch nicht beschlagnahme, mache er sich strafbar. So weit sind wir also. Kinder sind keiner Fundamentalkritik fähig. Das ist zu berücksichtigen. Ich bitte Sie hiermit, die Bücher zu konfiszieren. Sie verstoßen gegen § 241 StGB und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Darstellung dieser extremen Gewalttaten ist in Deutschland, und gerade in Deutschland, vor Kindern bzw. Personen bis 18 Jahre ebenso verboten, wie die Verharmlosung oder gar das Feiernlassen dieser grausamsten Gewalttat. Prof. Papier, ehem. Chef des Verfassungsgerichtes, sagt uns dazu, die Kirchen hätten zwar Religionsfreiheit, sie müssten sich jedoch an die deutschen Gesetze halten. Schon der kleinste Verstoß gegen deutsches Recht ist Religionen nicht statthaft, so Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg über die Beschneidungspraxis. Sehr deutlich drückt sich Präsens Nikolaus Schneider über Missbrauch aus, jetzt neuer Ratsvorsitzender der evangelischen Kirche Deutschlands. „Wir brauchen da eine staatliche Aufklärung“, sagte Schneider im Deutschlandfunk. Nötig sei „ein geordnetes Justizverfahren“. Und: „Was es auf keinen Fall geben kann, ist ein paralleles kirchliches Strafrecht.“ Im Umgang mit den Problemen rät er zur Anzeige und Strafverfolgung (Zeitung „Die Welt“ vom 6.4.2010, Titelseite). Auch die erfundene Geschichte der globalen Sintflut, des ersten Holocausts, und der damit verbundenen Anbetung des Täters dieser Sintflut, sowie das leidige Kapitel Johannes 8,44 vertragen sich nicht mit dem Grundgesetz. In Joh. 8/44 bezeichnet die Bibel die männlichen Juden als die Söhne des Teufels. Bitte sorgen Sie hier für Unterlassung. Erzbischof Robert Zollitsch bittet uns alle, in der Kirche zu bleiben und ihm zu helfen bei einem „Neuanfang“ der Kirche, einer gewaltlosen Kirche ohne jeden Missbrauch (Zeitung „Die Welt“ vom 6.4.2010). Der Augsburger Bischof Walter Mixa, sagt, ein Priester müsse „gewaltlos sein“. Er schließt damit auch die seelische Gewaltanwendung gegenüber Kindern ein. „Herr, erwecke deine Kirche“, ruft Münchens Erzbischof Reinhard Marx Gott an. Er plädiert für eine „Erneuerung“ der Kirchen. Papst Benedikt fordert gar eine christliche Revolution.

 

Die Würzburger Kirchen hatten vor, das ganze Jahr über die hoch pathogenen Offenbarungen auch in anderer Form herauszustellen. Ihr Motto hieß „Endspiel“. Seelischer Missbrauch wird hier zum „Spiel“ heruntergestuft, um gläubige Kinder und Mütter zu einem Spiel in die bekannte Kakao- und Kuchenfalle anzulocken. Dieses „Endspiel“ wird für einige Kinder in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt oder gar in letzter Ruhe sein Ende finden. „Gewalt und Missbrauch erschüttern katholische Kirche“, so lautet die Schlagzeile der Zeitung „Die Welt“ vom 6.3.2010. Gleiches gilt für meine, die evangelische Kirche. Wer aus der Bibel ohne „Filteranlage“ trinkt, wie die Würzburger Kinder es momentan müssen, „wird krank oder wahnsinnig“, wusste Gerhard Hauptmann. 1918 war das Stichjahr, das Kirchen und Psychiatrie in die Postmoderne zurückwarf. Ein krampfhaftes wörtliches Festhalten an der mehr mensch- als gotterdachten Bibel führt die „modernen“ Kirchen in die gesetzesuntreue Sackgasse.

 

Die Kinder Würzburgs sind von Fachleuten auf Folgeschäden dieser Mammutausstellungen hin zu untersuchen. In Schulen müssen sie über die unsinnigen und unwahren Inhalte sowie über die gesetzlichen Bedenken gegen die Ausstellungen unterrichtet werden.

Helmut Schmidt ermahnt uns in seinem Buch „Religion in der Verantwortung“ unserer besonderen Verantwortung auch religiöser Gewalt gegenüber. Karl Marx durfte noch sagen: „Der Mensch macht die Religion.“ Die Religion macht aber auch die Menschen. Sie macht sie zu Gewalttätern, wenn sie dem Rache- und Zornesgott nacheifern, oder zu Schweigern und Wegsehern, wenn sie Angst haben. Oder zu seelisch Todkranken, wenn sie gar ewige Höllen fürchten. Alles ist aber das Gleiche: Krankheit. Völlige seelische Gesundheit ist nur flüchtig existent. Sie ist uns ein scheuer, aber lieber Freund.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

 

Anzeige 2

 

 

Datum: 20.8. 2012

 

An die Staatsanwaltschaft Hannover

Postfach 109

 30001 Hannover

Nachrichtlich:

Dr. Hans-Georg Maaßen, Bu.-amt f. Verf.- schutz, Merianstr. 1oo 5o765Köln

Dr. Kristina Schröder, Familienministerin, Glinkastr. 24 10117 Berlin

Daniel Bahr, Gesundheitsminister, Friedrichstr. 108 10117 Berlin

Dr. Helmut Schmid Neuberger Weg 82 22419 Hamburg

Dr. Joachim Gauck, Bundespräsident, Spreeweg 1 10557 Berlin

Norbert Denef, Schulstr. 2B 23683 Scharbeutz

Dr. Helmut Zerbes, Landgericht Köln, Luxemburger Str. 102, 50939 Köln

Bischof Dr. Robert Zollitsch, Schoferstr. 2 79098 Freiburg i. Br.

Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Uni Bochum

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stelle ich Strafanzeige zur Gefahrenabwehr gegen Präses Nikolaus Schneider, EKD Hannover wegen Kindesmisshandlung nach § 235 RiStBV, Androhung von Folter und diversen Verstößen gegen deutsches Recht, wie sie sich aus dem Text ergeben, u.a. § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 19 StGB Schuldunfähigkeit von Kindern, § 20 StGB Schuldunfähigkeit von psychisch Kranken, § 240 Nötigung, § 239 StGB Freiheitsberaubung, § 241 Bedrohung, § 1631 BGB Personensorge, Störung der Religionsruhe, Verstoßes gegen Richtlinie 2000/43/ EG des Rates, Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung, § 130 StBG Volksverhetzung und § 131 StBG Gewaltdarstellung , weiterhin wegen Verstoßes gegen Art. 1 GG und wegen Gotteslästerung (im Sinne Pastorin Käßmann bzw. § 166 StGB und im Sinne von § 48 Art. 20 Abs. 2 des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen), § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

 

In seinem auch von Kinder gelesenen Buch „Von Erdenherzen und Himmelschätzen“ bedroht er Kinder schwer mit ewiger Folter. Es ist eine jugendgefährdende Schrift. Sie stellt eine schwere seelische Kindesmisshandlung nach § 235 RiStBV dar, die zu Todesfällen durch Suizid führen kann. Es können im Vorfeld eines derartigen Suizides gravierende ekklesiogene Angstkrankheiten wie Autismus, Süchte, ADS, Schizophrenie oder Depression entstehen. Ich verweise hier auf ausführliche Schriften u.a. von Eugen Drewermann, der als Analytiker diese Zusammenhänge geklärt hat. Papst Benedikt XVI. berichtet uns über empfindliche Kinder, die man schnell aus religiöser Furcht herausnehmen müsse. Sonst werden sie krank. Die Suizide und Suizidversuche im Raum Hannover sind bei Kindern und Erwachsenen auf ekklesiogene Schäden hin zu untersuchen.

 

Schneider: Es gehe Jesus bei der Rede von Gottes Gerechtigkeit „ums Ganze“. Dazu führt Schneider ein „Gleichnis Jesu“ an. Jesus vergleiche darin Menschen mit Böcken. Originaltext: Die „Böcke“ zur linken werden ins ewige Feuer geschickt, in „das ewige Feuer, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist“. Das habe Matthäus über Jesus geäußert. Matthäus hat Jesus jedoch persönlich nicht gekannt und Geschichten über ihn nur über Erzählungen. Zur vollständigen Durchsetzung des Guten, so Schneider weiter, gehöre die vollständige und ewige Verdammnis des Bösen (Seite 52). Und weiter: „Nur wer.... Barmherzigkeit und Liebe getan hat, nur der... wird nach dem Richterspruch Jesu

 

nicht dem ewigen Feuer überantwortet“ (Seite 54).

 

Das sei eine „verstörende“ Botschaft meint Schneider untertreibend. Sie verstört nicht nur meine Patienten, sie verstört auch mich. Schneider macht mich krank. Er macht Jesus mit seiner Behauptung zum größten Sünder und zum größten Terroristen. Der Lutheraner Schneider weiter: Für Luther habe festgestanden: Nach dem Tod kommt das Endgericht Gottes, verbunden mit Strafen, an deren Ende die ewige Verdammnis ... wartet (Seite 55). Schneider nennt im gleichen Atemzug Luther einen „Reformator“. Das ist unverständlich. Von einem Reformator erwarten wir, dass er den Gedanken Hölle nicht predigt, sondern abschafft. Schneider erklärt unseren Kindern mit unterstellter Absicht nicht, dass es einen folternden Rachegott für ein recht verstandenes Christentum niemals geben kann. Feuerfolter bzw. überhaupt Folter oder ein Quälen ist immer unchristlich – auch und gerade für unseren Christengott. Die Mitglieder meiner Gruppe können sich nicht vorstellen, dass Jesus dort weitermacht, wo Hitler 1945 aufgehöre. Die katholische Kirche attestiert allerdings die Visite einer Nonne in der Hölle im heiligen Jahr 2000 für wahr. Dort könne man beim Anblick der Foltern, die Jesus dort ausführen lässt, „vor Entsetzen“ sterben, wenn einen „die Allmacht Gottes“ nicht davor rette, so die völlig entsetzte Nonne Faustine, als sie wieder ans Tageslicht kam. Ein Büchlein darüber legt man in Ökumene in Kirchen für Kinder aus. Die Zeit der Aufklärung endete für meine Kirche 1918. Sie verbrennt heute freilich nicht mehr die Körper unserer Kinder, sie verbrennt aber unerlaubt ihre Seelen. Dieses falsch gepredigte Christentum ist das Schlimmste, was der Menschheit zustoßen konnte, wusste schon Nietzsche. Millionen Kinder sind erkrankt, schreibt der Analytiker Tilmann Moser, Freiburg. Auch er bezeichnet wie ich den Kirchenkonstrukt Bibel-Jesus als Terroristen. Papst Benedikt XVI. betitelt krass den christlichen Glauben in der jetzigen Form als einen „Skandal“ (Quelle Neue Stadt, S. 25, Nov. 2011). Bischof Robert Zollitsch rückt vom Höllenglauben zunehmend ab. Zu Ostern 2012 erklärte er, eine absolute Gottesfinsternis im Jenseits gebe es nicht. Diese absolute Gottesferne, das Fehlen seines Lichtes, ist in der evangelischen Kirche als Hölle definiert.

 

Schneider macht das Schrecklichste, was man als Geistlicher überhaupt tun kann: Er bedroht in seinem Amt (Körperschaft öffentlichen Rechtes) als Respekts- und Vertrauensperson Kinder mit ewiger Feuerfolter und löst damit die nach Karl Jaspers größte Angst der Kinder aus, die Höllenangst (Quelle „Chiffren der Transzendenz“, s. 29). Hier verstößt er gegen § 241 Bedrohung. Schon die Konvention zum Schutz der Menschenrechte vom 4. Nov. 1950, Art. 9, schränkt die Religionsfreiheit ein. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet jegliche Androhung von Gewalt und sieht keine Ausnahme für Götter vor. Nach § 1631 BGB Personensorge haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung - auch in Kirchen. Seelische Verletzungen seien unzulässig. Art. 1 GG bestimmt, dass Androhung von Folter (hier Feuerfolter) die bedrohten Personen entwürdigt. Letzterem schließt sich Prof. Papier an. Es gibt nicht Schlimmeres als ewige Folter und naturgemäß keine größere Angst als die Angst davor (siehe bei Karl Jaspers, Eugen Biser u.a.). Papier stellt klar, der Staat hätte „zwar“ in Religionsfragen „Neutralität zu üben“, alle müssten sich aber an die geltenden Gesetze halten. Die Staatsanwaltschaft Hannover schreibt mir am 29. 9. 2009 sinngemäß: Artikel 137 Abs. 3 der über Artikel 140 des Grundgesetzes partiell weitergeltenden Weimarer Reichsverfassung gestatte es jeder Religionsgesellschaft, ihre Angelegenheiten selbständig nur innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Die praktizierte Religionsfreiheit unserer Kirchen ist aber nun tatsächlich schrankenlos geworden. Grenzenlos erteilte Freiheit hat aber im Verein mit von den Kirchen eingeforderter Demut (ihrem „Glauben“ und damit ihnen gegenüber) zu Terror geführt. Demütig zeigte sich auch eine Staatsanwaltschaft, die den Kindesmissbrauch der Kirchen als „sozialadäquat“ bezeichnete und damit für legal und „gänzlich unverdächtig“. Sozialadäquat ist aber nur ein Verhalten im Rahmen der Gesetze. Autofahren ist sozialadäquat, soweit man sich an die Straßenverkehrsordnung hält. Die Juristen der Gruppe 49 sprechen hier von Rechtsbeugung unserer Justiz.

 

Die Kirche ist, was Ethik und Glaube betrifft, zur Erziehung unserer Kinder berechtigt. Auf Anfrage stimmt mir das Institut für Rechtsmedizin Hamburg, Körperschaft öffentlichen Rechts, leitender Direktor Prof. Klaus Püschel, am 15. 8. 2011 schriftlich zu, dass „eine Erziehungsberechtigte, die ihren Kindern bei Verletzung bestimmter Regeln mit Hitzeanwendungen droht, nicht akzeptabel ist“. Klarer und sachlicher kann man das nicht ausdrücken. „Wenn bei einem Kind der Verdacht auf psychische Misshandlung vorliegt“, so der Antworttext, „so haben wir die Möglichkeit, unsere Kolleginnen und Kollegen um schnelle Hilfe... zu bitten“. In der Tat ist nun schnelle Hilfe erforderlich.

 

Und Terror macht krank. Nicht Gott erfand die Hölle und verdiente an ihr Milliarden. Unter Mitarbeit der Evangelischen Kirche formulierte das Parlament der Weltreligionen 1993 in Chicago als „unverrückbare Weisung“ seinen „allerersten“ Leitspruch: „die Verpflichtung auf eine Kultur der Gewaltlosigkeit“. Ich verstehe dies auch als Verpflichtung der Kirchen an die eigene Adresse und an ihr Gottesbild. Wie weit ist die vielfach umgeschriebene unchristliche Bibel mit ihren beiden Gottkonstruktionen, wie weit ist meine Kirche von diesem Grundsatz entfernt! Solange die offizielle Unterschrift eines Gottes unter der Bibel fehlt, solange ist sie für mich das „orientalische Märchenbuch“, als das Friedrich der Große es bereits identifizierte. Übrigens: Auch der aufgeklärte Jurist der Niedersächsischen Ärztekammer, Herr Wiegand, hielt es bereits als Kind für ein Märchenbuch.

 

Frau Dr. Goesmann, damals Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, gab 2009 in offizieller Kammersitzung, in der es um Glaubensgrundsatzfragen ging, den eigentlichen Startschuss zu einer Religionsreform. Sie sei wegen der von mir beschriebenen Grausamkeiten ihrer Kirche ausgetreten. Nun, in unserer Republik sind solche Grausamkeiten nicht erlaubt und dürfen von Staatsorganen oder unserer Psychiatrie nicht geschützt werden. Wir sind als Ärzte nur dem Patientenwohl verpflichtet und nicht Herrn Schneider. Ich stehe also mit dieser Anzeige in der Pflicht der Bundesärztekammer und den Weisungen des Deutschen Ärztetages 2009. Der Soziologe Hans Joas erklärt in seinem Buch „Die Sakralität der Person“, Suhrkamp, die Menschenrechte für heilig. Die „Heiligung“ der Würde und der Unantastbarkeit der Person bei Kant entspricht dem. Der wirkliche Gott ist also viel näher bei Kant als bei einer Bibel – dem anerkannt grausamsten Buch der Welt. Auch Dr. Margot Käßmann legt sich eindeutig und in erfrischender Weise fest: Zu ihrer Zeit als Bischöfin sagte sie, jeder Mensch, der Gewalttaten religiös dekliniere, sei ein Gotteslästerer. Wer als Geistlicher also die Gewalttaten Sintflut und Gomorrha als religiöse Glanztaten dekliniert, ist, so Käßmann, ein Gotteslästerer. Er verkehrt Gott die Liebe in sein gerades Gegenteil. Schneider wäre danach ein Gotteslästerer, da er unserem Gott noch massivere Straftaten zuschreibt, als Hitler sie beging. Gott hat den ersten Holocaust an Juden, die Sintflut, nicht vorgenommen.

Die Bibel, die Schneider in seiner hervorgehobenen Stellung heute zu verantworten hat, ist in der vorliegenden Form ohne die von mir seit 2009 geforderten erklärenden Fußnoten eine jugendgefährdende Schrift und im christlichen Sinn unheilig. Durch Johannes 8, 44, die Söhne Abrahams (die Juden) seien die Söhne des Teufels, ist sie antisemitisch und Mittäterin in Auschwitz: Schilder mit dem Inhalt von Joh. 8,44 waren überall im „1000“-jährigen Reich aufgestellt. „Jesus“ war damit auf der Seite Hitlers und umgekehrt. Ich stelle hiermit den Antrag, das Buch als

jugendgefährdende Schrift

einzustufen. Sein Inhalt wird zu göttlicher Wahrheit erklärt. Bei Unzuständigkeit bitte ich um Weiterleitung. Teile unserer Bevölkerung werden hier entgegen § 130 StGB beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet. Im übrigen hat der wahre Jesus das wohl nie geäußert. Hierüber ist sich die Gruppe 49 einig. Auch die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft wird in der geltenden Bibel unterlaufen. Joh. 8/44 und die Sintflutgeschichte begründen die oben angesprochene Mittäterschaft der Bibel an Auschwitz. Wer einen Holocaust für legal hält, legalisiert ein Stück weit auch Hitler. Um Kinderangst vollständig zu machen, kündigt die Bibel in Lukas 17 für die Wiederkehr Jesu einen weiteren Holocaust an: Mit Wasser und Feuer soll dann vorgegangen werden. Hier wird Jesus entwürdigt und zu einem Gewaltverbrecher gemacht, sieht doch das deutsche Gesetz, soweit mir bekannt, keine Ausnahmen für lebende Götter vor.

