Mutiger Arzt klagt an: Selbstanzeige wegen Mordes

Und hier auch : Anklage Bischof N. Schneider wg. verschiedener Vergehen.

 

 Vorwort Müller: Im Jahr 1527 gab es die Sacco di Roma, die Plünderung Roms und des Kirchenstaates, wo die Sacco-Diskutanten vor dem Hintergrund ihres christlichen Glaubens revoltieren. Ähnliches ist heute zu berichten. En Arzt mit dem Pseudonym Dr. Sacco liefert das Vorbild für alle frei und verantwortungsvoll denkenden Menschen, die sich dem religiösen Druck ausgesetzt sehen.

 

In den Links unten wird aufgezeigt, wie schlimm sich die Religion gegen die Kinder vergeht, die ihrer Indoktrinierung ausgesetzt sind. Im Zuge des Angriffs auf die religiöse Lizenz zum intellektuellen Kindesmissbrauch hat sich der Internist und Psychotherapeut Dr. Frank Sacco mit den "höheren Mächten" angelegt. Eingedenk eines Lutherworts ist jedermann durch die Taufe lebenslang Priester (das nennt sich die allgemeine Priesterschaft der Gläubigen), so dass Sacco gegenüber den "Höheren" auch als Priester auftreten kann.

 

Endlich unternimmt jemand etwas von innen heraus gegen die Kindsmisshandlung, wie sie in den religiösen Medien und Unterrichtsplattformen grassiert. Wer die Bewegung unterstützen möchte, ist aufgerufen, die Meldung weiterzuverbreiten und   mitzudiskutieren. In der Hoffnung auf Resonanz sollen die wichtigsten Argumente hier zur Diskussion gestellt werden.

 

Die zwei Anzeigen von Frank  Sacco:

 

 

An die Staatsanwaltschaft Kiel

Schützenwall 31-35

24114 Kiel

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Hiermit stelle ich Selbstanzeige gegen meine Person wegen Mordes.

Ich bin mir keiner Schuld bewusst, werde aber von Pastor Traugott Giesen, ehemals Pastor in Keitum,  des Mordes an Jesus angeklagt. In seinem Buch „Glauben heilt“, welches ich mir wegen des verlockenden Titels zugelegt habe, schreibt er auf Seite 102, ich hätte den auferstandenen Jesus von Nazareth auf eine ganz schlimme Art und Weise ermordet. Ich hätte ihn an ein Kreuz geschlagen und damit zu Tode gefoltert. Ich bin mir sicher, Herr Giesen hat Beweise für diese, seine mich krank machende Anschuldigung vorliegen. Sonst könnte er mir diese Ungeheuerlichkeit nicht vorwerfen. Meine Selbstanzeige dient jetzt der definitiven Klärung: Schuldig oder nicht schuldig. Als Arzt habe ich mich immer bemüht, nicht zu morden, sondern im Gegenteil, Leben zu retten.

Eine süddeutsche Staatsanwaltschaft äußerte sich  in einem anderen Kontext allerdings in dem Sinn, Jesus sei definitiv tot und daher nicht „existent“. Die Existenz Jesu heute würde seine Ermordung in der Jetzt-Zeit erst ermöglichen. Würde eine Staatsanwaltschaft Wunder als tatsächlich geschehen beglaubigen, in diesem Fall also die Auferstehung Jesu an seinem dritten Todestag, käme sie in Teufels Küche. Ein Mörder könnte behaupten, sein Opfer sei von den Toten auferstanden und es gehe ihm besser als je zuvor. Und: Die Ermordung sei schmerzlos erfolgt, z.B. durch Kopfschuss. Daher sei kein Schaden, sondern das Gegenteil eines Schadens eingetreten: Der Eintritt ins  Paradies. Ich hoffe, Sie schließen sich dieser Meinung an, der Meinung, Jesus sei tot – und ich in logischer Konsequenz  unschuldig.

 

Wie Ihnen bekannt, ist die Religionsfreiheit seit Weimar begrenzt durch unsere Gesetze. Es ist Giesen verboten, unwahre, mich krank machende Thesen zu verbreiten und mir Vorhaltungen zu machen. Ausnahme: Ich hätte Jesus wirklich ermordet. In letzterem Fall bitte ich um eine Verurteilung. Ich bin mit jedem Urteil einverstanden.

