Grußwort und Hintergrund


Kontaktformular

Einen guten Tag  Ihnen  bzw. Euch allen.

 

Frank Sacco meldet sich  zurück. Im Jahr 2009 war ich schon einmal im Netz. Das sorgte für ganz erhebliche Unruhe in meiner Ärztekammer und meiner Approbationsbehörde. Es ging um meine Zulassung als Arzt. Zwischen Meinungsfreiheit und Approbation sollte ich wählen, so mein Anwalt über das illegale Verfahren meiner Kammer. Die bei meiner Vorladung anwesende damalige Vizepräsidentin der Bundesärztekammer äußerte zwar nach meiner Anhörung, die Kirchen seien grausam, das durfte aber dann nicht ins Protokoll. Man darf als Arzt zwar um diese Grausamkeit wissen, sich aber nicht entsprechend öffentlich kritisch äußern. Ich musste zunächst den Approbationserhalt wählen und zog mich aus dem Netz zurück. Was hatte ich aber angestellt, was sich nicht mit dem Arztberuf verträgt?

 

Die Religionsfreiheit ist seit Weimar hier stark eingeschränkt – und das ist auch gut so. Die Religionen haben sich jedem einzelnen deutschen Gesetz unterzuordnen. (Ausnahme: Arbeitsrecht. Man darf härter mit den Arbeitnehmern umgehen als andere es dürfen.) So waren alle religiös motivierten Beschneidungen bisher illegale Körperverletzungen. Das Kölner Landgericht hat das sehr richtig erkannt. Schnell muss jetzt ein neues Gesetz her. Hoffentlich kommt es nicht. Ein Kind liegt nach einer religiös motivierten  Beschneidung in Deutschland in wahrscheinlich lebenslangem Koma. Boris Zernikow, Leiter des Deutschen Kinderschmerzzentrums Datteln weiß: „Beschneidungsschmerz verändert das Gehirn“, das „Schmerzgedächtnis“. Und kein Zweifel: Jahwes Liebe zum Menschen hängt nicht an der kleinen Vorhaut. So kleinlich ist er nicht.

 

Ich hatte meine evangelische Kirche u. a. deswegen angezeigt, weil man das Kinderabendmahl für Vierjährige eingeführt hatte mit den bekannten Worten: „Für Dich am Kreuz vergossen zur Vergebung unserer Sünden“. Hier wurde unter Umgehung von § 19 StGB Kindern die Schuld für eine vor 2000 Jahren stattgefundene Tötung am Kreuz ohne jede Berechtigung in die viel zu kleinen Schuhe geschoben. Ein Kind erzählt in dem Zusammenhang, es bekomme „ganz dolle Angst“ und fühle sich „wie ein ganz böser, schlechter Mensch“ (Quelle Klinke, Gemeindebrief St. Peter Paul, Hermannsburg, Febr./März 2010). Es fühlt sich böse, weil ihm „Mittäterschaft“ am Tod seines eigenen Gottes unterstellt wird. Gerade das, das in diesem Fall kirchliche Interesse an schlechtem Gewissen und an Angst, will aber § 19 gerade verhindern. Kinder sollen doch glücklich sein und nicht schuldbeladen, beladen von schwerer Schuld -  oder gar krank werden von dieser eingeredeten Schuld.

Auf Anfrage, warum er mich denn für paranoid halte, antwortete der mich untersuchende, von  der Niedersächsischen Ärztekammer bestellte Psychiater, ich hätte die Kirche angezeigt!  Bei Interesse können Sie seinen Namen bei meiner Kammer erfragen.

 

Aber weiter mit der Religiion. Man darf  hierzulande die Gewalttat einer angeblich stattgefundenen globalen Sintflut nach 1945 und nach § 131 StBG nicht als einen Akt einer „höheren“ Gerechtigkeit feiern lassen. Das ist ganz, ganz streng verboten. Man darf Gewalttaten nicht religiös deklinieren. Die Altbischöfin Käßmann nennt das sogar öffentlich "Gotteslästerung". Nicht unser Gott, die Liebe, hat den ersten Holocaust an Juden veranstaltet, es war ein Mann mit dem Namen Hitler.