Schneider missachtet weiterhin in der Lehre seiner Kirche meine Religionsfreiheit, indem er mich nach dem von ihm verbreiteten Glauben unter Höllenandrohung zwingt, seinen Gott zu lieben. Die Gottliebe sei das höchste Gebot seines Gottes, der der alleinige Gott überhaupt sei. Niemand komme zu Gott denn über Jesus, so die Bibel. Johannes legt ihm in Joh. 15 folgende Worte in den Mund: „Wer nicht in mir bleibt, der ... verdorrt... und sie müssen brennen.“ Effektvoller und grausamer lässt sich Mission nicht machen. Auf diesen angeblichen „Befehl“ Jesu gründet meine Kirche heute ihre Mission. Auch Juden gehörten daher missioniert, so in idea spectrum, sonst drohe ihnen das KZ Hölle, also ein weiteres KZ. Wer einen Menschen aber durch diese massive Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung oder inneren Einstellung nötigt, begeht nach § 240 StGB Nötigung eine Straftat. Der eigentliche Zweck dieser Straftat „Mission“ ist das Füllen der eigenen Kasse. Die Mitgliedschaft in der ev. – luth. Kirche ist nicht umsonst zu haben. Nicht nur in den Alsterdorfer Kliniken (bzw. früher „Anstalten“) in Hamburg wird die Einstellung von Mitarbeitern in diesen Zeiten der Religionsfreiheit von einer Zwangstaufe abhängig gemacht. Hier werden Arbeitslose vom größten Arbeitgeber Deutschlands (450.000 hauptamtlich Beschäftigte allein in der Diakonie) gezwungen, einen bis zum Exzess brutalen Glauben anzunehmen. Selbst Freikirchler bekommen keine Anstellung in Alsterdorf. Ich bitte Sie, hier korrigierend einzuschreiten.

Jesus habe, so Schneider im Buch, ein (nicht von Jesus unterschriebenes!) Doppelgebot gegeben: Gottesliebe und Menschenliebe. Dieses Doppelgebot finde beim „Endgericht“ eine ganz besondere „Zuspitzung“. Wie kann ich aber einen Gott lieben, der mit der Sintflut den ersten Holocaust an Juden vollzogen hat, der sämtliche (auch jüdische) Kinder und Babys in Sodom und Gomorrha grundlos und verbrecherisch verbrannte, der im 3. Buch Mose persönlich in „wörtlicher Rede“ Steinigen und lebendig Verbrennen unschuldiger Frauen bis zum heutigen Tage unserer Exekutive, also den Staatsanwaltschaften, befielt? Schneider bedroht hier mit seiner Forderung zur Gottesliebe, zur Liebe zum Gott der Bibel, mich persönlich mit Feuerstrafe, da ich seinen Gott nicht zu lieben vermag. Er missachtet meine Religionsfreiheit. Er hält alle Gerichte seines Gottes für gerecht, verstößt aber damit gegen § 131 StGB, der ihm eine Verharmlosung und Verherrlichung von Gewalt untersagt. Nur durch den bekannten Einsatz der Hypnosetechnik Suggestion in Gottesdiensten und mittels Folterandrohung, also mittels grundrechtlich nach Art. 1 GG verbotener Gehirnwäsche ist es möglich, Kindern allerhöchste Grausamkeit als allerhöchste Ethik zu verkaufen. Geistliche sind halt nicht unintelligent.

Gerade als Deutscher muss ich sehr dagegen sein, dass Schneider den ersten Holocaust an Juden, die Sintflut, verharmlost. Diese Flut unterstellt er meinem Gott als tatsächlich durchgeführte moralisch-juristische Glanzleistung. Er gibt Hitlers Holocaust insofern eine unerträgliche Rechtfertigung, ein derartiger Völkermord könne im Prinzip durchaus gerecht sein, wenn nur der Richtige ihn begeht. Auch der Genozid der Israeliten an den Nord-Kanaanitern sei von Gott befohlen und gerecht, so die Bibel in Josua 11: „Und sie ließen nichts über, was Odem hatte“. Unsere Kinder lernen im Ethikunterricht also etwas völlig anderes als eine Stunde später im Fach Religion. Und war nicht Hitler auch einmal Kind und „wusste“ so um die angebliche Gerechtigkeit eines Genozids? Schneiders Gott habe, so meine Kirche, eine spezielle Hochethik, die wir nicht nachvollziehen könnten und somit auch nicht kritisieren dürften. Meine Kirche muss aufhören, Gott als den Lehrmeister aller großen Despoten hinzustellen und meinem sprachlosen aber lebendigen Gott so jegliche Würde zu nehmen. Der Jurist Wiegand der Niedersächsischen Ärztekammer ist im Gegensatz zu Schneider der Auffassung, ein Holocaust an Juden sei nicht ethisch vertretbar. Er spricht damit mir und wohl auch der Allgemeinheit aus dem Herzen. Schneider erweist sich als Fundamentalist in schlechtestem Sinn. Nach einem Statement des damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff am 19. Oktober 2010 in Ankara steht Wulff aber jedem religiösen Fundamentalismus entgegen. Das brachte die Kirche gegen ihn auf. Der Teufel sei es, der ihnen ihren Fundamentalismus verbiete, hieß es am 24. Oktober 2010 in der in das Internet gestellten evangelischen Sonntagspredigt hier im Nachbarort Hermannsburg in der Großen Kreuzkirche. Hier wurde doch wohl offensichtlich unser Bundespräsident verteufelt. Das muss ein Nachspiel haben. So weit darf Kirche nicht gehen. Dem ist von Ihrer Seite aus nachzugehen. Man begann Wulffs Demontage. Er trat als Bundespräsident in der Tat aus politischen Gründen zurück, aus diversen Gründen, die die Presse teils verschwieg oder nicht wusste.

Ein frustrierter Johannes Rau sagt uns, Fanatismus, Terror und Gewalt würden jede Kultur zerstören und eine Verständigung unmöglich machen. Und: „Mit Fundamentalisten kann man keinen Dialog führen.“ Er hält sie für die Feinde des Glaubens. Sie sind es. Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes Jutta Limbach äußert, die Grenzen der Autonomie seien erreicht, wo „religiöse Rechte“... „in Widerspruch zu den Grundwerten unserer Verfassung geraten.“ Rudolf von Thadden: „Mit einem fundamentalistischen Selbstverständnis werden die Religionen keine heilsame Zukunft haben.“ Theo Sommer: „Die Grundwerte und Grundrechte... müssen verbindlich sein für alle...“ Der Reformator Hans Küng, dem seine Kirche 1979 die Lehrerlaubnis (Berufsverbot) entzog, fordert einfach und schlicht „eine neue Denkart in der „christlichen“ Religion, einen mind-set. Die Gruppe 49 wird einen kleinen Beitrag dazu leisten.

 

Schneider steht seinen 20 Kirchen vor und ist daher in einer besonderen Verantwortung und Pflicht. Er verantwortet im geltenden Gesangbuch das Höllenlied „So wahr ich lebe spricht Dein Gott... so Du nicht Buße tust, dein Seel und Leib dort brennen muss“. Dieses und weitere 50 Höllenlieder machen präautistische bzw. empfindliche Kinder zu sterbenskranken Autisten. Ein Beispiel sei Ihnen hier exemplarisch genannt:

Der ehemalige Autist Birger Sellin (Fernsehauftritte bei G. Jauch) beschreibt während seines Heilungsprozesses, was ihn krank machte. Sellin ist das reale Opfer, das ich hiermit der Staatsanwaltschaft Hannover präsentiere. Birger Sellin: „...werden wir wegen unserer Sünden verdammt werden... wer aber rettet mein Wesen? / idiotische Panik bringen mich fast zur Verzweiflung.“ Und später : „der Birger ist wieder normal, er hat seine gerechte Strafe abgebüßt, eine sicher desinteressierte Gottheit straft in willkürlicher Weise...“ Und: „... ein Autist ist aber unausgesetzt unter Feuer...“. Und: „Ich will es tatsächlich, dass ihr wisst, wie es da innen in autistischen Kindern aussieht.... Angst, die ohnegleichen ist... Autistische Kinder sind nicht dumm.“ (Quelle: Buch: „ich will kein inmich mehr sein, botschaften aus dem autitischen kerker“, Kiepenheuer). Herrn Sellin steht ein finanzieller Ausgleich zu. Bitte leiten Sie die notwendigen Schritte ein. Der Täter an ihm ist die Kirche. Dazu sagt uns Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Prof. für Strafrecht in Bochum: „Die Ausübung unserer Religion erlaubt uns auch nicht den kleinsten Eingriff in fremde Rechte und entbindet uns von keiner Rechtspflicht.“ Er muss es wissen.

Da ist man als Autist doch besser tot als Schneiders Angstmacherei ausgesetzt. Psychotiker bringen sich indes selten um: Sie fürchten eine dann noch härtere Gottesstrafe in einer ewigen Hölle. Suizid erlaubt ihre Kirche ihnen nicht. Das sei ein Mord wie jeder andere. Auch an Jesu Foltertod seien Autisten Schuld, so Schneiders Kirche. Auch sie seien, an § 20 StGB vorbei, wie alle Menschen potentiell höllenpflichtige Sünder, zumindest potentiell höllenpflichtige Erbsünder. Mit ihrer Erbsündetheorie erhebt die Kirche derartige Sippenhaftung zur einer juristischen Glanzleistung, die sie aber in der Geschichte nie darstellte. Das deutsche geltende Recht kennt sie nicht, weil sie zu allen Zeiten ungerecht war. Wie kann man auch unschuldige Enkel mit einem Tod durch Ertränken bestrafen, nur weil die Großmutter Eva in einen Apfel biss? Jesus habe, so wird den Schwerkranken beim Abendmahl vermittelt, ihre Sünden am Kreuz für sie abgebüßt, „für Dich am Kreuz vergossen zur Vergebung deiner Sünden“. Das ist ebenso geschmacklos wie medizinisch und juristisch gänzlich unverantwortlich. Hier macht man Kranke am Gesetz vorbei zu Mördern schlimmster Bauart. Ein Pastor spricht von einer „Mittäterschaft“ unserer Kleinen an der Kreuzigung – immerhin 2000 Jahre nach Jesu Versterben. Er erhielt von der Gruppe 49 eine Strafanzeige (s.u.). Diese Gesetzesumgehung, so hofft man, kann nur durch den Trick erzielt werden, das Abendmahl als „heilig“ zu bezeichnen. Es ist aber eine Straftat ebenso wie manch „Heiliger“ Krieg. Schon Nietzsche schrieb zu diesem Thema, die katholische Kirche habe bisher nur Verbrecher und Wahnsinnige heilig gesprochen. Das darf man heute kaum noch sagen, ohne Ärger mit Psychiatern zu bekommen. Von „heilig“ im Sinne von „unantastbar und unkritisierbar“ ist ja auch das „Heil Hitler“ abgeleitet. Das Abendmahl darf nur immer als ein Essen, eine Feier mit Jesus, nie aber als unerlaubte Schuldzuschreibung begangen werden.

Jesus, das wissen Sie, wurde von einem Kollegen von Ihnen rechtmäßig zum Tode verurteilt. Er hatte die Regentschaft über das Volk der Juden eingefordert, ohne ein Beglaubigungsschreiben seines Vaters dabei zu haben. Auf einen derartigen Umsturzversuch als „Aufrührer“ (siehe „Kursbuch christlicher Glaube“, S. 93) steht heute noch in der BRD lebenslänglich. Der historische Jesus soll auch Waffengewalt angewendet haben. Er bringe nicht Frieden sondern „das Schwert“, sagt er in der Bibel. Die Daten über den historischen Jesus werden in Israel zurückgehalten. Beides, Familienvater und Revolutionär soll er gewesen sein. Auf einem „Lichtstrahl“ und nicht über den Geburtskanal soll er auf die Welt gekommen sein, so die Mariologen, die es tatsächlich gibt: Marias Hymen blieb auf diese Weise lebenslang intakt. Nun, ich bin Wissenschaftler und glaube, wie auch Helmut Schmidt, nicht an Wunder.

 

Bei Birger Sellin kommt als das von ihm benannte Feuer nur brennende Angst vor der Feuerhölle Schneiders in Frage, denn wirkliches Feuer verbrannte ihn nicht. Sellins Äußerungen haben Beweischarakter. Jegliche Sozialadäquanz, jegliches „ererbtes oder historisches Recht“ von Kirchen ist hier längst indiskutabel geworden. Es ist nicht „gänzlich unverdächtig“, Kinder in einen Autismus zu treiben, zumal Drewermann und ich meine Kirche über die Zusammenhänge intensiv und mehrfach aufklärten. Ein naturgegeben empfindliches Kind, welches von seinem möglichen Schicksal in einem ewigen Feuer hört, verstummt oft autistisch für immer, weiß es doch, wie heiß eine glühende Herdplatte ist und wie sehr es beim Kontakt mit ihr weinen musste. Diese Zusammenhänge leuchten jedem Laien ein. Die Extremangst jedes Kindes vor Feuer nutzt Schneider mit seinem Buch schamlos aus. Autisten begehen einen Suizid der Seele, wie es Psychiater vor 1918 wussten. Wir sprechen von Defektheilung. Ein identischer Mechanismus gilt für das Asperger-Syndrom des schon älteren Kindes und für die Schizophrenie der Erwachsenen, die es als Psychotiker nur in einer selbst errichteten Wahnwelt aushalten, nicht aber mehr in unserer vom Klerus erdachten Welt, einer Welt, aus der es auch durch Suizid letztlich kein Entrinnen vor der Hölle geben soll. In diesen Konstruktionen zeigt sich der Grad der Intelligenz der Führungsschicht des Klerus. Es ist eine Intelligenz, die ich beinahe bewundern könnte, wenn ich sie nicht so verachten würde.

 

Der Zusammenhang von verdrängter Höllenangst und Krankheitsentstehung ist in der Psychiatrie recht flächendeckend verdrängt. Einem fehle dort das transzendentale Denken, wie es von Analytikerseite (Prof. Leuzinger – Bohleber, Nachfolgerin Sigmund Freuds) heißt, und man überweist Kirchenschäden in skandalöser Weise zu den verursachenden Theologen. Offizielle Stellen wurden über dieses Verhalten bereits ausführlich im Jahr 2009 von mir informiert, so auch die Standesorganisation DGPPN und die Bundesärztekammer. Der Psychiatrie ist auch nach einem Zeitungsartikel bekannt, welche Diagnose der Klerus bei den zu ihnen überwiesenen Schwerkranken stellt. Diese seien „vom Teufel besessen“ (Quelle Zeitung Die Zeit vom 30. 3. 2010). Es wird Ihnen daher kaum möglich sein, von Psychiaterseite eine vernünftige Auskunft über die genannten Zusammenhänge zu bekommen. Der Psychiater M. Lütz hat als Chefarzt eines Krankenhauses herausgearbeitet, warum Psychiater hier schweigen: Aus Angst. Man habe „schlimme Erfahrungen“ mit der Kirche gemacht. Ich bitte Sie, das bei Ihren Untersuchungen zu berücksichtigen. Wenn es um Höllenangst oder die eigentliche Ursache von seelischen Erkrankungen geht, fragt man besser einen Internisten als einen Psychiater, dem nach eigenem Bekunden ein Denken im eigenen Fachgebiet schlichtweg „fehlt“. Wenn aber jemand den größten Arbeitgeber der Psychiater (die Kirchen) oder gar die Psychiatrie selbst anzeigt oder angreift, kann man dort plötzlich transzendental denken. Eine solche Anzeige spreche für einen Wahn meiner Person, äußerte ein Psychiater vor der Niedersächsischen Ärztekammer (!). Wir hatten meine Kirche wegen Kindesmisshandlung angezeigt, als man begann, schon Vierjährigen in der Kita das Abendmahl zu geben. Kirche könne man nicht ändern, meinte mein Kollege. Aber: Inzwischen gibt man erst Neunjährigen das Abendmahl und das erst nach einem „Aufklärungsgespräch“ mit den Eltern. Das ist schon eine Änderung, wenn Kindesmissbrauch erst bei Neunjährigen stattfindet..

 

Schneider lässt weiterhin das Lied „O Haupt voll Blut und Wunden“ singen. Es steht für Kinder lesbar im Gesangbuch seiner Kirche. Das Lied gibt in einer Strophe unseren Kindern die Gesamtschuld an einem Foltertod. Text: „Nun, was du Herr, erduldet, ist alles meine Last, ich hab es selbst verschuldet, was du getragen hast.“ Kinder ( und seelisch Kranke) sind aber nach § 19 StGB ( bzw. § 20 StGB) schuldunfähig. Das hat zwei Gründe. Zum einen können Kinder die Schwere einer Tat nicht genügend einschätzen, zum zweiten sollen Schuldgefühle sie später als Erwachsene nicht über die Maßen belasten und damit schwer depressiv machen. Der Sühnegedanke (Jesus habe für uns und statt unser den Kreuzestod erleiden müssen) war ursprünglich ein genialer Einfall der frühen Christen (siehe Matthäus-Evangelium), massive Schuldgefühle in jedem Gläubigen zu etablieren. Jeder, auch jedes Kind, wurde schlicht zum Mörder gemacht.

Diese mittelalterliche Technik, religiöse Schuldgefühle und damit ekklesiogene Krankheiten bis hin zum Autismus zu erzeugen, unterstützt Schneider. Dieses Verfahren ist üblicher, jedoch gefährlicher Unsinn. Das bedeutet uns Papst Benedikt XVI. in seinem Buch „Einführung in das Christentum“, Kösel, Seite 231. Sein Text dort: „Die unendliche Sühne, auf der Gott zu bestehen scheint, rückt so in ein doppelt unheimliches Licht. Von manchen Andachtstexten her drängt sich dem Bewusstsein dann die Vorstellung auf, der christliche Glaube an das Kreuz stelle sich einen Gott vor, dessen unnachsichtige Gerechtigkeit ein Menschenopfer, das Opfer des eigenen Sohnes, verlangt habe. Und man wendet sich mit Schrecken von einer Gerechtigkeit ab, deren finsterer Zorn die Botschaft von der Liebe unglaubwürdig macht. So verbreitet dieses Bild ist, so falsch ist es“, so der deutsche Papst.