Sollte ich aber in Ihren Augen unschuldig sein, bitte ich, Herrn Giesen zur Rechenschaft zu ziehen und ihm seine gerechte Strafe zukommen zu lassen. Er hat mich durch seine Diffamierung krank gemacht, mich zu Unrecht zum Meuchel-Mörder ernannt und etlichen Lesern, darunter auch vielen Kindern,  gleiches Leid angetan.

 

Hochachtungsvoll, Ihr Dr. … …, Internist in Praxis

 

Dr.  … …

Datum: 02.09.14

An Staatsanwaltschaft Hannover

Volgersweg 67

30175 Hannover

Nachrichtlich:

Staatsanwaltschaft Flensburg, Südergraben 22, 24934 Flensburg                                  

Jugendamt Flensburg,   Rathausplatz 1, 24937 Flensburg

Bischof  Robert Zollitsch,   Schoferstr. 2, 79098  Freiburg i. Br.

Hermann  Gröhe, Gesundheitsminister,  Friedrichstr. 108, 10117 Berlin

Dr. Hans-Georg Maaßen, Bu.-amt f. Verf.- schutz,  Merianstr. 1oo, 5o765Köln

Manuela Schwesig, Familienministerin, Glinkastr. 24, 10117 Berlin

Dr. Helmut Schmidt  Neuberger Weg 82, 22419 Hamburg

Dr. Joachim Gauck, Bundespräsident, Spreeweg 1, 10557  Berlin

Dr. Helmut Zerbes, Landgericht Köln,  Luxemburger Str. 102, 50939 Köln

Dr. Angela Merkel,    Willy – Brandt – Str. 1, 10557  Berlin

Christian Wulff ,  Bundespräsidialamt, 10557 Berlin

Redaktion  „Die Zeit“, Speersort 1, 20095 Hamburg

Redaktion „Der Spiegel“,  Erikusspitze 1, 20457 Hamburg

Heiko Maas, Bundesjustizminister, 10557 Berlin

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stelle ich Strafanzeige gegen Herrn Nikolaus Schneider, Präses meiner Kirche, wegen Verstoßes gegen §131 StGB und wegen Kindesmisshandlung.

 

Begründung:

Die Gruppe 49 ist damit beschäftigt, meine Kirche auf den Boden der deutschen Gesetze zu stellen. Wir wollen ihr helfen, die Bestimmungen einzuhalten, die seit der Weimarer Verfassung auch für hiesige Gotteshäuser gelten. Schon 2009 bat ich die EKD, das Feiernlassen der globalen Sintflut, des, hätte es sie denn gegeben, ersten Holocausts an den Juden, zu unterlassen. Ein Feiernlassen einer derartigen Flut (Anlage 1) als einen Akt höchster, da göttlich bestimmter Gerechtigkeit schon in der Kita, ist insbesondere nach Auschwitz ethisch – und speziell  hierzulande – indiskutabel. Ein Holocaust darf nicht weiterhin zu einem christlichen Wert erhoben werden.

 

Schrieben Sie mir noch im Jahr 2010 als damals  überlastete Staatsanwaltschaft, das Dogma des gerechten Holocausts Sintflut sei „gänzlich unverdächtig“ und „sozialadäquat“, so haben sich die Zeiten für die Gruppe 49 und die betroffenen Kinder in positivem Sinn geändert. Sie meinten, meine Kirche dürfe gegen §131 StGB, der eine Verherrlichung und Verharmlosung einer Gewalttat untersagt, durchaus verstoßen. Von einer Anzeige wegen Rechtsbeugung haben wir damals abgesehen.

 

Die BÄK in Gestalt ihrer damaligen Vizepräsidentin Dr. Goesmann gab allerdings mir Recht. Sie sei wegen der von mir am 17. 11. 2009 vor der Kammer geschilderten und selbstredend verbotenen „Grausamkeiten“ der Kirchen „ausgetreten“. Dieser Kernsatz durfte allerdings nicht in das offizielle Protokoll. Auch die Niedersächsische Ärztekammer, damals noch durch den beratenden Psychiater Dr. Mayer-Amberg hochmotiviert, das Vorgehen der Gruppe 49 mit allen erdenklichen Mitteln zu stoppen, lenkte schließlich ein. Ihr Jurist Wiegand äußerte, ein Holocaust an Juden sei „ethisch nicht vertretbar“. Das Predigen der Sintflut und das Kirchenwort: „Alle Deine Gerichte sind gerecht“, stellt das Rechtsempfinden unserer Jugend heute auf den Kopf, wie es auch das Rechtsempfinden des Kindes Adolf Hitler mit den bekannten Konsequenzen auf den Kopf stellte. Hitler „wusste“ aus dem Gottesdienst, ein Holocaust an Juden kann durchaus im Sinn unseres „gerechten“ Schöpfers angemessen und sinnvoll sein. Dieser „Schöpfer“ erwies sich als Lehrmeister Hitlers – ein nicht nur für mich unerträglicher Gedanke.