 

Bischof Nikolaus Schneider, EKD-Ratsvorsitzender, schreibt unseren Kindern in „Von Erdenherzen und Himmelsschätzen“, wer nicht Liebe gegeben habe, der komme nach einem „Richterspruch“ Jesu in dessen ewiges Feuer. Nun, es fehlt aber die heute notwendige und rechtlich vorgeschriebene Unterschrift Jesu unter diesem angeblichen Dokument. Der lebendige Jesus wird sie Schneider auch niemals geben. Diese (angebliche) Botschaft Jesu sei verstörend, so Schneider. Das ist sie in der Tat! Sie verstört unsere Kinder nicht nur,  sie macht sie krank. Das mit dem ewigen Feuer ist zum einen unwahr, bedingt es doch einen völlig verrückten Gott, zum anderen ist es nach Art. 1 GG verbotene Drohung mit grenzenloser und ewiger Folter. Eine derartige Drohung stellt bereits Folter dar. Schneider erhielt nach vorheriger Mahnung 2010 folgerichtig eine Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung. Er dekliniert Folter, also eine Gewalttat,  als religiöse Glanzleistung eines Gottes, seines Gottes. Nach Käßmann ist er damit ein Gotteslästerer. Gotteslästerung  ist gar nicht so gravierend. Gott verträgt anscheinend allerhand. Gravierender ist, dass Schneider, wenn er mit seinen Folterandrohungen Autisten wie Biger Sellin "erzeugt", ein Gewalttäter ist und damit  in meinen Augen ein verabscheuungswürdiges Verbrechen begeht.  Er verbrennt (wie seine geistlichen Vorläufer) nicht mehr die Körper, er verbrennt die Seelen unserer  Kinder. Sind Sie der Meinung, Schneider müsse der Prozess gemacht  werden? Dann sollten auch Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten. Die ist übrigens kostenfrei.

 

Die wenigen Ärzte und Analytiker, die Kirchenschäden kausal und damit korrekt therapieren, wissen, dass nicht jedes Kind die Androhung ewiger Folter verträgt. Der Autist Birger Sellin ist so ein Opfer. Ihn machte unsere Gewaltkirche zum Autisten.  Er heilte sich in einer Autoanalyse und sagt uns in seinem Buch, was ihn und seine Mitpatienten so sehr krank werden ließ: Die Angst vor der ewigen Verdammnis und damit vor dem ewigen Feuer, dem Feuer, das Bischof Schneider ihnen, den Kindern,  so kommentar- und symbollos ankündigt. Tilmann Moser weiß von Millionen an Höllenangst Erkrankten, die nicht die ihnen zustehende Behandlung bekommen. Sie werden von der Psychiatrie abgeschoben.  

Aus dieser nach Karl Jaspers größten Angst des Menschen heraus resultieren u.a. Depressionen, Psychosen und Süchte - und leider auch Delinquenz. Wirkt eine kindliche Gewalterfahrung nach außen, so ergibt sich Delinquenz, wirkt sie nach innen, resultiert Krankheit. Beides hat also die gleichen Wurzeln. Ein deutsches Kind darf keine Angst vor Folter haben, so unser Gesetz. Ich hatte nun gewagt, meine Kollegen von der Psychiatrie in einem internen kollegialen Brief an sie zu kritisieren und herauszustellen, wie sie in unverantwortlicher Weise mit ihrem größten Arbeitgeber, den Kirchen, zusammenarbeiten und Patienten mit Höllenängsten zwecks „Therapie“ zum verursachenden Klerus schicken. Denn wer hat die Feuerhölle erfunden? Etwa ein erbarmungsloser Gott, der gleichzeitig auch die Liebe sein soll? Ich musste, da ich den größten Skandal in der Psychiatrie seit Kriegsende aufdeckte, um meine Approbation fürchten. Mein Misstrauen in die Psychiatrie sei paranoid. Das schrieb eine vielbeschäftigte Gutachterin der Approbationsbehörde, nachdem ich sie ausführlichst über die Missstände in ihrem Fachgebiet aufgeklärt hatte.  Sie war und ist Psychiaterin. Nach ihrem  Namen können Sie sich bei der Approbationsbehörde NiZzA  in Hannover erkundigen.