 

Das oben genannte Kirchenlied lautet weiter: „Schau her, hier steh ich Armer, der Zorn verdienet hat. Gib mir, o mein Erbarmer, den Anblick deiner Gnad.“ Hier wird Kindern suggeriert, Gott sei auf sie zornig, weil sie seinen Sohn an das Kreuz geschlagen hätten. Die evangelischen Kirchen sprechen, wie erwähnt, vielfach von der Mittäterschaft unserer Kleinen an der Kreuzigung Jesu, so im Buch von Traugott Giesen mit dem mir unverständlichen Titel „glauben heilt“, Radius-Verlag, Seite 102. Kinder nehmen alles, was sie in der Kirche hören, für wahr. Sie sind einer Kirchen- oder gar Gottkritik noch völlig unfähig und diesen Texten wehrlos ausgeliefert. Hier der Beweis und die Präsentation eines weitern Opfers der Kirche:

Im Kirchenblatt Klinke der hiesigen Hermannsburger St. Peter Paul Gemeinde, Ausgabe Februar / März 2010, wird ein Kind gefragt, was es zu diesem Lied sage. Das Kind sei erschrocken gewesen und äußert: „Wenn ich diese Strophe lese, bekomme ich ganz dolle Angst. Ich fühle mich wie ein ganz böser und schlechter Mensch (als Mörder seines Gottes, der Verf.). Ich lese nur von Schuld und Zorn und erdulden.“ Dieses Kind ist seelisch missbraucht worden. Der Vorgang ist noch nicht verjährt. Das Kind ist polizeilich ausfindig zu machen und ggf. einer Therapie zuzuführen.

 

Der seelische Missbrauch in Kirchen übersteigt noch den sexuellen, so der Biologe und Autor Robert Dawkins. Das oben erwähnte Kind fühlt sich jetzt (eventuell unbewusst) als Mörder - ohne es tatsächlich zu sein. Es ist ausfindig zu machen und ggf. einer Therapie zuzuführen, in der ihm einleuchtend gemacht wird, dass es eben kein Mörder und dass Gott nicht zornig über dieses Kind ist. Dem Kind ist seine kindliche Unschuld klar zu machen. Kinder der Kirchengemeinden in Hannover und Hermannsburg sind in Hinblick auf Kirchenschäden zu untersuchen. Gleiches gilt für die seelisch Kranken, die nach § 20 StGB schuldunfähig sind und sowieso schon unter extremen Schuldgefühlen leiden können. Die Mordtheorie der Kirchen ist juristisch absolut unhaltbar. Wir sind keine Mörder eines Jesus. Das teilten sinngemäß Sie, die Staatsanwaltschaft Hannover, mir schriftlich im Jahr 2012 mit.

 

Präsens Nikolaus Schneider fordert praktisch für sich selbst ein Gerichtsverfahren bezüglich seines Missbrauchs. „Wir brauchen da eine staatliche Aufklärung“, sagte er im Deutschlandfunk. Nötig sei „ein geordnetes Justizverfahren... Was es auf keinen Fall geben kann, ist ein paralleles kirchliches Strafrecht.“ Im Umgang mit dem Problem Kindesmissbrauch rät er selbst zur Anzeige und Strafverfolgung (Zeitung „Die Welt“ vom 6. 4. 2010, Titelseite). Das ist bzw. wird hiermit geschehen.

 

Uns ist bewusst, dass diese Anzeige an die Grenzen von uns allen stößt. Zu groß ist die Schuld unseres Klerus, zu groß seine Uneinsichtigkeit, zu groß die Mitschuld der Gesellschaft, die (vielleicht aus Angst) Dinge zuließ, die in unserer freiheitlichen Demokratie keinen Platz haben. Hier ist die Politik gefragt. Hier muss überlegt werden, ob eine Amnestie der Verbrechen unserer Geistlichkeit den einzig gangbaren Weg darstellt.

Möglich ist auch, dass Schneider nach § 20 StGB unschuldig ist, unterlag er ja als Kind selber in irgendeiner Kirche der dort üblichen Gehirnwäsche. Vielleicht glaubt er ja, was er sagt und hält seien Glauben für bewiesene Wahrheit. Dann wäre er mehr Opfer als grausamer Täter.

 

Der vorläufige Forderungskatalog der Gruppe 49 an meine Kirche ist schnell zusammengestellt: Verzicht auf Hölle als kirchlichen Drohbegriff / Verzicht auf die Geschichten Sündenfall, Sintflut, Babylon, Sodom und Gomorha, soweit sie als gerechte Gottesgerichte beschrieben werden / Fußnoten in der Bibel, die darüber aufklären, dass wir heutigen Menschen uns mit dem Text nicht mehr identifizieren können (Beispiel: Vorkommen eines Teufels) / Abschaffung des Abendmahles als Schuldzuschreibung für den Tod Jesu am Kreuz / Streichung von Johannes 8/44 und Lukas 17 aus der Bibel / Streichung der Textstellen, in denen Gott die Anordnung grausamer Strafen (Beispiele Ertränken, lebendig Verbrennen) unterstellt wird / Neuauflage des Gesangbuches und Entfernung aller Lieder über die Hölle und Lieder über die Gnade Gottes, die nötig sein soll, dieser Hölle zu entgehen / Verbot der Darstellung Jesu als eines Retters. Da ist nichts, wovor ein Jesus retten müsste.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

 

Anzeige 3

 

 

 

 

Datum: 26. Dez. 2012

 

Frau Oberstaatsanwältin Gresel

Staatsanwaltschaft Hannover

Postfach 109

30001 Hannover

 

 

Anzeige, teilw. gegen unbekannt, Erläuterungen im Text

 

 

Sehr geehrte Frau Gresel,

 

Zunächst danke ich Ihnen für Ihr letztes Schreiben.

In der Marktkirche Hannover liegt das Buch Bibel aus. So war es wenigstens bei meinem letzten Besuch dort. Die Verantwortlichen dafür bezeichnen es als „heilig“ und als das „wahre Wort Gottes“. Dies ist Ihnen bekannt. Unsere ehemalige Bischöfin Dr. Margot Käßmann meint indes, die Bibel lästere Gott. „Jeder Mensch“, der glaubt, dass er Gewalttaten religiös deklinieren könne, sei ein Gotteslästerer, so Käßmann in einer Verallgemeinerung, die sich in dem Wort „Jeder“ ausdrückt. Nun, was sind der erste Holocaust an Juden (die Sintflut) oder das Lebendigverbrennen von Kindern in Sodom und Gomorrha anderes als schlimmste und dazu selbstverständlich ungerechte Gewalttaten? Man dürfe sie nicht in ihr Gegenteil zurechtbeugen, nicht „deklinieren“, meint die Altbischöfin. Der in evangelischen Kindergärten als ethische Glanzleistung eines Gottes gefeierte Holocaust Sintflut ist sogar in Ausprägung und Brutalität beispiellos in der Geschichte, hätte er denn stattgefunden, nahm doch Bibelgott Regenwasser zum Töten statt das rascher wirkende Gas. Mit „Mensch“ meint Käßmann übrigens auch Gott, der seit 2000 Jahren „wahrer Mensch“ ist. In unserem Monotheismus sind Gott und Jesus ein und dasselbe Wesen, in dem auch noch der heilige Geist integriert ist. „Drei Personen, ein Wesen, Monotheismus“, so das offizielle Dogma.

Eben weil sie aber Gott, der nach dem Priester Prof. Eugen Biser die bedingungs- und straflose Liebe ist, lästert, ist die Bibel nicht sein, sondern menscherdachtes Wort. Da hilft auch nicht, wenn neulich auf der Jubiläumsfeier der FHSZ geäußert wurde, die Kirche solle uneingeschränkt zu ihrer Verpflichtung stehen, die Kirche nicht gegen Gottes Wort zu gestalten. Auch wurde die angebliche „Wahrheit des biblischen Wortes“ dort noch einmal bekräftigt, wohl wissend aber, dass Gottes Unterschrift unter der Bibel fehlt. Sie kann also auch statt „Wahrheit“ durchaus das orientalisches Märchenbuch sein, als das Friedrich der Große sie schon identifizierte.

 

Wie ich Ihnen bereits darlegte, ist die Bibel mit ihrer unfassbaren Drohung einer ewigen strafenden Feuerfolter für Kinder über alle Maßen irritierend und verantwortlich für die massenweise Entstehung diverser ekklesiogener Angsterkrankungen bis hin zum Autismus und zur Schizophrenie. Wer mit ewiger Folter droht, bewirkt Angsterkrankungen. Das sagt uns unser Verstand. In diversen Gleichnissen Bibel-Jesu wird explizit erklärt, was der Hölle gleicht (daher „Gleich“-nis): Anwendung von Feuerstrafe. So behauptet die Bibel in Johannes 15,1-8, Jesus habe gedroht: Wer nicht in mir bleibt, der wird ins Feuer geworfen und verbrannt wie ein Stück Holz. Das hat der richtige Jesus nie gesagt. Er ist ja kein Terrorist. Johannes ist der Verbrecher. Derartige eindeutige Sätze sollen sich, so der Wunsch ihrer Erfinder und Erhalter, in Kinderseelen wie Brandmale einbrennen. Sie verbrennen die Seelen unserer Kinder. Es wird gelegentlich behauptet, die Gruppe 49 zitiere „aus dem großen Zusammenhang gerissen“. Das ist nicht wahr und wird nicht belegt. Zudem können Kinder große Zusammenhänge noch gar nicht erfassen. Sie prägen sich zunächst nur Einzelinformationen ein. Es sei nicht wichtig, an die Bilder der Bibel zu glauben, äußert Winfried Böttler, Pfarrer am Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge, Berlin. Gerade diese Bilder sind leider aber für Kinder tief einprägsam, wissen sie doch, wie Holz brennt. Manche Aussagen der Bibel seinen auch nur als „Symbole“ gemeint. Doch wofür kann Gomorra ein Symbol sein? Doch nur für die grenzenlose ungerechte Grausamkeit unseres Gottes, der keinen Kindergarten in der Stadt Gomorrha unverbrannt ließ. Unsere Psychiater und Tiefenpsychologen unterhalten sich übrigens nach eigenem Bekunden (protokollierte Kammersitzung über Glaubensgrundsatzfragen 2009) bis auf wenige Ausnahmen schon nicht mehr mit Patienten über Gott, Sünde und Hölle. An diesem Punkt sind sie bereits von ihrem größten Arbeitgeber offensichtlich angst-autistisch stumm Gemachte.

 

Die Bibel ist als erklärt antisemitisches Buch für Auschwitz verantwortlich, ja sie ist Mittäterin in Auschwitz. In der Marktkirche können Sie in Johannes 8/30-45 lesen, was unser quicklebendiger und offizieller Gott Bibel-Jesus noch heute - und damit auch nach 1945 - vom jüdischen Volk hält. Juden seien die „Söhne des Teufels“. In Kirchenkreisen wird dieser Satz als die so genannte „Teufelskindschaft der Juden“ ernsthaft und offen diskutiert - im Gegensatz zu unserer christlichen „Gotteskindschaft“. Originaltext in der Lutherbibel: „Da sprach Jesus zu den (nichtchristlichen, der Verf.) Juden… Ihr habt den Teufel zum Vater.“ Der zum gläubigen Christ erzogene Adolf Hitler ließ Schilder mit dem Inhalt von Joh. 8/44 im gesamten Dritten Reich aufstellen, so auch in KZs. Kinder wie Anne Frank haben „gewusst“, was „Gott“ und „Jesus“ von jüdischen Kindern halten und was nach ihrem irdischen Versterben weiter in der Ewigkeit mit ihnen geschehe: Sie kommen in das nächste, diesmal in ein ewiges KZ. Die KZ-Aufseherinnen sollten Wissen gemacht werden, dass sie die Juden völlig zu Recht quälen und foltern würden. Die auf nicht getaufte Juden sowieso angeblich wartende ewige göttliche Rache in der Hölle zog Hitler zeitlich schon einmal etwas vor. Ob folternde Ewigkeit 12 Jahre eher beginnt, ist auch irgendwie gefühlt unerheblich. Auschwitz mag in Hitlers Augen nicht einmal eine Sünde gewesen sein, da die Bibel in 2 Thess.1, 7-9 sowieso ewige „Feuerflammen“ als „Rache“ für die Juden ankündigt, diejenigen nämlich, die Jesus Christus als Gott „nicht erkennen“. Die Bilder der Bibel sind von ihren Autoren exakt so gemeint wie beschrieben und es steht zur Beruhigung unserer Kinder nicht im Vorwort, dass es sich bei dem Skript in der Tat um ein orientalisches Märchenbuch oder gar Schlimmeres handelt. Obige Textstelle steht auch in dem Büchlein „Dr. Martin Luthers kleiner Katechismus mit Erklärungen“, 24. Auflage, Verleger Helmut Korinth, Hamburg, gekauft: 2012. Irgendeine Religionsfreiheit lässt also die Bibel, auch wenn sie heute gedruckt ist, nicht zu. Die heutige Drohung mit ewiger Folter im Falle eines „verkehrten“ Glaubens und Verweigerung der Bezahlung von Kirchensteuer ist per Gesetz verbotene Mission mit der Brechstange und hat, wie wir seit der europäischen Aufklärung wissen, finanzielle Gründe. Helmut Schmidt ist sehr gegen eine derartige Mission, die sich als sehr unchristlich erweist und erwiesen hat. Noch heute aber proklamiert in idea Spectrum ein Geistlicher die Judenmission, rette doch der richtige Glaube Juden angeblich vor dem Groß-KZ ewige Verdammnis, in der nach Bischof Schneider mit Feuer gefoltert wird. Es ist generell schlicht verbotene Reklame, mit ewiger Feuerfolter zu drohen, wenn man einem Verein, den man auch noch finanziell unterstützen soll, nicht beitritt. Da das Buch nach offiziellem Wortlaut des Klerus „heilig“ ist, „heiligt“ es, so müssen Kinder es sehen, jeden Antisemitismus, ja Antisemitismus wird hier zur Religion, zu unserer Religion. Das ist nach 1945 geschmacklos. Die Bibel ist nicht einmal eine Antiquität, da ihr angeblicher Autor Jesus nach offizieller Doktrin lebt und damit in seiner Allmacht das Buch jederzeit und an jedem Ort der Welt mittels eines Wunders korrigieren und endlich unterschreiben kann.

Wenn Bibel-Jesus äußert, die Juden seien die Söhne des Teufels, so ist dies ein religionsassoziierter Spruch. Dieser „Jesus“ spricht sich negativ über die jüdische Religion und damit über Jahwe aus. Das ist Verunglimpfung einer Religion und eine schwere Gotteslästerung, die geeignet ist, den öffentlichen deutschen Frieden erheblicher zu stören als eine Mohammedkarikatur. Hat nicht Hitlers Antisemitismus, haben nicht seine KZs unseren Frieden sogar erheblich bis in die heutige Zeit gestört?

 

Staatsanwaltschaften, so mein Eindruck, sind oft so festgefahren in ihren Reaktionen und glauben, was für Religionen immer o.k. war, sei auch weiter o.k. Die Religionsfreiheit ist jedoch seit Weimar hier sehr stark eingeschränkt – und das ist auch gut so. Die Religionen haben sich jedem einzelnen deutschen und von der BRD unterschriebenen internationalen Gesetz unterzuordnen. So waren alle religiös motivierten Beschneidungen bisher illegale Körperverletzungen. Das Kölner Landgericht hat das sehr richtig erkannt. Schnell muss jetzt ein neues Gesetz her. Hoffentlich kommt es nicht. Ein Kind liegt nach einer religiösen Beschneidung in Deutschland in wahrscheinlich lebenslangem Koma. Boris Zernikow, Leiter des Deutschen Kinderschmerzzentrums Datteln weiß: „Beschneidungsschmerz verändert das Gehirn“. Er meint das „Schmerzgedächtnis“. Und kein Zweifel: Jahwes Liebe zum Menschen hängt nicht an der kleinen Vorhaut. So kleinlich ist ein Gott nicht. Wir sehen aber an der Beschneidungsdebatte, dass plötzlich Staatsanwälten klar werden muss und kann, dass körperliche Unversehrtheit seit Jahrzehnten ein Grundrecht für Säuglinge darstellt. So kann oft ein einzelner Intellektueller, hier ein Kölner Richter, ein Um- und Richtigdenken aller deutschen Richter bewirken. Und so werde ich auch ein Umdenken insofern bewirken, dass offene Folterandrohung und faschistischer Antisemitismus hier nicht rechtens ist.

 

Auch heiligt und verherrlicht die Heilige Schrift in diesem schlechten Sinn Maximalstrafen bis hin zum erwähnten Holocaust und macht derartige Maximalgewalt auf diese Weise entgegen § 131 StGB bis heute salonfähig: Nahezu alles, was sich in Hitlers KZs vielleicht abspielte, gibt der Gott der Bibel als Befehl und angeblich völlig gerechte Strafen Ihnen, der Justiz, bis zum heutigen Tage vor: Steinigen, lebendig Verbrennen und Ertränken von Kindern, ja selbst ihr Gefressenwerden von „wilden Tieren“, um deren Eltern zu strafen (Buch Moses). Den Steinigungsbefehl seines Vaters hebt selbst Bibel-Jesus nicht auf. Der werfe den ersten Stein, der ohne Sünde ist, so heißt es. Da Jesu Mutter Maria als sündenfrei gilt, hätte sie, Anwesenheit vorausgesetzt, diesen ersten Stein werfen müssen. Ihr Sohn erteilte den Befehl. Die Kirchen säten mit ihrer Gewaltbibel rechte Gewalt und Deutschland hat eben diese Gewalt in den Jahren nach 1933 zu ernten bekommen. Im Jahr 2009 schrieb mir die Staatsanwaltschaft Hannover auf eine Anzeige hin sinngemäß, das Feiern eines Holocaust sei „sozialadäquat“ und „gänzlich“ unverdächtig. Aber denkt man hier schon um?

 

Ich muss Sie nicht darauf hinweisen, dass sich Joh. 8/44 auch als Lehrstoff in den deutschen Koranschulen anbieten könnte, gilt doch der Jesus der Bibel dort zwar nicht als Sohn, aber doch als angesehener Prophet Allahs. Vier mutmaßliche arabische Jugendliche zertrümmerten mitten in Berlin dem Rabbiner Daniel A. im August 2012 das Jochbein nach der Frage: „Bist du Jude?“. „Ich bring dich um“, sagten sie zu seiner siebenjährigen Tochter. Deeskalation findet halt in der politischen Auseinandersetzung Arabien-Israel nicht statt. Aus Jude ist wieder zunehmend „die Juden“ geworden, wozu auch heute wieder die Kirchenerfindung Bibel-Jesus in Joh. 8/44 beiträgt, der auch in dieser unerträglichen Weise pauschaliert und damit keine differenzierte Betrachtung zulässt. Daniel A. trägt übrigens in Berlin auf der Straße zumeist eine Mütze über der Kippa. So weit ist es bereits wieder. Die Juden seien in Deutschland in einer Situation, „wie wir sie seit 1945 hierzulande nicht erlebt haben“, so die entsetzte Charlotte Knobloch.