 

Jetzt, im Jahr 2014, äußert die Niedersächsische Ärztekammer keine größeren Bedenken mehr gegen mein Vorgehen (Anlage 2).

Die Geschichten Sintflut, Sodom und Gomorrha und der Hölle dienen dazu, und das ist seit der europäischen Aufklärung Propädeutik, Kindern Angst vor Gott zu machen. Das ist Kindesmisshandlung, denn unendliche Angst ist kein guter Wegbegleiter. Sie macht krank bzw. stellt schon Krankheit dar. Wo Hitler mit schnellem Gas rasch umbringen ließ, tötete der Bibelgott Kinder nach Belieben und mit Regenwasser langsam. Diesen Hitlervergleich hielt damals der Kammerpsychiater Dr. Mayer-Amberg unverständlicher Weise für „paranoid“. Es wird sich dabei jedoch analytisch um eine Projektion gehandelt haben. Logik, Vernunft und ärztliches Denken sind keine Zeichen einer Schizophrenie. Schon der jüdische Nobelpreisträger Isaak B. Singer zog ja den Hitlervergleich. Der Vergleich ist damit für uns Deutsche kaum kritisierbar – und zu verantworten hat ihn meine Kirche. Sie ist es, die Gott mit Hitler vergleichbar macht und ihn erbarmungslos entwürdigt. Hier liegt (nach Käßmann) „Gotteslästerung“ vor.

 

Die EKD zeigt wie schon 2009 keinerlei Interesse zu der von mir geforderten Selbstkorrektur (siehe Anlage 3).  Jedem grausamen Kindesmissbrauch, und dazu verpflichtet mich der Ärztetag 2009, muss ich jedoch mit der notwendigen Härte entgegentreten. Schließlich sind unsere geschlossenen Psychiatrien mit jungen Patienten und Patientinnen belegt, die hinter einer Schuld oder einer „Sünde“ die Strafe Gottes befürchten oder gar erwarten. Welche Strafe? Feuerstrafe. N. Schneider kündigt in seinem Buch „Von Erdenherzen und Himmelsschätzen“ in alter evangelisch-dogmatischer Tradition unseren Kindern auf Seite 54 nach einem angeblichen „Richterspruch“ Jesu ein strafendes „ewiges Feuer“ an, ohne jedoch die notwendige Unterschrift Jesu unter dem Dokument vorweisen zu können. Er ist damit ein religiöser Fundamentalist, der schwere Dauer-Folter mittels Feuer zu einem christlichen Wert erhebt.

 

Der Sprecher der deutschen Jesuiten, Busch, meldete bei mir schriftlich Zweifel an, ob Schneider ein „verantwortungsvoller Theologe“ ist.  Eugen Drewermann schreibt mir, die Höllenandrohungen des Klerus seien ein Fall für den Gesundheitsminister und die Familienministerin.  

Seine Buchäußerung, die Schneider trotz meiner ernsten Aufforderung nicht zurücknahm,  wird demnächst im Zentrum einer weiteren Strafanzeige stehen.

 

Damit nicht wie 2009 ein ähnlicher monatelanger Verzug Ihrer Antwort eintritt, darf ich Ihnen eine diesbezügliche Frist bis zum 30. 09.2014,  24 Uhr stellen.

Gez. Dr. … …

 

 

8 Antworten auf Mutiger Arzt klagt an: Selbstanzeige wegen Mordes

1. Klarsicht sagt:

4. September 2014 um 18:00

Zitat des Autors: „ich hätte den auferstandenen Jesus von Nazareth auf eine ganz schlimme Art und Weise ermordet. Ich hätte ihn an ein Kreuz geschlagen und damit zu Tode gefoltert.“

Der Autor meint sicher, dass Jesus vor seiner Auferstehung ermordet wurde. Gerichtsverwertbare Belege dafür, dass das tatsächlich geschehen ist, konnten bisher nicht beschafft werden. Aus interessierten Kreisen liegen ausschließlich nur glaubensgestützte Behauptungen in exorbitanter Anzahl vor, dass es so geschehen sein soll. Dabei sind aber nicht einmal Indizien vorhanden, die es als wahrscheinlich erscheinen lassen, dass dieser Jesus jemals existiert hat.