 

Was erzählte ich dieser meiner  Gutachterin? Die Nachfolgerin Sigmund Freuds, Prof. M. Leuzinger-Bohleber, schickt, wie auch ihre Kollegen, Patienten mit Höllenangst zwecks Behandlung (!) zum Pfarrer. Ein solcher stellt in ihrem Beisein dann auch gleich eine furchtbare Fehldiagnose. Die von der Psychiatrie überwiesenen krankenkassenversicherten Erkrankten seien „vom Teufel besessen“. Hier werden schwer ekklesiogen kranke Patienten mit schwersten Schuldgefühlen  aus dem qualitätsgesicherten Gesundheitssystem ausgeschleust und durch eine vernichtende Diagnose hin zum Suizid getrieben. Hier wird psychologische bzw. ärztliche Hilfeleistung schlicht unterlassen. Auch kommt die Diagnose „vom Teufel besessen“ im ärztlichen Diagnoseschlüssel ICD-10 nicht vor. Das eigentlich unglaubliche Interview ist nachzulesen in der Zeitung „Die Zeit“ vom 31.3.2010, S. 57. Die Professorin erhielt in 2012 und 2013  Strafanzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung, nachdem sie auf  zwei Fortbildungsangebote nicht reagiert hatte. Psychiater und therapeutisch tätige Psychologen haben jede Art von Angst zu therapieren. Das gilt auch für  die größte Angst. Sie dürfen zwar behaupten, sie verstünden nichts von Religion und damit auch nichts von der Behandlung religionsbedingter Erkrankungen. Doch dann sind sie zur Ausübung ihres Berufes denkbar ungeeignet und sollten besser zum Schutz ihrer Patienten ihre Approbation zurückgeben.

Die Autorin Sophie Dannenberg schreibt den Roman "Teufelsberg" über unsere Psychiater. Mitleid habe sie mit den Psychiatern, da sie ahnungslos, ratlos und dazu noch maßlos eitel seien. Leider sind sie dazu oft noch maßlos ignorant und maßlos gefährdet, da sie nicht wissen, welch gravierende Ängste sie behandeln. So sind sie Übertragungen wehrlos ausgeliefert und erkranken viermal öfter an Depressionen als Internisten. Sie bringen sich auch viermal öfter um.  Das Vorurteil, Psychiater  seien selber krank, ist demnach keines. Es gibt aber hier wie zu jeder Regel Ausnahmen. Ausnahmen bestätigen ja sogar die Regel.

 

Auch die Kirche selbst schickt mir, der ich kirchenbedingte Erkrankungen seit 40 Jahren therapiere,  verzweifelte Fälle,  habe ich doch eine spezielle Therapieform für Kirchenerkrankte  entwickelt: Die EAT. Der Druck von Psychiater- bzw. Behördenseite auf mich ist so groß, dass man mir Gespräche mit Patienten über Religion streng mehrfach untersagen ließ. Arzt ist jetzt und daher kein freier Beruf mehr. Begründung: Gespräche über Religion könnten Patienten „beeinflussen“. Nichts anderes als beeinflussen will und mache ich aber. So, wie ich rate, ungesundes Rauchen einzustellen, rate ich davon ab, Kirchenmännern alles zu glauben. Ich rate ab, an ihre Erfindung, an die  Hölle zu glauben, an das heutige offizielle Dogma meiner Kirche. Das dürfe ich nicht. Haben wir also schon einen Gottesstaat, der weniger durch den Klerus als vielmehr durch unsere Psychiatrie zementiert und geschützt wird?