 

Stellen Sie sich das Szenarium vor, ein Mitglied der Gruppe 49 würde im KZ Bergen - Belsen, übrigens nur 20 Minuten Autofahrt von hier entfernt, in der neu gestalteten Empfangshalle das Statement vorbringen, die Juden seien die Söhne des Teufels. Man wird dort wahrscheinlich nicht so bibelfest sein, nicht die Bergener Polizei auf den Plan zu rufen. Aber: Auch in jenem KZ hing so ein Schild, um ganz deutlich zu machen, was „Jesus“ von Juden hält. Eine derartige Aktion meiner Gruppe wäre analytisch betrachtet im Sinne einer so genannten paradoxen Intention nicht antisemitisch, sondern im Gegenteil in ihrer Provokation pro-jüdisch. Und an Mut hat es der Gruppe 49 noch nie gefehlt. Wir sind aber doch nach einem Anschlag auf mein Leben vorsichtiger geworden und fragen Sie hiermit als Oberstaatsanwältin, ob gegen eine solche Aktion juristisch etwas einzuwenden ist. Darf man ungetauften Juden sagen, was unser Bibel-Gott über sie sagt? Als Christen sind wir ja nach Bibel-Jesu Missionsbefehl zur Verbreitung seines nach Angabe „heiligen“ Wortes geradezu verpflichtet. Wir sind, wenn Sie so wollen, verpflichtet, nach Bergen - Belsen zu gehen. Das ist Ihnen bekannt. Ohne dieses Gotteswort zu achten, es fest zu glauben und Joh. 8,44 missionarisch zu verbreiten, steht uns Lutheranern nicht der Himmel, sondern nur das ewige Tor zur Verdammnis offen ((siehe oben erwähntes Büchlein Dr. Martin Luthers Kleiner Katechismus (griechisch: Kinderlehre), Zweites Hauptstück, Dritter Artikel, 139)). Dort erklärt (...„mit Erklärungen“) der Reformator unseren Kleinen auch die Hölle: Sie höre niemals auf und es finde dort „unaussprechliche“ Folter (Pein und Qual) an Seele und Leib statt. Auch Luther glaubte also die Bilder der Bibel so wörtlich, wie es unsere Kinder heute noch tun. Der Katechismus sei eine „unentbehrliche Grundlage für den Religionsunterricht“ und ein „ideales Hilfsmittel“, so zwei Geistliche im Vorwort. Im Dritten Hauptstück heißt es nach einem Bibelwort: „Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden.“ Solche Drohungen werden heute noch gedruckt und gelehrt, sind aber nach Art. 1GG streng verboten. Auch verstoßen sie gegen die Religionsfreiheit. Die gedanklichen Inhalte des Katechismus sind im Original und als „Augsburger Bekenntnis“ Inhalt und Bestandteil vieler heute gedruckter offizieller Gesangbücher, z.B. des Evangelisch-Lutherischen Kirchengesangbuches (VLB) Groß Oesingen, ausliegend in der Großen Kreuzkirche Hermannsburg, 7. Aufl. 2005, gekauft 2012. Das Bekenntnis ist heute Grundlage unseres Lutherglaubens. Im Art. 17 steht es: Die Gottlosen werden zur ewigen Strafe verbannt. In der BRD sind aber selbst Atheisten schützenswert und staatlich geschützt. Die Religionen haben sich, und das wissen Sie, jedem deutschen Gesetz unterzuordnen.

 

Luther war übrigens nicht nur (offiziell) „Reformator“, er war auch der Vater der Reichskristallnacht und reduzierte Juden erstmalig auf Bakterienniveau. Sie seien die größte „Pestilenz“ seit 1400 Jahren und man müsse ihre Wohnungen anzünden. Die Pest wird durch Pasteurella pestis, ein Bakterium, verursacht. Dass bei derartigen flächendeckenden Aktionen regelhaft jüdische Kinder und Greise lebendig verbrennen, war Luther bewusst - aber einerlei. Wenn man Juden auf der Straße sehe, müsse man sie erschlagen „wie Ratten“, so Luther (Quelle: „Die Welt“). Die Pauschalsicht Luthers und heutiger Antisemiten wird auch durch die Apostelgeschichte 2,36 bewirkt: „Das ganze Haus Israel“ wisse nun zuverlässig, dass Gott ihn zum Herrn als auch zum Christus gemacht hat, diesen Jesus, den „ihr gekreuzigt habt“. Und: Kein Jude komme zum Vater „als nur durch mich“ meint, Bibeljesus in Joh.14.6. Und: „Kein Friede den Gottlosen“ (Jesaja 57,21.21). Nur wer an Jesus glaube, werde nicht „zuschanden werden“ (1. Petrus 2,6). Das alles war vor und ist nach 1945 deutlich unter der jüdischen bzw. andersreligiösen Gürtellinie.

 

Warum Frau Käßmann den „Reformator“ im Jahr 2017 groß feiern lassen will, ist uns unverständlich, haben sich doch die Angeklagten während der Nürnberger Prozesse auf ihn, und damit auf einen der größten Antisemiten berufen, dessen gepredigte fundamentalistische Glaubensinhalte sich u.a. aus Joh. 8/44 ableiteten, aus heutiger Sicht Terror sind und damit heute noch unsere Kinder krank, ja oft sterbenskrank machen: Das betrifft nicht einzelne, sondern „Millionen“ Kinder, so der Analytiker Tilmann Moser in seinem Bestseller „Gottesvergiftung“. Hitlers Geburtstag feiern wir ja auch nicht mehr. Wiederum schweigt Altbischöfin Käßmann - diesmal auf unsere Eingabe, von den Feiern Abstand zu nehmen. Die EKD schweigt zu unserer Forderung, den Namen Luthers aus dem meiner Kirche zu nehmen. Es ist aber ein beredtes Schweigen und es veranlasst leider meine Gruppe, immer deutlicher zu werden. Der Weg der Selbstkorrektur ist der EKD bedauerlicherweise nicht in erforderlichem Ausmaß gegeben. Sie wird nun von außen korrigiert.

 

Diese heute für die Bibel verantwortliche EKD hat auch nicht auf unsere Eingabe geantwortet, Johannes 8/44 aus der Schrift zu nehmen oder in einer Fußnote zu relativieren bzw. abzuschwächen. Lieber lässt man Jesus den ersten Antisemiten, oder wenn Sie so wollen den ersten Nazi und Hitlers Lehrherr sein, als dass man auch nur einen Absatz der Bibel für unheilig erklärt. Hier verweise ich auch auf das Buch Gerd Lüdemann über „Das Unheilige in der Heiligen Schrift“. Der wahre Jesus, die Liebe, soll nicht die Worte aus Joh. 8/44 geäußert haben, so Lüdemann. Sie seien dem Wehrlosen Jahrzehnte posthum in den Mund gelegt. Die Gruppe 49 glaubt diese Version. Lüdemanns Argument: Jesus war ja selbst beschnittener Jude. Seine Vorhaut ist in etlichen Kirchen ausgestellt. Wie kann man gleichzeitig Gottes und des Teufels Sohn sein? Kann man genetisch zwei Väter haben?

 

So rein und „sündenfrei“ wie meine Kirche behauptet, kann das Kirchenkonstrukt Bibel-Jesus also gar nicht sein: Sein pauschaler Antisemitismus ist heute sogar kirchlich anerkannt Sünde, eine erneute Sintflut und ein erneutes Gomorrha für seine „Wiederkehr“ kundzutun (siehe Lukas 17) ist Sünde und das Betreiben einer Folterhölle, die nach Vatikanangabe bereits heute ihren Betrieb aufgenommen hat und die der Schweizer Thomas Hürlimann schlicht aber völlig korrekt als KZ bezeichnet, ist ebenfalls ein abscheuliches Verbrechen des „wahren Menschen“ Bibel-Jesus. Es verträgt sich nicht mit den Menschenrechtskonventionen.

Auch hilft der angeblich wundermächtige Bibel-Jesus nicht, wenn er hier auf Erden wirklich helfen müsste. So drehte er die Gashähne in Auschwitz nicht wieder zu. Das ist unterlassene Hilfeleistung, falls Allmacht vorliegt. Er sei in Auschwitz gewesen, so meine Kirche. Um mitzuleiden, oder um sich von dort Anregungen zum Foltern zu holen? „Vor Entsetzen“ sterben könne man beim Anblick dieser Foltern, die Jesus in seiner Hölle bereits ausübt, weiß der Vatikan. Heftchen dieses Inhaltes legt man in Ökumene in Kirchen für Kinder aus (Anlage 1). Auch der Leiter der EKD, Präses Nikolaus Schneider, droht unseren Kleinen in seinem Buch „Von Erdenherzen und Himmelsschätzen“ unverblümt, völlig kommentar- und symbollos und nicht in irgendeinen Zusammenhang gestellt nach einem „Richterspruch Jesu“ mit dem ewigen Feuer seines Jesus in einer ewigen Verdammnis. Das ist Schneider in Deutschland strengstens verboten, wenn man keine rechtsgültige Unterschrift unter dem genannten Dokument vorweisen kann. Schon eine bloße Drohung mit Folter ist Folter, nimmt den bedrohten Kindern die Würde und steht damit Art. 1 GG entgegen. Der Hamburger Rechtsmediziner Prof. Püschel hält eine Erziehungsberechtigte, und unsere Kirchen sind zur Erziehung berechtigt, die den Kindern mit Hitzeanwendung droht, für „nicht akzeptabel“. Aber da sind Sie ja noch etwas anderer Meinung als Püschel. Wenn Sie unbedingt ein reales Opfer des Bischofs benannt haben wollen, so biete ich mich Ihnen dazu an. Ich fühle mich durch Schneider beschädigt.

 

Mit Verlaub, kennen Sie einen schlechteren Menschen als diesen Bibel-Jesus, der wie sein Vater unschuldige Kinder in einem zweiten Gomorrha lebendig verbrennen, in einer erneuten Sintflut ertränken wird (Lukas 17)? Kennen Sie ein unheiligeres Buch als die Bibel? Nun, ein Mensch alleine kann gar nicht so schlecht sein wie dieser Bibel-Jesus. Er ist daher eine Konstruktion von Generationen gewissenloser Geistlicher (siehe bei Feuerbach). Auch über die Bibel und seine Gesangbücher kündigt der Verantwortung tragende Schneider derartige Folter an. Eine derartige Drohung Schneiders stellt aber bereits seelische Folter dar, mit der nicht jedes Kind zurechtkommt. Autismus ist eine Angstkrankheit und die ist meist ekklesiogen. Deutsche Kinder haben, das wissen Sie besser als ich, ein verbrieftes Recht, gewaltfrei und ohne jede Folterandrohung aufzuwachsen. Der Bischof bringt unseren Kindern auch das „allerhöchste Gebot Gottes“ aus der Bibel bei: „Lieben“ sollen sie seinen „Gott“ und das trotz all seiner Brutalität. Ihm und „seiner“ Kirche gegenüber sollen wir „demütig“ sein. Gerade solche Demut sollten wir uns nach 1945 wirklich abgewöhnt haben. Gott will diese Art Unterwürfigkeit sicher nicht. Auch Joh. 8,44 sollen wir nicht demütig inhalieren sondern endlich und endgültig korrigieren. Was sich analytisch unter derartiger Gottesliebe bei Kindern verbirgt, ist nackte und größte Angst.

 

Über den von der evangelischen Kirche verbreiteten „Kleinen Katechismus“, lässt Schneider noch heute die Lehre verbreiten, alle Obrigkeit, demnach auch Hitler, seien von Gott eingesetzt, „von Gott verordnet“. Wer der Obrigkeit widerstrebe, „der widerstrebt Gottes Ordnung“. So steht es auch im Augsburger Bekenntnis. Seit 1944 sollten wir das besser wissen. Unser Gesetz räumt das Recht zu einem berechtigten Widerstand gegen die Staatsgewalt explizit ein. Hier muss die Kirche Streichungen oder Fußnoten mit Erklärungen einführen.

 

Folter entwürdige den Menschen und stehe damit Art. 1 GG entgegen, so Prof. Papier. Selbiges gilt für ihre Androhung. Die von uns unterschriebene Europäische Menschenrechtskonvention verbiete nach einem mir vorliegenden Artikel sogar „jegliche“ Androhung von Gewalt und lässt keine Ausnahmeregelung für Kirchen und Götter zu, von denen es übrigens über 8 Millionen gibt. Höllenangst versklave gar die Menschen, so Karl Jaspers. Sie nimmt unseren Kindern damit ihre grundrechtlich garantierte Freiheit. Sie hat auch unsere teilweise zwangsgetaufte Psychiatrie unfrei gemacht. „Angst“ habe man dort sogar als Tiefenpsychologe, sich überhaupt über Glauben zu unterhalten, da man als Kind „schlechte Erfahrungen“ mit Religion gemacht habe. Es waren sogar sehr schlechte Erfahrungen, die nahezu einen ganzen Berufszweig stumm machen.

 

Der seelische Kindesmissbrauch des Klerus übersteigt den sexuellen, weiß der Autor Richard Dawkins. Die Aufarbeitung dieser Art Missbrauch steht jetzt für die Staatsanwaltschaften an. Falls die Kirchen gegründet wurden, um an ihrem offenen Terror zu verdienen, mögen sie alle Kriterien einer terroristischen Vereinigung erfüllen. Ich bitte Sie, dies in aller Genauigkeit zu prüfen und erhebe hiermit auch in dieser Frage Anklage. In Anlehnung an die Bibel üben beide Großkirchen über die beschriebenen massiven Folterandrohungen Psychoterror in der Suggestivsituation „Gottesdienst“ aus. Das erfüllt die Kriterien nach Art. 1 GG verbotener Gehirnwäsche, deren Wirkung auch im Unterbewusstsein von Erwachsenen nachweisbar bleibt. Der Beweis: Nur selten können Eltern den Holocaust Sintflut spontan als ungerechte Gewalttat empfinden und dies ihren Kindern auch entsprechend sachlich-fachlich vermitteln. Jedes gute Rechtsempfinden wird und wurde hier auf den Kopf gestellt - auch das Adolf Hitlers. Gesundes Empfinden wusch man auch aus Hitlers Gehirn, um stattdessen die allergrößte Angst und allergrößten Judenhass hinein zu implantieren. Jedes Verharmlosen und Feiernlassen eines Holocaust ist gerade in Deutschland strengstens verboten, findet aber in evangelischen Kindergärten trotz meiner Eingabe offen statt. Der unbedingte Wille, Macht über wehrlose Kinder ausüben zu können, ist ungebrochen und nimmt sogar zu. Schwere Angstkrankheiten dieser Kinder nimmt man billigend in Kauf. Die Macht der Kirche ist die Angst unserer Kinder.

 

Auch die viel gerühmte „wunderbare“ Schöpfung ist bei näherem Hinsehen massiv gewaltdurchtränkt, hörte sie ja nicht bei den Vegetariern auf. A. Schopenhauer hat eindeutig belegt, dass eine derartige „Schöpfung“, die auf Fressen und Gefressenwerden basiert, nicht von einem Gott erdacht werden konnte. Schon die Schlange in einem angeblichen „Paradies“ fraß Kröten lebendig und widerlegt damit die geschichtliche Existenz eines Gartens Eden. Wir sind nicht geschöpft, wir sind einfach da. Unsere Urmutter ist nicht Eva, es ist erwiesen der Einzeller. In der Behinderteneinrichtung der evangelischen Alsterdorfer Kliniken in Hermannsburg, Sägenförth, weist eine große neu gestaltete Wandaufschrift auf die kirchlich erzwungene kritikfreie Naivität von Erwachsenen hin: Alle Werke Gottes seien „wunderbar“. Was ist wunderbar, was ist gut an diesem Gottesbild, einem Gott, der in seiner „Allmacht“ seinen eigenen Sohn nicht vom Kreuz rettete? Was ist gut an einer Kirche, die sich in finanziellem Eigennutz über den zugegeben intelligenten „Umweg“ Gott Drohung mit ewiger Folter auf ihre Fahne geschrieben hat? Der Mensch, also z.B. ich, solle sich nicht anmaßen zu wissen, was gut und böse ist, so Kardinal Meißner in der Die Welt am 22.12.12. Ihm widersprechend bezeichne ich aber jeden Holocaust als böse, auch und gerade, wenn ihn ein Gott, hier Meißners Gott begeht. In Deutschland werden Kinder mit ihrer berechtigten Gottangst von Eltern, Erziehern, Lehrern und der Psychiatrie alleine gelassen. Mit dem jetzigen Gottesbild und der Vision einer ewigen „gerechten“ Hölle ist weiterhin der Weg zu den großen Angstkrankheiten geebnet, als da sind Süchte, Essstörungen, Zwänge, ADS, Depressionen und Psychosen bis hin zum Autismus (siehe Birger Sellin, ehemaliger Autist, geheilt durch einen Schreibcomputer und eine Analyse).

Dr. Heiner Geißler, Bundesminister a. D, Jurist und studierter Philosoph lehrt uns die ganze Grausamkeit des „christlichen“ Klerus: „Vom Sündenwahn besessen wird das ganze Christentum überwiegend nur noch auf Sünde konzentriert.“ Theologisch mache es durchaus Sinn, wenn die Gläubigen glaubten, sie seien schwere Sünder. „…dann kann man sie leichter manipulieren, denn sie sind geistig abhängig“, so Geißler. Die jetzige Religionsreform geht grundsätzlich also von Juristen aus.

 

Ich fordere Sie hiermit zu der Überlegung auf, das Buch Bibel umgehend als juden- und jugendgefährdende Schrift aus der Marktkirche zu entfernen, es auch aus den Regalen der Hannoveraner Buchhandlungen zu nehmen und ggf. Strafverfahren gegen die Verantwortlichen (EKD, Verlage) einzuleiten. Die sog. Heilige Schrift greift durch böswillige Verächtlichmachung die jüdischen Mitbürger an und beschimpft und verleumdet sie pauschal als „Teufelskinder“. Selbiges gilt für Luthers Kinderlehrbuch in der angesprochenen Form und Gesangbücher, die das Augsburger Bekenntnis mit dem Inhalt lehren, alle Ungetauften seien „unter den ewigen Gotteszorn verdammt“, und ewiger Folter ausgeliefert, da sie erbsündig seien. Man bezieht sich hier auf Joh. 14,6, wo man Jesus die Worte in den Mund legt, niemand komme in den Himmel „denn durch mich“. Derartige ursprünglich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Reklame erdachte Literatur macht Kinder andersgläubiger Eltern krank und versklavt sie. Sie untergräbt die freiheitliche Grundordnung und ist autistogen. Keiner darf Kinder krank machen.