Wenn Jesus nach seiner angeblichen Ermordung gesehen wurde, wie auch glaubensgestützt behauptet wird, dann dürfte nicht davon ausgegangen werden, dass er ermordet wurde. Es läge dann nur eine schwere Körperverletzung vor, die längst als Straftat verjährt sein müsste.

Könnte in einem Strafverfahren bewiesen werden, dass Jesus wirklich gelebt hat und und ermordet wurde (keine Hirn- und Körperfunktionen mehr), dann wäre eine Verurteilung wegen Mordes fällig. Mord verjährt nicht, glaube ich zu wissen. Dabei wäre es völlig unerheblich, wenn der Ermordete später wieder auferstanden ist. Wäre er dass, so könnte es zweifelhaft sein, ob man es dann wieder mit derselben Person zu tun hat.

Zitat des Autors: „Eine süddeutsche Staatsanwaltschaft äußerte sich  in einem anderen Kontext allerdings in dem Sinn, Jesus sei definitiv tot und daher nicht ,existent'.“

 

Eine solche kühne Behauptung hätte die Staatsanwaltschaft nur dann aufstellen dürfen, wenn sie Beweise dafür hatte, dass Jesus tatsächlich existiert hat. Nur dann, wenn solche vorlagen, durfte sie natürlich wegen des riesigen Zeitablaufs seit dem Jahre ca. 30 bis heute davon ausgehen, dass er nicht mehr lebt und höchstens evtl. noch irgendwelche Leichenteile von ihm irgendwo (im Wüstensand ?) herum liegen.

Es grüßt

Klarsicht

 

  Klarsicht sagt:

4. September 2014 um 22:25

Den Massenmord der Sintflut soll ja der „Dämon des Alten Testamentes“ höchstpersönlich veranstaltet haben. Später versprach Er angeblich, auf diese Art und Weise keinen Massenmord mehr zu begehen. Das tat er dann auch nicht. Den Massenmord in Sodom und Gomorrha beging Er daher angeblich ganz anders, nämlich mit Feuer und Schwefel.

Irgendwann zog sich der „Dämon des Alten Testamentes“ dann offenbar aus dem „Geschäft“, Massenmorde höchstpersönlich zu begehen, zurück und ließ als „Schreibtischtäter“ für sich in Stellvertretung morden und massenmorden. Die Befugnis zur göttlichen Stellvertretung wurde normativ durch Römer, Kap. 13, V. 1Ff, festgelegt. Dort heißt es bekanntermaßen: „Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet.“

Diese Obrigkeit hat dann angeblich Jesus entsorgt, womit das Paradoxon geschaffen worden sein müsste, dass sich der „Bibel-Dämon“ in der Gestalt Seines angeblichen Sohnes durch Seine Stellvertretung (Obrigkeit) selbst entsorgt hätte.

Selbst dann, wenn es bei dieser „göttlichen Entsorgung“ geblieben wäre, was ja angeblich nicht der Fall gewesen sein soll, hätte die menschliche Befugnis zur Stellvertretung rechtsgültig fortbestanden.

Durch die göttliche Stellvertreterbefugnis und im Rahmen von ihr betrachtete sich Hitler dann evtl. als berechtigt und dazu verpflichtet, die Massenmorde nach seinem Gusto zu begehen, die leider begangen wurden.

Ausweislich einer Textpassage im „Neuen Testament“ soll sich Gott in Seinem Sohn, Jesus, selbst den Ratschlag gegeben haben: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun“ (Lukas, K. 23; 34). Diesen Ratschlag darf man wohl nicht zeitverengt und situationsbegrenzt allein auf die Personen beziehen, die angeblich für die so überaus schlechte Behandlung Jesu damals verantwortlich waren, sondern muss ihn in hermeneutischer Deutung (Hermeneutik = Auslegungskunst) zeitlos auf alle Menschen ausdehnen. Hermeneutische Deutungen sind doch beim Klerus so beliebt. Diejenigen aber, die nach göttlicher Diagnose „nicht wissen, was sie tun“, müssen krank sein und können daher für ihre Denk- und Verhaltensweise nicht verantwortlich gemacht werden. Im Gegenteil ! Solche Menschen müssten mit Verständnis und Milde behandelt werden. Hätten der Verbrecher Hitler und seine Bandenmitglieder einen Anspruch darauf in diesem Kontext als krank und damit als schuldunfähig zu gelten ?