 

Ich kritisierte auch Johannes 8,44. Dort werden Jesus Jahrzehnte nach seinem Versterben die Worte in den Mund gelegt, die ungetauften Kinder Abrahams, demnach die Juden, seien  die Kinder des Teufels. „Ihr habt den Teufel zum Vater“, so Bibeljesus wörtlich. Der Islamexperte Eberhard Troeger weiß: Abraham kann nur für das Judentum als Ahnherr gelten. Joh. 8,44 ging damit folgerichtig als „Teufelskindschaft der Juden“ in die christliche Theologie ein, ein Umstand, der sich in der NS-Zeit fatal auswirken sollte. In jedem KZ war der Spruch Joh. 8,44 ausgehängt.  Die EKD reagierte nicht einmal auf meine Forderung, den Text endlich aus der Bibel zu nehmen. Nach §130 StGB ist Druck und Verbreitung der Bibel verboten, da sie zu den Schriften gehört, die die Gruppe der Juden verleumden und „ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft“ und „böswillig verächtlich“ gemacht werden. Eine entsprechende Strafanzeige habe ich  gestellt. Joh. 8,44 ist aber auch der Beweis, dass es sich bei der Bibel um das orientalische Märchenbuch handelt, als das Friedrich der Große es schon identifizierte. Denn Jesus war ja beschnittener Jude und kann nicht zwei Väter gehabt haben: Gott und den Teufel. Aber Vorsicht: Es sind ganz schlimme und damit sehr krankmachende „Märchen“ über Gott. Es sind eigentlich keine Märchen. Es ist etwas ganz anderes. Es ist schlimmer. Die stellvertretende Dienststellenleiterin der Polizeiinspektion Hannover Mitte, Frau N. Caspari, war sich am 30.1.13 auch ganz sicher: Ein Bürger der BRD darf  den Inhalt von Joh. 8,44 nicht öffentlich äußern. Er macht sich dann strafbar. Man darf "Jesu" Wort nicht äußern, ohne sich strafbar zu machen.

 

Nun bin ich jedoch die Arbeit im Untergrund leid. Es wird mir langweilig. Auch haben Millionen Schwerkranke ein Recht auf solide ärztliche Arbeit. Sie bezahlen sogar dafür. Diverse Krankenkassenvertreter (gesetzlich und privat) habe ich inzwischen über das Fehlverhalten unserer Psychiater und der Kirchen aufgeklärt. Sie sind an einer baldigen Änderung interessiert. Zwei meiner Bücher gehen jetzt ins Netz. Falls möglich, bitte ich um breite und in Aktionen aktive Unterstützung und rasche Verbreitung meiner Seite.

 

Die in den letzten beiden Jahrzehnten stattgefundene Radikalisierung beider deutscher Großkirchen, und nur um diese Kirchen geht es hier, verlangt eine ebenso entschlossene Gegenbewegung. So bestätigte der Vatikan im „Heiligen“ Jahr 2000 einen „tatsächlichen“  Höllenbesuch einer jetzt heiliggesprochenen Ordensschwester namens Faustine als Wahrheit. Die Nonne bei ihrer Rückkehr: So sehr werde in der schon funktionierenden Hölle von Jesus gequält, dass man beim „bloßen Ansehen“ der Foltern sterben könne. Das ist eine für unsere Kinder wiederum verstörende Botschaft. Diese Story sei ein „Verbrechen“, so ein Pastor meiner Gemeinde. Recht und Ordnung müssen endlich auch in den Kirchen einziehen. Wir haben für sie kein zweites Rechtssystem. Verbrechen sind hier auch bzw. selbst den Kirchen nicht erlaubt.

 

 

Schreiben Sie mir hier eine Nachricht, ich werde mich  wenn irgend möglich  bei Ihnen melden!

 

Besser noch: Schreiben Sie in meinen Sacco- Blog (siehe dort). Dann kann Ihr Statement veröffentlicht werden.

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.