 

Die Theorie der Erbsünde ist ebenso intelligent wie skurril und verträgt sich nicht mit deutschem Recht. Unser Rechtsempfinden widerspricht der Praktik unserer Geistlichkeit in Bezug auf ihre Lehre von der Erbsünde, mit der sie auch die „Gerechtigkeit Gottes“ im Holocaust Sintflut begründet, jüdische Babys zu ertränken. Diese wirklich paranoid anmutende, aber Hochintelligenz des Klerus beweisende Theorie ist nicht gesetzeskonform. Sippenhaftung war zu allen Zeiten objektiv-juristisch eine Ungerechtigkeit. Es ist ein Taschenspielertrick, alle Kinder zu Sündern zu machen und ihnen zu verdeutlichen, sie seien „Mittäter an Jesu Kreuzigung“. Das sind sie nicht. Kinder sind aus gleichem Grund (Kinderschutz) nach dem säkularen Gesetz schuldunfähig, wie nach theologischem sündenunfähig.

Hier müssen baldige Änderungen stattfinden, da es ein paralleles Kirchenrecht nicht gibt und nicht geben darf. Kinder dürfen keine Angst vor Folterstrafen haben! Gemeint ist hier besonders auch die Angst vor Folter in einer ewigen täglichen Strafe, die Angst vor der Hölle, dem KZ Hölle. Und: „Jedes Kind ist sensibler als Erwachsene.“ Ihre Aufforderung an die Kirchen und ihren Pseudogott der Rache sollte demnach endlich lauten:

 

„Hände weg von Gewalt“.

 

Keine Staatsanwaltschaft in Deutschland wird heute und speziell nach dem Schicksalsjahr 2010 noch Rechtsbeugung begehen, seelischen kirchlichen Missbrauch an Kindern zu decken, zu verharmlosen oder ihn gar gut zu heißen, hat doch die Alt-Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. C. Goesmann, die Kirchen offiziell als grausam bezeichnet. Kein vernünftiger und gesunder Psychiater kann und wird die Existenz ekklesiogener Krankheiten heute noch leugnen. Nur ein Beispiel aus der Praxis: Die erste Ehefrau meines Patienten erhängte sich nach lebenslanger Depression. Ein Priester hatte ihr als Kind erzählt, der Teufel sei in ihr und werde immer in ihr bleiben. Es resultierte lebenslange Angst vor dem Kirchendogma ewige Hölle. Die „Sünde“ des Kindes: Die Mutter hatte es zu einer Heilerin geschickt, eine Warze zu besprechen. Wir alle wissen von diesen Dingen. Bisher gab es nur so gut wie keine Kläger. Die gibt es jetzt.

Obige Forderungen stützen sich auf die Ihnen bekannte deutsche und internationale Gesetzeslage. Erst nach einer gründlichen Überarbeitung (Fußnoten, Erklärungen, Relativierungen) und einer kirchenunabhängigen Überprüfung der Inhalte kann über Neuerscheinungen der genannten Schriften diskutiert werden.

 

Der Glaube an eine ewige Folterhölle hat aber anscheinend auch eine gute (!) Seite. Das verkündet möglicher Weise nicht ohne Stolz das evangelische Kirchenblatt idea Spektrum 26.2012. Je mehr Menschen an das Höllendogma glauben, desto niedriger sei nach einer „Langzeitstudie“ die Zahl der Verbrechen. Das Umgekehrte gelte auch: „Wo der Glaube an einen gütigen und vergebenen Gott vorherrscht“, dort sei die Kriminalität höher. Ein so genannter „Wohlfühlgott“ oder „Kuschelgott“, wie es heißt, ist heute scheinbar das Schreckgespenst des Klerus. Wir Ärzte hätten demnach bei einem gütigen Gott weniger, Sie wiederum mehr zu tun. Die Frage ist: Sind Ihnen mit versklavten schwerstkranken Kindern und Erwachsenen voll belegte geschlossene Psychiatrien angenehmer als volle Gefängnisse? Die Studie belegt aber auch, dass selbst Erwachsene noch an die Hölle glauben. Das Mittelalter ist, so nicht nur meine Meinung, noch nicht vorüber. Wir sind mitten drin

Sollten Sie getauft sein, sollten Sie Folgendes berücksichtigen. Die Taufe beinhaltet nach dem Dogma auch eine gewisse Verpflichtung zur Einhaltung der Glaubensinhalte. Der Getaufte „gehört“ Gott und damit nicht mehr sich selbst, so die Diktion. Ein Getaufter steht demnach nicht mehr in der Freiheit, Religionsdinge eigenverantwortlich zu beurteilen. Die Kirchen untersagen vielfach Gottkritik bzw. Kritik an ihrem Gottesbild. Schnell drohen sie dann bei im Prinzip berechtigten Verstößen mit Sünde, Gotteslästerung und Hölle und nehmen damit u.U. den Verstand (siehe bei Sigmund Freud). Papst Benedikt äußert, seinen Kinderglauben werde man wohl nie richtig los, er präge den Menschen lebenslang. Sie könnten also befangen sein in der Beurteilung dieses Schreibens. Nicht unser begrenztes Bewusstsein sagt uns, was wir glauben, es ist das uns dominierende Unbewusste. Auf dieses Ihr Unbewusstes dürften Sie keinen Zugriff haben, falls sie nicht durchanalysiert sind. Die Frage „Glauben Sie an die Hölle“ ist also nahezu immer falsch gestellt. Unser Bewusstsein weiß gar nicht, was unser Selbst glaubt. Die Frage nach eigener Befangenheit kann Ihnen daher vielleicht nur ein Andersgläubiger, z.B. ein Buddhist beantworten.

 

Trotz der für Sie vielleicht nicht unproblematischen Sachlage ist schnelles Handeln angezeigt, bevor Joh. 8/44 wieder ganz legal in einigen deutschen oder arabischen Schulen als das aushängt, was die Bibel mit diesem Spruch so sehr klar, unmissverständlich und keineswegs symbolisch meint: Ungetaufte Judenkinder sind als Teufelskinder kleine Teufel und gehören in der Hölle verbrannt. Auch warten „Millionen“ kranker christlicher Kinder (Tilmann Moser, Freiburg) auf eine Erlösung von der Hölle des Pseudoerlösers Bibel-Jesus. Hatte Adorno nicht gesagt: „Nie mehr KZ! Nie mehr Folter!“? Diesen Aufschrei hat der so quick lebendige Bibeljesus nicht gehört oder gern überhört.

 

Joh. 8, 44 ist extremistisch und, wie die deutsche Geschichte zeigt, terroristisch. Ungetauften Juden heute Teufelskindschaft zu unterstellen, diese Polemik sollte gerade hier der Vergangenheit angehören. Es gehört unbedingt, überall und sogleich verboten, um eine Katastrophe zu verhindern. Israel hat nach Zeitungsberichten (Die Welt) berechtigte akute Angst vor einem erneuten Holocaust. Wenn der Feind Israels keine Bombe baut, kann er sie sich kaufen, mit List oder Gewalt zu eigen machen, oder ein israelisches Atomkraftwerk (Bilder im Internet) manipulieren. Antisemitismus darf in Deutschland nicht länger geheiligt und zur Religion erhoben werden. Unsere jetzige „Religion“ ist unverantwortliche Dysreligion und bedarf der sofortigen Reform.

 

Die EKD weiß seit langem von unseren zielbewussten Wünschen bezüglich dieser Reform, hat aber auf diverse Briefe nie, aber dadurch genauso vielsagend geantwortet. Ich sei der EKD „zu komplex“, ließ man mir ausrichten. An einer grundsätzlichen Selbstkorrektur ist man dort nicht interessiert. Das Buch Die Bibel mitsamt ihren beiden Göttern soll wohl antisemitisch bleiben. „Alle Schrift ist von Gott eingegeben“ heißt es in 2. Timotheus 3,16. Ich melde als gläubiger Christ hier Zweifel an. Es gibt kein unheiligeres Buch als die Bibel. Daher steht auch das „Heilig“ als intelligente Rückversicherung auf dem Buchdeckel. Es gibt kein grausameres Buch. Um das zu wissen, muss man es (oder meine diversen Anzeigen) allerdings gelesen haben.

 

Mit freundlichem Gruß

 

1 Anlage

 

Anzeige 4

 

 

Frank Sacco, Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche, Internist  12.8.13

 

 An die Polizeidienststelle

 

mit der Bitte um Prüfung, Weiterleitung und alsbaldige Übermittlung eines Aktenzeichens.

 

 Anzeige gegen unbekannt wegen schwerer Körperverletzung

 

Sehr geehrter Herr XXXX,

 

hiermit ergeht Anzeige gegen unbekannt.

 

Schwere Körperverletzung ist einem in der Berliner Charité (Psychiatrie)  bekannten Patienten zugefügt worden. Es sind seine Personalien zu ermitteln und wer den Patienten mit dem mittelalterlichen Gedanken  Hölle soweit indoktrinierte, dass dieser so schwer erkranken konnte. In der u.g. Ausgabe der Zeit (Zeitmagazin) wird der Höllenangstkranke beschrieben. Entgegen der Meinung Prof. Diefenbachers, Berlin, kann, so zeigt dieser Fall, eingeredete Hölle eben doch zu schweren Erkrankungen im Sinne einer PTBS führen. Höllenandrohung ist Folterandrohung und nach § 241 StGB und nach Art. 1 GG hier streng untersagt, selbst wenn keine Erkrankung resultiert.  Folterandrohung ist bereits nach geltendem Recht Folter.

 

Bischof Schneider EKD schreibt uns in seinem letzten Buch, wer bestimmte Voraussetzungen nicht erfülle, der komme nach einem Richterspruch Jesu in das ewige Feuer. Das kann Gläubige schon erkranken lassen. Vielleicht hat der Erkrankte das Buch Schneiders ja gelesen. Schneider kann allerdings keine Unterschrift Jesu unter diesem Richterspruch vorweisen. Daher ist dieses angebliche Urteil Jesu Makulatur. Kardinal Ratzinger veröffentlichte ein Statement des Vatikans im Jahr 2000, in der heute schon funktionierenden Hölle werde derart gefoltert, dass man beim bloßen Anschauen der Qualen sterben könne. Vielleicht hat der Patient dem Kardinal ja geglaubt. Hölle wird aus dem Grunde gepredigt, damit sie geglaubt wird. Der Casus zeigt: Höllenglaube kommt beim Gläubigen  an. Und wo er ankommt, macht er krank  und versklavt (nach Karl Jaspers). Sklavenhaltung ist in der BRD  verboten. 

 

Besagter Artikel über Höllenangstkranke in der heutigen Zeit steht im Zeitmagazin 27.3.2013 unter „Waren die Heiligen verrückt?“ Der Erkrankte wird zitiert: „Ich erlebte Panik…. ich hatte das Gefühl, mich in meinem Leben schon so sehr versündigt zu haben, dass mir die Hölle gewiss war.“ Er wollte sich umbringen. Er betete schließlich „nur noch“: Um Vergebung der Sünden. Das ist kein Einzelfall. Die Ärzte diagnostizieren bei ihm 2013 eine Schizophrenie und sie seien sich sicher, dass in einem solchen Fall, diesem psychiatrischen Supergau einer ekklesiogenen Depression vom Prometheustyp, „Tabletten“ helfen. Im Grunde ist aber eine Gesprächstherapie  hier indiziert, die die Auffassung Bischof Schneider ad absurdum führt. Kein Gott ist ja so verrückt, Sünder mit Feuer zu foltern.  Auf so einen Einfall kommen nur Menschen. Das hat ja nicht einmal Hitler gemacht, der in der Regel erst vergasen und dann erst verbrennen ließ. Wenn schon solche Morde für nötig erachtet werden, sollte man doch auf eine gewisse Reihenfolge Wert legen. Warum sollte aber unser Christengott, der die Liebe ist,  schlimmer als Adolf Hitler sein? Da passt doch etwas nicht.

 

Vielleicht haben aber meine Kollegen der Charité ja schon eine Anzeige aufgegeben. Der Patient wird dazu selbst nicht in der Lage sein. Dafür ist er zu krank gemacht worden. In der Regel nehmen Psychiater aber den Klerus heftig in Schutz. Es ist ja der größte Arbeitgeber meiner nervenärztlich tätigen Kollegen. Aber die Kirchen müssen sich seit Weimar nun einmal an unsere Gesetze halten und dürfen bei aller Religionsfreiheit nicht grausam sein. Dass sie grausam sind, proklamierte die Bundesärztekammer in Form ihrer Vizepräsidentin  Goesmann am 17.11.2009 in öffentlicher Sitzung.

 

Unterschrift

 

Frank Sacco   Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche

 

 

 Anzeige 5

 

 

 

An die Staatsanwaltschaft Frankfurt

Konrad-Adenauer Str. 20

 

60313 Frankfurt                                                                             Datum: 20.8.12

 

                                                                                                       1 Anlage

nachrichtlich:

Bischof Robert Zollitsch,       Schoferstr. 2                         79098  Freiburg i. Br.

Dr. Hans-Georg Maaßen, Bu.-amt f. Verf.- schutz,  Merianstr. 1oo   5o765Köln

Dr. Kristina Schröder, Familienministerin, Glinkastr. 24                  10117 Berlin

Daniel Bahr, Gesundheitsminister, Friedrichstr. 108                       10117 Berlin

Dr. Helmut Schmid  Neuberger Weg 82                                       22419 Hamburg

Dr. Joachim Gauck, Bundespräsident, Spreeweg 1                          10557  Berlin

Norbert Denef, Schulstr. 2B                                                       23683 Scharbeutz

Dr. Helmut Zerbes, Landgericht Köln,  Luxemburger Str. 102,          50939 Köln

Dr. Angela Merkel,    Willy - Brandt - Str. 1                                    10557  Berlin

Redaktion  „Die Zeit“, Speersort 1,                                              20095 Hamburg

Redaktion „Der Spiegel“,  Erikusspitze 1                                    20457 Hamburg

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit ergeht Strafanzeige gegen Frau Prof. Marianne Leuzinger-Bohleber, Direktorin am Sigmund Freud Institut Frankfurt, Lehramt in Kassel, zur Gefahrenabwehr wegen unterlassener Hilfeleistung sowie Anstiftung zu unterlassener Hilfeleistung. Von Todesfolgen ist auszugehen.

 

 Ende 2011 und im Frühjahr 2012 schrieb ich Frau L.-B. über ihre und eine anscheinend in der Psychiatrie gängige Überweisungspraktik zu Theologen (siehe Anlage: Artikel in der „Die Zeit“). Ich bat um Antwort, die jedoch unterblieb. Ihre und damit die Patienten der ihr zuweisenden Ärzte werden bei derartigem Vorgehen aus dem qualitätsgesicherten Gesundheitssystem  ausgeschleust und Verursachern religiös bedingter, sog. ekklesiogener  Erkrankungen  zugeführt. Diese Praktik erscheint gängig, denn Frau L.-B. schreibt: „Wir“ überweisen. Auf Anfrage, wer mit „Wir“ gemeint ist, erhielt  ich keine Antwort. Ihr konstantes Schweigen ist  für mich allerdings Äußerung genug.

Was passiert nun bei den Theologen mit den kassenversicherte Patienten? Hier muss ich etwas ausholen. Theologen  sind in der Regel Vermittler des Höllenglaubens an Kinder und dadurch Verursacher auftretender Höllenängste. Die „ekklesiogene Neurose“, ist ein Begriff, den in bezeichnender Weise ein Gynäkologe für die Psychiatrie prägen musste. Eine Neurose ist eine erlebnisbedingte Erkrankung mit einem nicht mehr bewussten  Konflikt.   

 

 Im neuesten Buch des Präses Nikolaus Schneider wird dort vom Autor in Ignorierung der deutschen Gesetze Kindern kommentarlos ein angeblich sie bedrohendes ewiges Feuer Jesu und eine ewige Verdammnis  ankündigt. Wir haben daraufhin vom Vorstand der EKD schriftlich Schneiders sofortigen Rücktritt gefordert. Eine Strafanzeige gegen Schneider ist unterwegs, denn nicht jedes Kind verträgt eine derartige Androhung ewiger Folter mittels Feuer. Nicht umsonst haben wir § 241 StGB und die von der BRD unterschriebene Europäische Menschenrechtkonvention, die „jegliche“ Androhung von Gewalt auch natürlich den Kirchen verbietet. Ein paralleles Kirchenrecht existiert nicht. Beim Thema Bedrohung mit Folter ist weder Gewohnheitsrecht denkbar noch eine Sozialadäquanz konstruierbar. Bedrohung ist auch ohne direkten Nachweis von Opfern dieser Bedrohung in Deutschland unter Strafe gestellt. Kleriker könnten theoretisch behaupten, sie drohten nicht, sie würden  nur warnen. Wenn man aber an dieser Warnung Milliarden verdiente, ist man heute auch in der Pflicht, den vermeintlichen Bedroher vorzuweisen, also einen Gottesbeweis zu liefern mit einer Unterschrift dieses „lebendigen“ Gottes unter „sein Wort“, die Bibel. Das können und wollen die Kirchen aber nicht. Ihre Warnung ist keine. Es ist eine intelligent ausgedachte Bedrohung.

 

Die Kirche ist, was Ethik und Glaube betrifft, zur Erziehung unserer Kinder berechtigt. Auf Anfrage stimmt mir das Institut für Rechtsmedizin Hamburg, Körperschaft öffentlichen Rechts, leitender Direktor  Prof. Klaus Püschel, am 15. 8. 2011 schriftlich zu, dass „eine Erziehungsberechtigte, die ihren Kindern bei Verletzung bestimmter Regeln mit Hitzeanwendungen droht, nicht akzeptabel ist“. Klarer kann man das nicht ausdrücken. Die Kirchen sind so nicht akzeptabel. „Wenn bei einem Kind der Verdacht auf psychische Misshandlung vorliegt“, so der Antworttext, „so haben wir die Möglichkeit, unsere Kolleginnen und Kollegen um schnelle Hilfe... zu  bitten“. In der Tat ist nun schnelle Hilfe erforderlich.

 

Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, „umgeben von Liebe und Geborgenheit und Verständnis aufzuwachsen“.  In § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes steht ergänzend, ein Kind dürfe keine Angst vor Strafen haben. Und: Jedes Kind sei sensibler als Erwachsene. Ein Beispiel einer ekklesiogenen Erkrankung sei hier exemplarisch geschildert:

 

Der ehemalige Autist Birger Sellin (Fernsehauftritte bei G. Jauch) beschreibt während seines Heilungsprozesses, was ihn krank machte. Sellin ist das reale Opfer, das ich hiermit der Staatsanwaltschaft Hannover präsentiere.  Birger Sellin: „...werden wir wegen unserer Sünden verdammt werden... wer aber rettet mein Wesen? / idiotische Panik bringen mich fast zur Verzweiflung.“ Und später : „der Birger ist wieder normal, er hat seine gerechte Strafe abgebüßt, eine sicher desinteressierte Gottheit straft in willkürlicher Weise...“ Und: „... ein Autist ist aber unausgesetzt unter Feuer...“. Und:  „Ich will es tatsächlich, dass ihr wisst, wie es da innen in autistischen Kindern aussieht.... Angst, die ohnegleichen ist...  Autistische Kinder sind nicht  dumm.“ (Quelle: Buch: „ich will kein inmich mehr sein, botschaften aus dem autitischen kerker“, Kiepenheuer).