 

Es grüßt

Klarsicht

2. Saco sagt:

6. September 2014 um 09:21

Hallo, hier ist Frank Sacco.

Ich möchte eine kurze Erläuterung zu meiner ersten Anzeige, der Selbstanzeige geben. Dogma meines Glaubens ist unser aller "Mittäterschaft" an der Kreuzigung Jesu. Er sei für uns, zur Vergebung der Sünden in "Stellvertretung" (Jesus am Kreuz – statt wir am Kreuz) gestorben. Auf diesem Dogma fußt das Abendmahl, das meine Kirche im Jahr 2009 schon für 4-jährige durchführte. Viel zu früh, meinte die katholische Kirche. Die Schuld an einem Foltermord zu bekommen, ist das für Vierjährige verträglich? Das Abendmahl, ursprünglich als Abschiedsmahl von Jesus gedacht, wurde von der Kirche in eine Schuldinfusion umfunktioniert. Ich persönlich lehne eine verantwortliche Schuld an diesem grausamen Tod Jesu vollständig ab. Der einfachste Weg,  die Dinge juristisch zu klären (Schuld oder Nichtschuld), ist eine Selbstanzeige wegen Mittäterschaft, also wegen Mordes.

Seien wir gespannt, ob die Kirche weiterhin behaupten kann, ich sei Mittäter.

Viele Grüße, Frank (Internist)

 

3. Klarsicht sagt:

6. September 2014 um 21:24

Zum wiederholten Mal: Existierte Jesus wirklich

http://de.richarddawkins.net/foundation_articles/2014/9/4/zum-wiederholten-mal-existierte-jesus-wirklich

 

4. Wilfried Müller sagt:

8. September 2014 um 07:30

Aus technischen Gründen kommt der nachfolgende Text als Kommentar über die Bande; der Kommentar stammt von Klarsicht, nicht von mir:

Nahm Jesus für sich Sterbehilfe in Anspruch ?

1. Der „Christmonokrat“ Jesus (Monokrat griech. = Einzelherrscher) hatte die Möglichkeit, das „Liebesopfer", zu dem er sich in seinem neuronalen Netz wahnhaft als durch seinen Bibelvater aufgefordert sah, für diesen und die Menschen dadurch zu erbringen, indem er sich ganz still, bescheiden und unspektakulär höchstselbst – wodurch auch immer – hätte töten können, was er jedoch unterließ. Daher muss davon ausgegangen werden, dass sein religiöser Wahnglaube wohl auch die Vorstellung beinhaltete, dass sein Bibelvater es wünschte, dass das „Liebesopfer" auf spektakuläre Art und Weise erbracht werden sollte. Denn es ist natürlich völlig klar, dass eine stille Selbsttötung nicht so spektakulär gewesen wäre, wie die angeblich in aller Öffentlichkeit durchgeführte Tötung durch die römische Obrigkeit dann aber gewesen ist, die dafür wohl als besonders prädestiniert erschien: „Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet" (Rö., K. 13, V. 1).

2. So kam letztlich die römische Obrigkeit ins Spiel. Sie, die gewissermaßen im Auftrage des „Bibel-Dämons“ handelte, verschaffte dem religiösen Anliegen, welches der „Christmonokrat“ Jesus für sich und seinen Bibelvater wahnhaft zur Geltung bringen wollte, letztlich eine größere Aufmerksamkeit, als wenn er in aller Stille ein Suizident geworden wäre.

3. Der „Christmonokrat“ stand wohl unter dem religiös-psychischen Zwang, vermeintlich gottgefällig sein Verhalten so ausrichten zu müssen, dass es nach seiner divinatorischen Einschätzung als Folge daraus wahrscheinlich zu seiner Verhaftung, Verurteilung, Folterung und Kreuzigung durch die römische Obrigkeit kommt.

4. Seine makabere Rechnung ging weitgehend auf, wenn das Drama um ihn stimmen sollte: Wie fast jeder durch die über die Jahrhunderte andauernde fleißige Missionierung der Menschen durch die Kirchen weiß, wurde die römische Obrigkeit, die ja angeblich vom „Bibel-Dämon verordnet" war, letztlich unwissend dazu verleitet, dem quasi lebensmüden „Christmonokraten“ auf ihre ganz spezielle, grausame Art und Weise Sterbehilfe zu leisten.