 

Die Angst vor der ewigen Hölle führte Birger in den Kerker Autismus, die schwindende Angst davor heilte ihn.  Seine Botschaft ist von unserer Gesellschaft und von Ihnen ernst zu nehmen. Jede Androhung von Folter ist in Deutschland nach Art. 1 GG aus dem Grund untersagt, da sie krank macht. Die Kirchen halten sich in diesem gravierenden Punkt nicht an Recht und Ordnung. Die Gruppe 49, der ich als ihr Sprecher angehöre, ist mit dem seelischen Missbrauch der Kirchen an Kindern befasst. Eine Strafanzeige wegen Kindesmissbrauch im Casus Sellin ist unterwegs.

Die aus der Kirchenlehre Hölle resultierende Höllenangst ist nach Eugen Biser und Karl Jaspers unwiderlegt und unwiderlegbar die größte Angst des Menschen. Und: Sie ist durch Gespräche behandelbar. Millionen Kinder sind nach dem Analytiker Tilmann Moser krank von dieser Angst. Moser spricht in seinem Buch „Gottesvergiftung“ von einem seelischen „Gift“, mit dem unsere Religion bzw. der Klerus unsere Kinder vergiftet. Die beiden letzten Päpste, das wissen Sie,  haben die Errungenschaften des  2. Vatikanische Konzil wieder weitgehend rückgängig gemacht: Im Jahr 2000 bestätigt so der Vatikan, beim Anblick der Foltern in der schon funktionierenden Hölle könne man vor Entsetzen sterben, wenn einen „die Allmacht Gottes“ nicht rette.  Ein Büchlein dazu ist in Kirchen für Kinder ausgelegt. Sie können es bei mir gegen einen geringen Kostenbeitrag bestellen. Die Schrift sei ein Verbrechen, so unserer Pastor.

Angsttherapie ist nun unbestritten Sache der Ärzte, speziell der Psychiatrie. Das Abschieben von Angstpatienten zu den Verursachern ist für Psychiater unärztlich und kontraproduktiv.  Die Ärztekammer Niedersachsen sowie Vertreter der Krankenkassen haben wir ausführlich informiert. Die vorgetragene Überweisungspraktik entspricht dem, als wenn wir Internisten kurz vor dem Koma stehende Diabetiker mit einem Blutzucker von 900 mg % zwecks „Heilung“ in eine Bäckerei schicken würden. Die dortige Therapie würde lauten: Die Schwerstkranken müssten zur Umsatzsteigerung der Zuckerindustrie mehr Glukose zu sich nehmen. Der sichere Tod wird hier die Folge sein. Die Praktik entspricht dem, als wenn eine Polizeidienststelle eine Prostituierte, der vom Zuhälter Folter angedroht wird, diese zur Klärung der Sachlage zu ihrem Zuhälter zurückschickt. Auch hier droht der Frau der Tod. Kein Beamter käme daher auf eine derart kontraproduktive Idee.

 

Die von  Frau L.-B. überwiesenen Höllenangstkranken kommen „aus allen Ritzen“, so die Überschrift des  Artikels. Sie seien wirklich arme Teufel und sie seien „vom Teufel besessen“, lautet die unfassbare „Diagnose“ des mitinterviewten Geistlichen zu Eltz. Diese Diagnose  kommt im ärztlichen  ICD 10-Diagnoseschlüssel nicht vor. Die Professorin erhebt gegen diese Fehldiagnose, die es medizinisch-wissenschaftlich natürlich nicht gibt,  auch keinerlei Einspruch und lehnt eine von zu Eltz geforderte therapeutische Zusammenarbeit mit dem Klerus strikt ab.  Sie weiß aber, dass eine derartige „Diagnose“ ihren Patienten schlecht bekommen und deren Krankheitsverläufe negativ beeinflussen wird. Allerspätestens hier muss sie ihr Verhalten überdenken oder überdenken können, sonst disqualifiziert sie sich für ihren Beruf. Für einen Schuldkranken mit religiösen Versündigungsideen ist die klerikale Fehldiagnose „vom Teufel besessen“ zusätzlich krankmachend und bedeutet eine ganz erhebliche Suizidgefahr. Sigmund Freud würde heftigsten Einspruch erheben, hätte er Kenntnis dieser anscheinend heutzutage gängigen Psychiaterpraxis, in die Wahnfabrik Kirche zu überweisen, hatte Freud doch gesagt:  „Religion ist Wahn“. Und Frau L.-B. dürfte Freudianerin sein, da sie als Nachfolgerin Freuds im Artikel in der Zeitung „Die Zeit“ benannt wird.  Sie behauptet zwar, ihr fehle das transzendentale Denken, wer aber weiß, dass es nach derzeitiger Kirchenlehre im Himmel paradiesisch   ist und in der ewigen Hölle nach Angabe des Vatikan schon heute schwer gefoltert wird, der kann transzendental (religiös) denken. Zudem ist Religion ein jahrelanges Fach in nahezu jeder Schule und wird auch Unterrichtsfach für Frau L. B. gewesen sein. Auch habe ich Frau L.-B. in aller Ausführlichkeit über Religion aufgeklärt. Sie lehnt wahrscheinlich religiöses Denken lediglich strikt ab, bzw. es ist bei ihr blockiert. Verdrängt sie gar als Analytikerin etwas? Das sollte bei einer Analytikerin nicht vorkommen. Die zu ihr geschickten Patienten und wir Zuweisenden gehen davon aus, dass sie durchanalysiert ist. Mit dem zentralen Thema Religionsschäden scheint sie aber weder in ihrer Arztausbildung, noch in ihrer beruflichen Weiterbildung, noch in der Supervision den Leitlinien entsprechend  und gebührend befasst gewesen zu sein.  Dies muss geprüft werden.

 

In der Zeitschrift „Psychologie heute“ vom Juli 2010 steht es nun genau: Es mangele „Therapeuten an religiösem Wissen... Deshalb dominieren bei ihnen Ängste hinsichtlich religiöser Fragen.“  Der Chefarzt des Alexianer-Psychiatrie-Krankenhauses in Köln, Dr. M. Lütz, schreibt: In Psycho-Therapeutenkreisen, das müsse man wissen, „redet man nie“ über Religion, weil man „schlimme Erfahrungen“ mit ihr gemacht habe. Die Schweigsamkeit unserer sprechenden Medizin, die wir seit Jahren kritisieren, wäre demnach erlebnisbedingt und damit neurotisch. Eigene Höllenangst würde demnach unsere  Psychiater blockieren, eine vernunftorientierte eigene Therapie bei Autisten durchzuführen. In der Tat neigen Psychiater in bedrohlicher Form zu seelischen Erkrankungen. 40 % von ihnen sind stoffgebunden abhängig, sie sind viermal depressiver als Staatsanwälte und bringen sich auch viermal öfter um. Die Zusammenhänge sind in meinem Buch „Die Neurose der Psychiatrie“ zusammengefasst. Sie können es über mich beziehen.

Rechtsberater haben jetzt geprüft, ob das  Verhalten von Frau L.-B. strafrechtlich relevant ist bzw. ob unterlassene Hilfeleistung vorliegt. Definitiv unterlässt sie es, Autisten  und Schizophrene von der größten Angst des Menschen, der Höllenangst, zu befreien.  öllenangst zu begfreien. HDas Ergebnis: Sie ist für  die Therapie krankenversicherter  Höllenangstpatienten  zuständig und verantwortlich und nicht die verschuldende Kirche. Sie darf nicht schwerkranke, zu ihr von Hausärzten in gutem Glauben überwiesene  Patienten wegschicken. M. E. ist die Ärztin, ist unsere Psychiatrie angstkrank und daher entsprechend § 20 StGB nicht im strafrechtlichen Sinn schuldig. Die Juristen meiner Gruppe meinen jedoch, dass finanzielle Abhängigkeiten eine Rolle spielen: Der größte Arbeitgeber unserer Psychiater sind die Kirchen. Diese verbitten sich kirchenkritische Diagnosen, denn die Therapie in derartigen Fällen  müsste ja nach dem Verursacherprinzip von den Kirchen bezahlt werden. Wir haben vor Jahren schon bei der Bundesärztekammer über Prof. Hoppe diese finanzielle Abhängigkeit moniert und Abhilfe erbeten. Der Arztberuf ist frei und muss frei bleiben. Ärzte sind nach dem Ärztetag 2009 nur dem Wohl der Patienten verpflichtet und nicht dem des Arbeitgebers. Auffällig gerne sehen es Kliniken mit kirchlicher Trägerschaft, wenn Ärzte im Einstellungsgespräch äußern, sie seien getauft. Ein Beispiel aus dem Deutschen Ärzteblatt  Heft 24/2012: „Von unseren leitenden ... Mitarbeitern erwarten wir, dass sie das in unserem Leitbild (siehe www.albertinen.de) formulierte diakonische Selbstverständnis mit Überzeugung vertreten...“, so das Hamburger  Albertinenkrankenhaus auf der Suche nach einem Chefarzt. In den Alsterdorfer Anstalten bzw. Kliniken Hamburg gibt es die Auflage zur Zwangstaufe für arbeitslose Arbeitssuchende. Man erkauft sich oft nicht mit eigenem, sondern mit dem Geld der Versicherten eine Gleichschaltung auf orthodox-christlicher  Ebene. Man kaufte, um es vereinfacht zu sagen,  sich die Psychiatrie, die man zu Freuds Zeiten noch offen von der Kanzel verteufelte. Freuds Psychoanalyse sei vom Teufel, so hieß es damals.  Wir haben es hier also mit einer Intelligenz zu tun, die die unsrige in den Schatten stellen dürfte. Eine fatale Symbiose scheint hier vorzuliegen, meinte ein Faßberger Oberstleutnant: Die Kirchen produzieren die Erkrankten und bezahlen die Psychiatrie für ihr Schweigen über die Ursache der Erkrankungen. Diese Dinge mögen unbewusst ablaufen.

 

Es wird Ihnen bekannt sein, dass seit dem Jahr 2010 wieder verstärkte Intentionen des Verfassungsschutzes (Beispiel Prof. Papier) bestehen, den Klerus auf den Boden des Grundgesetzes  und  überhaupt der Rechtsordnung zu stellen. Erst 2010 haben sich die Staatsanwaltschaften ja überhaupt das Recht erkämpft, sexuellem Missbrauch von Geistlichen an Kindern in gebührender Form  nachzugehen. Nach Papier haben die Kirchen zwar Religionsfreiheit, das entbinde sie aber nicht, sich „wie alle Bürger“ an die bestehenden Gesetze zu halten. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet jegliche Androhung von  Gewalt  und damit auch die Drohung der Kirchen (und ihrer Götter) mit einer ewigen Hölle. Deutsches Recht sieht keine Ausnahmen für Götter vor, von denen es übrigens über 8 Millionen gibt. Die mathematische Wahrscheinlichkeit, dass der Christengott der einzig richtige Gott ist, liegt damit bei 1: 8 Millionen. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 8 Millionen : 1 ist die Bibel das „orientalische Märchenbuch“, als das Friedrich der Große es schon identifizieren konnte.  Auch fehlt die Unterschrift „Gottes“ unter „seine“ Bibel, die einer Staatsanwaltschaft  ausweisen könnte, dass sie, wie klerikal behauptet, auch tatsächlich sein „Wort“ ist. Seit der europäischen Aufklärung wissen wir Aufgeklärten: Der, der mit dem KZ Hölle droht, ist nicht Gott, es ist in finanziellem Eigennutz sein fundamentalistisches Fußvolk, der Klerus. So naiv oder eingeschüchtert kann eigentlich kein Psychiater sein, dass er nicht weiß, dass die Androhung der Maximalgewalt Folter keine Erkranken, keine Autisten erzeugt. Der Hannoveraner Psychiater Dr. Mayer-Amberg schloss es in offizieller Kammersitzung  (!) aber definitiv aus, dass Formen klerikaler Höllenandrohung ein Kind krank machen könne. „Pornographie“ anzusehen, das sei doch wesentlich schlimmer, so der Facharzt.  Kindlicher Autismus und das Aspergersyndrom sind der Rückzug vor nicht Aushaltbarem. Man will oder darf diese sehr einfache Einsicht aber nicht wahrhaben. Es bewahrheitet sich hier Goethe mit seinem Satz, das sei am schwierigsten zu sehen, was einem direkt vor den Augen liege.

 

Die oft belächelten Zeugen Jehovas kennen übrigens keine Hölle. Sie meinen, sie würde sich mit einem Gottesbild der Liebe nicht vertragen. Meiner Kirche ist die Hölle indes ihr liebstes Kind. Konstant weigert sie sich, die für Kinder unverträglichen und autistogenen 50 Höllenlieder aus dem Gesangbuch zu entfernen: „.. so Du nicht Buße tust, Dein Seel und Leib dort brennen muss“, heißt es da im schlicht unverantwortlichem Kirchenlied 234 - im Jahr 2012 nach Christi Geburt. Ein hoher Polizeibeamter sagte dazu, er mache sich strafbar, wenn er bei einem Kirchenbesuch die Gesangbücher nicht beschlagnahme. So bringen uns die Kirchen alle - auch die Staatsanwaltschaften - in riskante Situationen. Kein Staatsanwalt hat Ambitionen, Rechtsbeugungen am Fließband zu begehen.

Die Staatsanwaltschaft Hannover schreibt mir am 28.9.2009 bestätigend, schon die Weimarer Reichsverfassung habe die Kirchen in die Schranken verwiesen, sich den für alle geltenden Gesetze unterzuordnen. Und daran hat sich nichts geändert.  Unser Bundespräsident Dr. Joachim Gauck will als ehemaliger Pastor nicht zulassen, dass unsere Religion hinter die „europäische Aufklärung“ zurückfällt (Rede zu seinem Antritt). In dieser Zeit, die  1918 endete, war die Kirchenbedingtheit  von Psychosen bereits einmal bekannt. Psychosen sind das Fachgebiet der Psychiatrie, auch wenn ihr Arbeitgeber  sie verursacht. George Bernhand Shaw  wusste: Wer ohne Filteranlage aus der Bibel trinkt, wird wahnsinnig.  Eine solche Filteranlage gibt es heute für unsere Kleinen immer seltener. Die Liste der Politiker ist lang, die versucht haben, Geistliche zurechtzuweisen: Christian Wulff wendete sich in Ankara gegen jeden religiösen Fundamentalismus und wurde noch im selben Monat Oktober von der Kanzel in Hermannsburg / Südheide und über das globale Internet verteufelt. Der Teufel sei es, der den Kirchen ihren Fundamentalismus verbiete, so der Pastor. Man begann Wulffs Demontage. Er trat als Bundespräsident in der Tat aus politischen Gründen zurück, aus Gründen, die die Presse verschwieg. Ein frustrierter Johannes Rau sagt uns, Fanatismus, Terror und Gewalt würden  jede Kultur zerstören und eine Verständigung unmöglich machen. Und: „Mit Fundamentalisten kann man keinen Dialog führen.“ Er hält sie für die Feinde des Glaubens.  Sie sind es. Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes Jutta Limbach äußert, die Grenzen der Autonomie seien erreicht, wo „religiöse Rechte“... „in Widerspruch zu den Grundwerten unserer Verfassung geraten.“ Rudolf von Thadden: „Mit einem fundamentalistischen Selbstverständnis werden die Religionen keine heilsame Zukunft haben.“ Theo Sommer: „Die Grundwerte und Grundrechte...  müssen verbindlich sein für alle...“  Der Reformator Hans Küng, dem seine Kirche 1979 die Lehrerlaubnis (Berufsverbot) entzog, fordert einfach und schlicht „eine neue Denkart in der „christlichen“ Religion, einen mind-set. Die Gruppe 49 wird einen kleinen Beitrag dazu leisten.

Auch Eugen Drewermann und C. G. Jung beschreiben paranoide Psychosen, also Schizophrenien, als erlebnisbedingte Angstneurosen. Jung schrieb über deren Psychogenese  und die Verbindung zur Religion seine Doktorarbeit. F. Nietzsche kannte die Verursacher der Schizophrenien ebenfalls: Bereits ein „flüchtiger Gang über die Flure einer Irrenanstalt“ klärte ihn darüber auf.  Es sind die Kirchen. Unbestritten ist das Hauptthema bei Schizophrenen Religion. „Postmoderne“ Psychiater halten das für ein Symptom der Krankheit, unsere fundamentalistische Religion  ist aber ihre Ursache. Da man in der Psychiatrie nicht mehr transzendental denken will oder kann, konnte diese fatale Verwechselung von Symptom und Ursache 100 Jahre in Vergessenheit fallen. Nietzsche hielt unsere Religion mit ihrem Predigen einer Folterhölle und ihren skurrilen überharten Strafen bei kleinsten Verfehlungen (der herzhafte Biss in einen Apfel!) für das Schlimmste, was der Menschheit bisher zugestoßen ist. Von dieser Einsicht haben wir uns, hat sich unsere Gesellschaft heute zu weit entfernt. Voller Demut lauscht man heute den Ausführungen des Klerus über die Hölle. Eine derartige Demut soll jedoch nur der Kirche selbst nützlich sein.  Unser Gott will derartige Demut nicht.

 

Aufgrund der Überweisungspraktik der Psychiatrien hat Papst Benedikt weltweit Schnellkurse in der Disziplin Teufelsaustreibung einführen müssen. In Afrika werden hunderte „vom Teufel Besessene“ in mit Stacheldraht umzäunten Fußballstadien gefangen gehalten. Eine Austreibung durch einen Priester kostet die Familie dann 200 € (Quelle: Der Spiegel). Ich nehme an, deutsche Priester geben sich in solchen Fällen  mit einer großzügigen Spende zufrieden. Der Chefaustreiber im Vatikan, Padre Gabriele Amorth,  hat alleine über 70.000 Teufelsaustreibungen vornehmen müssen. Er wird gut verdient haben. 25 % der italienischen Immobilien gehören dem Vatikan. Die Hölle ist halt ein gutes Geschäft. Die Gruppe 49 glaubt indes gar nicht an die Existenz eines Teufels. Einen Beweis für sein Dasein bleibt die Kirche uns in Zeiten moderner Bildgebung und moderner Medien schuldig. Nur auf alten Gemälden ist er zusehen: Er trägt dort Hörner und hat einen missgebildeten Fuß.

Religionsfreiheit  hat sich also besonders wieder neuerdings immer nur im Rahmen der zur Zeit geltenden Gesetze zu bewegen. Folterandrohung überhaupt und speziell eine Folter ohne jedes Ende  in einer ewigen Hölle ist grundrechtlich (Art. 1 GG) bzw. durch unsere Verfassung untersagt. Sie macht Menschen manipulierbar bis hin zu verstehbarer  Kriminalität. Muslimische Kinder sprengen sich nicht wegen Jungfrauen in die Luft, sie tun es zur sicheren Höllenvermeidung. Folterandrohung  steht nach Prof. Papier der Würde der Gläubigen und auch Gottes entgegen, der speziell nach 1945 keine besonderen Intentionen haben wird, eine eigene und sodann ewige Folterwerkstatt  zu betreiben. Sein Sohn „war in Auschwitz“, so meine Kirche,  und wird die Vorgehensweisen schon dort nicht für appetitlich befunden haben. Der kirchliche seelische Missbrauch an Kindern überwiegt, so Richard Dawkin, den sexuellen und wird leider oft kombiniert. Hier kann oder will Frau L.-B., wie es ihre Aufgabe wäre,  nicht helfen. Das ist ein Skandal erster Güte, zumal sie auf ernste kollegiale Kritik und ein zweifaches Fortbildungsangebot meinerseits nicht antwortete. Kritiker schweigt unsere Psychiatrie tot, bzw. sie versucht es. Auch ein differenzierter Brief über das Thema dieser Anzeige aus dem Jahr 2008 an die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie (DGPPN), nachrichtlich an Prof. Hoppe,  blieb unbeantwortet. Das Delikt der unterlassenen Hilfeleistung wiegt so schwer, dass die BÄK hier einfach überfordert erscheint. Hier ist das Einschreiten des Staates erforderlich.

 

Nach einer offiziellen, in einer Sitzung über Glaubensgrundsatzfragen ausgesprochenen mutigen Äußerung der ehemaligen Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Frau Dr. C. Goesmann, sie sei wegen der Grausamkeiten ihrer Kirche aus dieser  ausgetreten, sehe ich  die Niedersächsische Ärztekammer und auch die BÄK in diesen Fragen hinter der Gruppe 49.  Die BÄK gab am 17. 11. 2009 also ein sehr deutliches Signal zu einer umfassenden Kirchenreform. Es ist bei uns generell verboten, grausam zu sein. Das gilt  speziell, wenn sich die von Goesmann angeprangerte Grausamkeit gegen wehrlose Kinder und seelisch Kranke richtet. Der Dt. Ärztetag 2009 verpflichtet mich und jeden Arzt persönlich, verstärkt auf seelischen  Missbrauch bei Kindern hinzuweisen und er verurteilt jedes Projekt, das Kinder aus finanziellem Interesse heraus missbraucht. Den Kirchen erteilte  der Ärztetag keine Ausnahmeregelung. Ein von mir geschriebenes Lehrbuch mit dem Titel „Das Sacco-Syndrom  - Die Krankheiten durch unseren Glauben“ (257 Seiten), können Sie über mich gegen Entgelt beziehen. 

Vertreter der Krankenkassen wurden in der Zwischenzeit über die ebenso beklagenswerte wie in höchstem Maße  lebensgefährliche Überweisungspraktik informiert und  erwarten eine Änderung der Verhältnisse. Die Kassen sind weder an der kirchlichen Produktion von Autisten, Depressiven, Süchtigen und Schizophrenen interessiert, noch an teuren Fehl- bzw. Nichtbehandlungen.  Auch ein Schweizer Analytiker äußerte mir gegenüber schriftlich, Frau L.-B.  habe der Psychoanalyse mit ihrem Interview und mit ihrer beklagenswerten Vorgehensweise, die Sie in ihrem Lehramt in Kassel zudem noch als eine Art Goldstandart verbreiten wird,  einen schlechten  Dienst erwiesen.

 

Frau L.-B. wird nach unserer Einschätzung ihren Studenten die Lehre vermitteln, Kirchenschäden müssten zur verursachenden Kirche überwiesen werden. Sie leitet damit zu unterlassener Hilfeleistung an. So ist es zu verstehen, dass auf einer Fortbildungsveranstaltung über Depressionen der vortragende Psychiater selbiges Vorgehen als Goldstandart dem Auditorium  vermitteln wollte. Er traf auf harte Kritik. Der Vorgang wurde von der Leiterin der Veranstaltung in ihr Protokoll aufgenommen und eine Abschrift der Ärztekammer übermittelt.

 

Die Suizide und Suizidversuche im Raum Kassel und Frankfurt aus den letzten Jahren sind zu untersuchen. Lagen ekklesiogene Erkrankungen vor?  Das können Ihnen  an sich nur die engsten Angehörigen  berichten. Wurden die Erkrankten von Frau L.-B. zur „Therapie“ zu Geistlichen abgeschoben? Sind im Krankenarchiv der Professorin Fälle von Suiziden und Suizidversuchen, bei denen der Grund für diese Handlungen kirchlich eingeredete  Schuldgefühle waren? Hat die Professorin schuldkrank Gemachte  in die Schuldfabrik Kirche überwiesen und so in einen Tod getrieben? Hier nun Beispiele aus dieser Fabrik:

Die Kirchen geben mit jedem Kinderabendmahl jedem beteiligten  Kind allen Ernstes die Mitschuld an der Kreuzigung Jesu („...für dich vergossen, zur Vergebung deiner Sünden...“). Unter der evangelischen Bischöfin Margot Käßmann führte man derartige  Kinderabendmahle bereits für Vierjährige in der Kita ein. Sie erhielt, nachdem sie sich in einer halbjährigen Bedenkzeit für unbelehrbar erwies,  von uns wegen dieses Vorgehens eine Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung. Kinder sind, da nach § 19 StGB aus besonderen Gründen schuldunfähig,  noch keine Sünder, denen man die Mitschuld an einem Foltertod in die noch viel zu kleinen Schuhe schieben darf. Gleiches gilt für seelisch Kranke nach § 20 StGB. Kinder und derartige Erkrankte darf man nicht in unberechtigter Weise über ein äußerst brutales, aber als heilig hingestelltes Abendmahl zu Mördern am eigenen Gott machen. Im Kirchenlied „O Haupt von Blut und Wunden“ wird Kindern gar die volle Alleinschuld am Foltertod Jesu gegeben. Jesus wurde rechtmäßig wegen eines Umsturzversuches verurteilt. Er beanspruchte die Herrschaft über die Juden, ohne ein entsprechendes Beglaubigungsschreiben seines Vaters dabei gehabt zu haben. Immerhin ist das Strafmaß in der BRD für  eine derartige Tat, wie Ihnen bekannt,  auch heute noch „lebenslänglich“. Die Kirchen behaupten noch heute schriftlich eine  „Mittäterschaft“ unserer Kleinen an der Kreuzigung Jesu, und das knapp 2000 Jahre nach dessen Versterben im Jahr 32. Helmut Schmidt schreibt uns  in „Religion in der Verantwortung“, er glaube nicht an das leere Grab, sei aber dennoch Christ. Auch wir von der Gruppe 49 glauben nicht an die Auferstehung eines sicher toten Menschen und sind dennoch Christen, die die Nächstenliebe hochhalten.  Diese ist für uns der eigentliche und wesentliche Kern unseres Glaubens. Der Jurist der Niedersächsischen Ärztekammer, Herr Wiegand, äußerte zu dem Thema, er habe schon als Kind die Geschichten der Bibel immer für Märchen gehalten. Nicht  jedes Kind in Deutschland ist aber auf diesem Aufklärungsstand, wenn ein Pastor als Autoritätsperson die Bibel als Wahrheit (und nicht als Glauben) predigt. Glaube darf überhaupt nur immer als Glaube vermittelt und gelehrt werden. Jetzt fürchte er nur noch Gott, rief Luther aus, nachdem ein Blitz neben ihm einschlug. Es ist aber ungesund zu glauben, Gott würde Blitze herstellen und leiten. Man soll  sich bei einem Gewitter vor dem Gewitter und nicht vor einem Gott in Achtnehmen. Nur Gott zu fürchten, ist gefährlich: Auch auf dem Petersdom befinden sich selbstverständlich  Blitzableiter. Man sieht daran aber, dass  wirkliches Gottvertrauen im Vatikan nicht vorhanden ist.

 

Nun, die Bibel ist ein pathogenes Märchenbuch: Adolf Hitler wurde im Kommunionunterricht beigebracht, der erste  Holocaust an Juden, die Sintflut, gehe ethisch völlig in Ordnung. Auch alle jüdische Babys und alle jüdischen Schwangeren hätten ertränkt werden müssen. Alle Gerichte „Gottes“ seien gerecht, so heißt es noch in Würzburg zu Ausstellungen über die Apokalypse im Jahr 2010 in jeder Kirche.  Kritik an diesem Gottesbild sei Sünde und ziehe göttliche Strafe nach sich.  Spätestens nach 1945 wissen wir es nun besser. Jeder Holocaust ist negativ zu bewerten. Das höchste Gebot sei, soweit wagt sich die deutsche Kirche vor, den Veranstalter des ersten Holocaust auch noch zu lieben. Sie setzt die Hypnosetechnik Suggestion im Gottesdienst in Kombination mit  den bekannten Folterandrohungen nach dem Grundgesetz verbotene Gehirnwäsche ein, um dieses Lieben eines Despoten in den Köpfen unserer Kinder möglich zu machen. Analytisch ist dieses „Lieben“ aber schreckliche, überflüssige  und dazu noch neurotisch verdrängte Angst vor Gott.

 

Im Märchen  Johannes 8,44 lehrt  der Jesus der Bibelschreiber unseren Kindern bis zum heutigen Tag, alle Söhne Abrahams, also alle männlichen  Juden,  seien die Kinder des Teufels. Schilder mit diesem angeblichen Statement „Jesu“ ließ Hitler im ganzen 3. Reich aufstellen.  Eine Korrektur lehnt meine  Kirche bis zum heutigen Tage  ab, ignoriert damit standhaft aber mit Erfolg  § 131 StGB und hält am Märchen Bibel eisern  fest. Joh. 8/44 wird bis heute als sog. Teufelskindschaft der Juden „kontrovers“ klerikal diskutiert. Lieber macht man seinen Gott mit obigem vernichtenden Pauschalurteil über die Juden zum ersten Nazi, als das grausamste aber vermeintlich für die Kirchen einträglichste Buch der Welt, das „Wort Gottes“,  infrage zu stellen. In Lukas 17 legt man Jesus die Worte in den Mund, er werde bei seiner Wiederkehr einen weiteren Holocaust durchführen, und das  mit den üblichen „göttlichen“ Foltermitteln Feuer und Wasser. Wer in vollem Wissen ein so grausam fundamentalistisches Buch vertritt und verteidigt, erweist sich selbst als ein Fundamentalist in einem denkbar schlechten  Sinn. Die angeblich  „gerechten“ Gerichte Gottes aus dem Buch Moses, als da sind das Steinigen ungehorsamer Söhne und das lebendig Verbrennen unschuldiger Frauen, sind Gott sei Dank als Ungerechtigkeiten von den heutigen  Juristen identifiziert. Mit Wahrscheinlichkeit hat sich diese über Jahrhunderte dann üblichen Strafen eher Moses im Eigennutz ausgedacht als unser Gott. Macht wollte er durch Lügen an sich reißen. Das meint auch der Orientalist Hermann Samuel Reimarus in einer „Schutzschrift für die vernünftigen Verehrer Gottes“. Wir müssen schon Gott vor „seiner“ Kirche in Schutz nehmen.

 

Nach unserer Anzeige Käßmann wird heute ein Abendmahl jetzt erst Neunjährigen verabreicht und erst nach einem „Aufklärungsgespräch“ mit den Eltern. Man hat sich also aufgrund unseres Einschreitens auf katholisches Niveau zurückgenommen  und damit wieder in den Schutz des „großen Bruders“ begeben. Dennoch sind Neunjährige noch nicht 14. Erst mit 14 beginnt die Schuldfähigkeit unserer Kinder, denen das Recht zusteht, von unserem Staat in Schutz genommen  zu werden, auch und gerade vor den „christlichen“ Kirchen.

Dass unsere Kinder unschuldig sind, weiß  auch Gott, der Gott der Gruppe 49, ein Gott, der, wie uns der katholische hoch betagte Priester Eugen Biser erklärt,  die bedingungslose Liebe ist und der auf diesem guten Weg  auch in einer weltweiten religions-übergreifenden Ökumene seinen Platz in uns allen  findet – auch in anders- und sogar nichtgläubigen Bürgern. Biser und ich  forderten vergeblich eine Selbstkorrektur seiner Kirche, die nicht stattfand. So findet jetzt eine Korrektur von außen statt: Die deutsche Rechtssprechung wird den Klerus korrigieren. Um frei nach  Shakespeare (Hamlet) zu sprechen: Etwas ist sehr faul im Staate Deutschland.

 

 

Mit freundlichem Gruß

Anlage: Interview aus der Zeitung „Die Zeit“ vom 31. März 2010, S. 57

 

 

 

Anzeige 6        gegen Autor Hans-Werner Deppe

Autor des Buches "Wie wird es in der Hölle sein?"

 

den 29.7.2015

 

An die Staatsanwaltschaft Hannover

Vahrenwalder Str. 6, 

30165 Hannover

z. Hd. Staatsanwalt  Dr. Römer

 

Nachrichtlich: 

Staatsanwaltschaft Würzburg,  Ottostraße 5, 97070 Würzburg                                                    

Jugendamt Würzburg    Karmelitenstraße 43     97070 Würzburg                                                      

Bundesjustizminister Heiko Maas    Mohrenstraße 37   D-10117 Berlin                                          

Bischof  Robert Zollitsch,   Schoferstr. 2      79098  Freiburg i. Br.                                              

Hermann  Gröhe, Gesundheitsminister,  Friedrichstr. 108    10117 Berlin                                    

Dr. Hans-Georg Maaßen, Bu.-amt f. Verf.- schutz,  Merianstr. 1oo      5o765 Köln

Manuela Schwesig, Familienministerin, Glinkastr. 24    10117 Berlin                                        

Dr. Joachim Gauck, Bundespräsident, Spreeweg 1    10557  Berlin                                             

Dr. Helmut Zerbes, Landgericht Köln,  Luxemburger Str. 102,   50939 Köln                             

Dr. Angela Merkel,    Willy - Brandt - Str. 1     10557  Berlin                                                      

Christian Wulff ,  Bundespräsidialamt,  10557 Berlin                                                                   

Redaktion  „Die Zeit“, Speersort 1,    20095 Hamburg                                                                 

Redaktion „Der Spiegel“,  Erikusspitze 1    20457 Hamburg                                                        

Dr. Margot Käßmann, persönlich   Herrenhäuser Str. 12 30419 Hannover                

Kardinal R. Marx       Rochusstr. 5     80333 München 

 

Betr. Strafanzeige gegen den Betanien - Verlag und Herrn Hans-Werner Deppe, den Autor des Buches „Wie wird es in der Hölle sein“, ISBN 978-3-935558-11-2. Das Büchlein wird hier in Bergen (bei Bergen – Belsen) im Café im Edeka-Center beworben. Hör-CDs  werden verteilt und liegen für Kinder zur Mitnahme aus. Zahlreiche Mütter beschwerten sich über das Buch in der Sprechstunde.

 

Sehr geehrter Herr Dr. Römer,

Sie bemerkten in Ihrem  letzten Schreibens, Bischof Bedford Strohm mache sich nicht der Kindesmisshandlung strafbar, da der Inhalt von Bibel und Kirchenliedern „einer wörtlichen Auslegung… nicht zugänglich“ sei. Bedford Strohm hatte verbreiten lassen, in der Hölle müsse Seel und Leib ewig brennen. Sie meinten, Kindern könne das nicht schaden und Sie nähmen aus diesem Grund keine Ermittlungen auf.

Hiermit ergeht nun Strafanzeige gegen den Betanien Verlag und seinen Autor Hans-Werner Deppe, der unseren Kindern im o.g. Buch, „Wie wird es in der Hölle sein?“, schreibt: 

Gott habe „klar offenbart“, wie die Foltern in der Hölle aussehen werden: „Wenn man hier auf Erden nicht einmal einen Finger in eine Flamme halten kann, wie wird es dann sein, wenn kein Millimeter des Körpers für keine Sekunde der Ewigkeit vor dem sengenden Schmerz des Feuers verschont sein wird? „Welche Gnade ist für Sünder jedes nicht brennende Körperteil!“ Hier wird, was als Frage begann, mit einem Ausrufungszeichen zum Statement erhoben. Unter Hitler habe es ja noch „Trost“ gegeben, so Deppe, „In der Hölle gibt es aber keinen Trost in der Not.“ Deppe diskutiert auch den Hitzegrad in der Hölle: 50, 180, 800, 2000, 4500 oder gar 6000 Grad. Man wisse es nicht genau. In der Tat spricht die Bibel im Matthäusevangelium schlicht von einem Feuerofen. Der Betanien Verlag setzt sich dafür ein, Kindern ein Wörtlich nehmen der Bibel zu vermitteln. In der Tat mag Matthäus seinen „Feuerofen“ wörtlich gemeint haben.

Ich bitte Sie, Herr Dr. Römer, in diesem Fall auch von dem Argument abzusehen, solche intensiven offenen Bedrohungen an die Adresse von Kindern seien „sozialadäquat“ oder „aus dem Zusammenhang gerissen“. Beides trifft nicht zu und würde eine Rechtsbeugung ihrerseits darstellen. Der „Partner“ und mutmaßliche Geldgeber des Betanien Verlages ist übrigens das Erzbistum Paderborn. Doch auch das sollte uns nicht abschrecken, deutsches Recht in diesem Fall einmal durchzusetzen.

Die Tatbestände Bedrohung, Kindesmisshandlung, Gotteslästerung sind durch das Büchlein gegeben. Viele XXXXX Eltern registrierten, dass ihre Kinder sich bedroht fühlen. Bergen ist die nächst größere Stadt mit dem nächstgelegenen Edeka-Center – und wird daher oftmals aufgesucht.

Ihr Dr. XXXX

 

Anzeige 7

Dr. med. XXX . Internist in Niederlassung

 

XXX

Datum: 10.2.2014

 

An die Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br.

Kaiser-Joseph-Straße 259

 

79098 Freiburg i.Br.

 

 

Nachrichtlich:

Dr. Hans-Georg Maaßen, Bu.-amt f. Verf.- schutz, Merianstr. 1oo 5o765Köln

Bundeskanzlerin Angela Merkel, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

Manuela Schwesig, Familienministerin, Glinkastr. 24 10117 Berlin

Hermann Gröhe, Gesundheitsminister, Friedrichstr. 108 10117 Berlin

Dr. Helmut Schmid Neuberger Weg 82 22419 Hamburg

Dr. Joachim Gauck, Bundespräsident, Spreeweg 1 10557 Berlin

Dr. Helmut Zerbes, Landgericht Köln, Luxemburger Str. 102, 50939 Köln

Bischof Dr. Robert Zollitsch, Schoferstr. 2 79098 Freiburg i. Br.

Amt für Jugend und Fam., Fachbereich 31a, Zeppelinstr. 15 97074 Würzburg

Redaktion Der Spiegel, Erikusspitze 1, 20457 Hamburg

Redaktion Die Zeit, Speersort 1, 20095 Hamburg

Redaktion Medikal Tribune, Unter den Eichen 5 65195 Wiesbaden

AOK, z. Hd. Herrn Scherler , Hildesheimer Str. 273 30519 Hannover

Heiko Maas, Bundesjustizminister, Mohrenstr. 37 10117 Berlin

Johann Schwenn, RA, Große Elbstrasse 14 / 5.OG 22767 Hamburg u.a.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit ergeht Strafanzeige gegen

 

Jesus von Nazareth,

genannt auch: der Auferstandene,

unterwegs auch als der mögliche Retter - allerdings nur ihn verehrender Gläubiger - vor einer Feuer-Hölle seines angelblichen Vaters

 

Strafvorwurf:

 

Verstoß gegen Art. 1 GG, Die Würde (hier: Androhung schwerer Folter) / Verstoß gegen § 241 StGB, Bedrohung (hier: Bedrohung mit schwerer Folter.

Eine derartige Bedrohung stellt bereits Folter dar.) / Kindesmisshandlung nach RiStBV 235 u.a. (hier: Androhung bzw. Ankündigung schwerer Folter Kindern gegenüber) / Strafvorwurf des Terrorismus (plant nach eigener Aussage international operierend eine Apokalypse und ewige „Strafen“ mit dem Strafmittel der Feueranwendung, damit schwerer Verstoß gegen §7 Völkerstrafgesetzbuch u.a. (siehe Wikipedia)

 

Begründung:

 

Im Frühjahr 2010 hatte ich meine Ärztekammer gebeten, gegen Ausstellungen über die Apokalypse in Würzburg vorzugehen. Sie waren das Jahr über in jeder Kirche geplant. Die Apokalypse ist das Foltern von Sündern und von nicht Jesus verehrenden Ungläubigen in einem Meer von Flammen (Beweismittel: siehe Anlage 1). Man teilte mir damals auf Anfrage mit, die Kammer habe sich „nicht zuständig“ für ein Eingreifen gefühlt. Einen umfassenden Eindruck in das Unglaubliche im Schicksalsjahr Würzburgs gibt Ihnen das Internet, so hier ein kleines Beispiel von vielen:http://www.myvideo.de/watch/7334860/Aschermittwoch_der_Kuenstler_Endspiel_Wuerzburger_Apokalypse_2010)

Als Folge des Kindesmissbrauchs in Würzburg liegt die Stadt im Jahr 2013 an der Weltspitze bei dem Angstsymptom Aufmerksamkeitsdefizit (=Flucht in Hyperaktivität). Ich hatte die Schäden in einer Strafanzeige vorausgesagt. Man produziert selbstverständlich Angstkrankheiten, z.B. ADHS, Süchte oder Psychosen, wenn man Kindern ernsthaft eine sie persönlich bedrohende Folter in einer Hölle oder während einer Apokalypse ankündigt. C.G. Jung lehrte uns: „Jede Neurose enthält im Kern ein religiöses Problem“ (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46173662.html). Dr. C. Goesmann erklärte 2009 als Vizepräsidentin der Bundesärztekammer in öffentlicher Kammersitzung, die Kirchen, also die „Werkzeuge“ Jesu, seien grausam. Daher sei sie „ausgetreten“. Aber vielleicht tun ja die Kirchen nur ihre Pflicht und verkündigen nur das Vorhaben eines grausamen Jesus, ohne selbst grausam zu sein. Das bedarf nun einer definitiven Klärung. Schriftlich habe ich es von der Psychiatrie, dass sie zwar weiß, dass Folterandrohungen krank machen, die Androhung einer ewigen Folter durch Kirchen aber harmlos sei. Auch die Deutsche Bischofskonferenz (Dr. Jakob Johannes Koch) schrieb mir am 16.5.2012, es sei „nirgends valide belegt“, dass klerikale bzw. biblische Ankündigung oder Androhung schwerer Folter (siehe Anlage 1) überhaupt „Gesundheitsschäden“ bewirken könne. Das spricht nicht gerade für die Qualität unserer Psychiater, die ihrem größten Arbeitgeber das noch nicht valide belegt haben. Der klerikale grausame „Großversuch Würzburg“ hat uns nun das Gegenteil gezeigt. Es ist nun auch valide belegt, dass Denkprozesse in der Bischofskonferenz vom Dogma reglementiert werden. Jeder Mutter, die ihren Kindern regelmäßig und unbeirrbar ankündigt, sie kämen bei Verfehlungen auf die glühende Herdplatte, würde das Jugendamt nach Intervention von Psychiatern ihre Kinder wegnehmen. Muss man meiner Kirche oder Jesus die Kinder wegnehmen?

Wie bekannt, droht der Jesus der Bibel, im Folgenden der „Auferstandene“ genannt, in Lukas 17 uns und unseren Kindern mit einer finalen Apokalypse, also einem finalen Feuer-See. Veranschaulicht wird der See Kindern im Bilderbuch „Das Buch der Offenbarung“, Matt Dorff, Atrium Verlag (Anlage 1). Den lasse Jesus „vom Himmel regnen“, wie damals sein Vater in Gomorrha, so die Textstelle. Auch Pastor Horst Marquardt, Vorsitzender des Kongresses christlicher Führungskräfte, schreibt in "Die kleine Kanzel", 2013: Die Erde werde aufgespart für das Feuer zwecks Verdammnis der gottlosen Menschen (2.Petrus3,7).“ Marquardt weiter (Anlage2): „Solche Aussagen passen vielen nicht." Natürlich nicht. Sie passen speziell vielen Kindern nicht, auch und gerade solchen nicht, die als Kinder von gottlosen Atheisten ohne ein Gott-Engramm aufwachsen und damit vollständig zufrieden sind, zufriedener als mit einem grauenhaften Despoten als Gott. Derartige „Aussagen“ zerstören das Urvertrauen unserer Kinder, indem ihnen ernsthaft göttliche Folter mittels Feuer angekündigt wird. Würde unsere Bundeskanzlerin jedem Nicht-CDU- Wähler mit Feuerfolter drohen, wäre das rechtlich bedenklich. Auch berichtet Papst Benedikt: Der Kinderglaube an das Höllenfeuer bleibt im Erwachsenenalter bestehen – allerdings im Unbewussten. Unser Bewusstsein lacht über Hölle und Apokalypse - das Innerste lacht nicht und wird angstkrank. Im Bewusstsein sind wir neuzeitlich. Im uns dominierenden Unbewussten befinden wir uns in der Steinzeit.

 

Juristisch ist der Auferstandene, wenn man den Kirchen glauben darf, mit seiner Apokalypse und seiner Hölle ein Terrorist. Er ist damit u.a. für die Katastrophe in Würzburg und die Vollbelegung unserer geschlossenen Psychiatrien direkt verantwortlich. Zudem konstatiert der Vatikan seit dem heiligen Jahr 2000: Die Hölle habe ihre Folter-Arbeit bereits aufgenommen. Beim Anblick der dortigen Foltern könne man „vor Entsetzen sterben“, wenn einen „die Allmacht Gottes“ nicht rette (Quelle: Offenbarungen Jesu an Schwester Faustine, Mediatrix-Verlag). Nietzsche wusste nach einem „flüchtigen Gang über die Flure der Irrenanstalten“, wer die dortigen Krankheiten verursachte: Die Kirchen bzw. der von ihnen vermittelte Glaube bzw. Aberglaube. Damals ist heute. Dass sich daran nichts geändert hat, ist der Psychiatrie völlig unbekannt. Der Grund: Sie kann oder will nach eigenem Bekunden auf dem Gebiet Glaube nicht denken (s.u.). „Transzendentales Denken“ könnte ja eigene Kindheitsängste reaktivieren. Und das Risiko will man anscheinend nicht.

 

Nach Auskunft meiner Kirche ist der Auferstandene eine noch lebende Person und: ein Mensch. Der gilt schon dadurch als lebend ausgewiesen, als dass er sich nach Auskunft der Geistlichkeit, z. B. EKD Hannover, in persönlicher, täglicher Zwiesprache mit ihr, der Geistlichkeit, befindet. Somit dürfte auch der Aufenthaltsort (Raum Hannover?) des Auferstandenen zu ermitteln sein. Fragen Sie einfach bei der EKD nach. In Süddeutschland wurde mir gegenüber im Jahr 2010 behauptet, Jesus halte sich zu Gesprächen in Freiburg i.Br. auf.

 

Einen vom Auferstandenen unterschriebenen „Richterspruch Jesu“, dass dieser nämlich ein „ewiges Feuer“ für Sünder bereithalte, dürfte der Präses meiner EKD, Bischof Nikolaus Schneider bei seinen Akten haben. Er kündigt diese Feuerfolter an in seinem Buch „Von Erdenherzen und Himmelsschätzen, S. 52-54, Anlage 3. Denn Schneider weiß: Nur ein unterschriebener Richterspruch wird juristisch anerkannt – ansonsten ist er bloße Makulatur. Lassen Sie sich aber doch zur Sicherheit vom Oberhaupt meiner Kirche Jesu Unterschrift zeigen. Das ist der zuverlässigste Weg, zu entscheiden, wer der gesuchte Verbrecher ist: Jesus - oder meine Kirche, indem sie dem historischen Jesus Gewaltverbrechen nur andichtet, um Gläubigen und speziell Ungläubigen Angst zu machen. Mit Angst füllt man immer noch am leichtesten sein Bankkonto. Dass so selten jemand „Jesus“ anzeigt, kann analytisch gesehen zwei Gründe haben: 1. Keiner glaubt den Kirchen und alle lachen darüber, was sie da so vehement in der Suggestivsituation „Gottesdienst“ Kindern predigen. 2. Die Kirchen haben ihr Ziel erreicht und nahezu alle fürchten deren Konstruktion „Jesus“, den bisher unbarmherzigsten aller Götter bzw. Menschen.

 

Ich habe auch den bedrückenden Eindruck, dass mein Bischof die angeblich bevorstehenden Folterungen Jesu nach dem Grundsatz, alle seine Gerichte seien gerecht, nicht nur billigt, sondern gutheißt. Er macht damit, was ich für ein abscheuliches Verbrechen halte, Folter bzw. Feuerfolter salonfähig statt bei Jesus heftigen Protest einzulegen. Der Sprecher der Jesuiten, Dr. Busch, steht in der Sache Schneider übrigens voll hinter mir und bezweifelt, ob Schneider ein „verantwortungsvoller Theologe“ ist. Und der neue Papst ist (menschenfreundlicher) Jesuit! Schneider sollte umgehend in Gesprächen „seinem Jesus“ verdeutlichen, dass sich die Zeiten seit der Bibelschreibung, dem Jahre um 80 n.Chr., und speziell nach Auschwitz geändert haben. Das gilt besonders für unsere negative Auffassung des Einsatzes von strafender Folter, die selbstverständlich auch eine ewige Folter mit einschließt. Ein Heiliger, ich glaube es war Thomas von Aquin, hatte ja gesagt, das Schönste im Himmel sei, Jesu Folterungen an Sündern in der Hölle zusehen zu dürfen. Solcherart Sadismus darf aber in der modernen Theologie keinen Platz mehr haben. Ich möchte ihn auch nicht ohne weiteres heutigen Geistlichen unterstellen. Es mag auch sein, dass Schneider so locker mit dem Thema Hölle umgeht, da „sein Jesus“ Kirchenleuten nach Johannes 20 einen Freifahrtschein zum Sündigen ausstellt: Die Kirche könne sich alles, auch sexuellen Kindesmissbrauch, selbst vergeben. Dazu brauche sie ihn, Jesus, gar nicht. Wie ich die Lage aber einschätze, lässt ein Jesus sich das Zepter bei der Beurteilung der Vorfälle in den Knabenschlafzimmern vor dem klerikalen Schicksalsjahr 2010 nicht aus der Hand nehmen. Ich glaube, Joh. 20 ist getürkt. Vom wem?

 

Meine Ärztekammer hält als Körperschaft öffentlichen Rechtes diese Anzeige übrigens nicht für paranoid. Sie findet sie im Gegenteil sogar „vernünftig“, hat sie mir doch innerhalb von 7 Werktagen, wozu sie aufgefordert war, eine gegenteilige Auffassung nicht zukommen lassen. Auch viele meiner Patienten und Patientinnen sind der Meinung, dass Jesus die Liebe ist und nicht das Gegenteil, also eine hitleroide Figur bzw. schlimmer als Hitler. Hitler folterte ja in der Regel, wie bekannt, final mittels Gas. Das dauerte meist 8 Minuten und ist mit einer Feueranwendung in Ewigkeit keinesfalls zu vergleichen. Hier sind also, ohne Hitlers Verhalten relativieren zu wollen, Quantensprünge bezüglich der Intensität von Erbarmungslosigkeit zu verzeichnen. Auch setzen wir Bürger bei Göttern - im Gegensatz zu Hitlerfiguren - Reste von Moral bzw. Ethik schlicht voraus.

 

Das Jesusbild der heutigen EKD macht mich und meine Schwester (Theologiestudium), natürlich sehr traurig. Meine Schwester vermutet: Auch Jesus ist traurig.

 

Die Zeit soll eilen. Ich muss daher von Ihnen eine Antwort in 4-Wochen-Frist erwarten. Der Anschlag Apokalypse könne, so heißt es von meiner Kirche, jeden Moment stattfinden. Es bestehe „höchste Lebensgefahr“, speziell für jeden, der nicht an den Teufel glaube, so Pastor W. Keller, Hermannsburg, von der Kanzel der Großen Kreuzkirche vor erschrockenen Kindern (und im Internet: Predigt am 21. Sonntag nach Trinitatis 2010). Auch ich bin verängstigt und damit geschädigt, glaube ich doch nicht an den Teufel. Falls Sie für die Bearbeitung des Casus nicht zuständig sind, immerhin liegt entweder Terrorismus der Kirche oder ein solcher des Auferstandenen vor - und immerhin bin ich terrorisiert - bitte ich um zügige Weiterleitung dieser Anzeige an die entsprechende Zuständigkeit. In jedem Fall bitte ich, mich über den weiteren Fortgang als Betroffenen zu unterrichten.

 

Auch ist es dringlich, unsere Kinder von dem EKD- Jesus endgültig zu befreien, denn auch Autismus ist eine Angsterkrankung - und hat meist die nach Karl Jaspers erwiesen größten Angst des Menschen, die Höllenangst, im Hintergrund. Der Autist flüchtet vor nicht Auszuhaltendem in die Stille, der ADS - Kranke aus gleichem Grund in die Aktivität. Auch der Wahn des Psychotikers und alle Süchte sind zunächst einmal Fluchten. Wovor wir flüchten, ist unserem Bewusstsein in aller Regel unbekannt. Es ist uns unbewusst.

 

Am meisten Gottangst haben übrigens unsere Psychiater. Allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. in der Schweiz. Psychiater können nicht einmal mehr über die Hölle und damit die größte Angst mit Patienten sprechen. Sie überweisen, da ihnen das „transzendentale Denken fehle“, schwer höllenangsterkrankte Krankenkassenversicherte, denen Hilfe durch Ärzte zusteht, zu Gesprächen zu Theologen (Die Zeit, 31.3.2010, Seite 57). Psychiater bedürfen also dringend ärztlicher Hilfe. Sich selbst als Agnostiker oder Atheisten fehleinschätzend, bringen sie sich oft wegen Schuld- und Versündigungsgedanken um. Auch schaden sie, krank wie sie sind, ihren Patienten, indem sie zu den Vermittlern oder Erfindern des Höllenglaubens überweisen. Die schreckliche Diagnose dort: „Vom Teufel besessen“ (!) seien die Überwiesenen, so im genannten Zeit-Artikel. Diese Fehldiagnose treibt natürlich Schwerstkranke in Richtung Suizid. Diverse Krankenkassen sind bereits informiert. Das Vorurteil, unsere Psychiater seien krank, ist demnach keines. Dass ADS meist eine Angstkrankheit ist, und Würzburg zeigt es uns ja, ist bei der Psychiatrie auch noch nicht so ganz angekommen. Anstatt zu sprechen, verschreibt man dort das BTM Ritalin.

 

Manchen Tag glaube ich, auch unser Klerus ist krank. So lässt er in Kitas (!) die Sintflut, die, hätte sie denn stattgefunden, der erste Holocaust an Juden gewesen wäre, als gerechten Akt ihres „Gottes“, damals noch Jahwe, feiern. Nur 8 erwachsene Juden überlebten diese Gewalttat. Das behauptet die Bibel und erweist sich damit als das grausamste Buch der Welt –leider noch vor Hitlers „Mein Kampf“. Dabei wissen wir Gesunden doch, dass das Feiernlassen eines Holocaust nach §131 StGB in der BRD strengstens untersagt und mit Gefängnisstrafe auch für den Klerus belegt ist. Unsere Geistlichkeit hat sich seit Weimar an jedes deutsche Gesetz zu halten, so Prof. Papier, unser oberster Verfassungsschützer im Jahr 2010. Das hat sie noch nicht begriffen.

 

Ich darf abschließend alle Adressaten um Mitteilung bitten, was sie von dieser Anzeige halten. Hält man Jesus, was die EKD indirekt über seine angeblichen Taten behauptet, tatsächlich für einen Verbrecher? Oder entwürdigen die Kirchen ihn an dieser Stelle und geben damit den europäischen Aufklärern Recht. Die hatte ja behauptet, und das ist heute in Vergessenheit geraten, die Kirchen setzten Angst vor der Hölle und der Apokalypse nur aus finanziellen Gründen ein, ohne jeden Beweis für deren tatsächliche Existenz bzw. Planung.

 

Die europäischen Aufklärer konnten auch nie begreifen, wie die reine Liebe, die Jesus ja nach Kirchenauskunft sein soll, in nicht ferner Zukunft so schrecklich zu dem geraden Gegenteil von Liebe mutiert. Und ehrlich gesagt, auch ich, obgleich ein Angehöriger der deutschen Hochintelligenz, bekomme es nicht unter einen Hut. Ich frage Sie: Kann unser Gott tatsächlich ein Hitler sein? Ist Gott tatsächlich eine Hitlerfigur? Müssen unsere Kinder ihn tatsächlich mehr fürchten als lieben und sein KZ Hölle so sehr fürchten wie Anne Frank Bergen Belsen gefürchtet hat?

 

 

Mit freundlichen Grüßen 3 Anlagen