5. Aus den vier kanonischen Evangelien ist es zu ersehen, dass der „Christmonokrat“ Jesus wohl wusste, dass er sterben sollte und wie es im Sinne des angeblichen Verlangens seines Bibelvaters letztlich geschehen sollte (z. B. Matth., K. 16; 21, K. 17; 22, 23,  K. 20; 18, 19,  K. 26; 2, 26-28, 39, 42, 63-65, u. K. 27).

6. Offenbar sollte/wollte der „Christmonokrat“ Jesus also auf möglichst spektakuläre und Aufsehen erregende, sehr qualvolle Art und Weise für die Menschen und in erster Linie für seinen Bibelvater (also für sich selbst) getötet werden. Alle Handlungen aber, die dafür notwendig waren, sollte/wollte er nicht höchstselbst vornehmen, sondern die sollte/wollte er der römischen Obrigkeit überlassen.

7. Daher muss man wohl annehmen, dass die „ordnende Hand“ des Bibelvaters, des „Christmonokraten“ oder gar von beiden zusammen im Spiel gewesen ist, die alles steuerte, damit die Ereignisse planvoll abliefen und der römischen Obrigkeit ungewollt und unwissend die Rolle zu viel, den „Christmonokraten“ aktiv dabei zu helfen, dass er im Sinne seines Planes bzw. des Planes seines Bibelvaters sterben konnte. Das könnte man als die Inanspruchnahme einer verdeckten Sterbehilfe bezeichnen.

8. Diesem gesamten angeblich geschehenen Ereignisablauf mit dem offenbar inszenierten grauenvollen Tötungsgeschehen stimmen die Kirchen mit ihren devot-servilen Glaubensgefolgschaften schon seit mehreren Jahrhunderten immer und immer wieder zu. Für sie ist es – unverständlicherweise – ein „Heilsgeschehen", durch welches sie sich – wie auch immer – „erlöst" fühlen.

9. Wegen der Abartigkeit des Geschehens und seiner wirren Begründung, drängt sich sicher jedem Menschen unserer Zeit, der bemüht ist, sein Denken und Handeln rational an der Erfahrungswirklichkeit auszurichten, der Gedanke auf, dass hier ein sehr kranker Geist im Spiel und am Werk gewesen sein muss, wenn man es denn tatsächlich mit einer Historie zu tun haben sollte.

10. Im neuronalen Netzwerk vom „Christmonokraten“ Jesus spukte scheinbar sehr dominant sein Bibelvater herum, dessen Willen er sich unterworfen sah (siehe Matth., K. 26; 39, 42: „…doch nicht wie ich will, sondern wie du willst", Mark., K.14; 36, 39: „…doch nicht, was ich will, sondern was du wills", Luk., K. 22; 42: „…doch nicht mein, sondern dein Wille geschehe", Joh., K.18; 11: „Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir mein Vater gegeben hat ?", Joh., K. 19; 30: „Es ist vollbracht !"). Offenbar besaß er nicht die innere Freiheit, das von ihm angeblich geforderte „Liebesopfer" durch seine Selbsttötung zu erbringen. Ganz eindeutig sah er sich durch den angeblich geäußerten Willen seines Bibelvaters zwanghaft darauf festgelegt, sich ausschließlich durch die römische Obrigkeit töten zu lassen. Dadurch war ihm gewissermaßen wie einem Komapatienten die Denk- Handlungsherrschaft über seinen Geist und seinen Körper genommen. Er sollte/wollte zwar sterben, aber für die Ausführung der Tötung sah er sich gezwungen, die Hilfe der römischen Obrigkeit in Anspruch zu nehmen, die ja gem. Rö., K. 13, V. 1, Handlanger seines Bibelvaters war.

11. Diese wahnhafte religiöse Menschenopferung gilt als das zentrale „Heilsgeschehen". Es ist der Hauptpfeiler des christlichen Glaubens. Durch das „Jesus-Drama" wurde/wird ein in der christlichen Szene bestehender widerlicher, kollektiver Heilsegoismus befriedigt, denn man fühlt sich dort durch das archaisch-grausame Tötungsgeschehen – wie auch immer – „erlöst".

12. Einen aus wahnhaften religiösen Motiven heraus absichtlich herbeigeführten und auf sich genommenen Martertod akzeptiert man in unserer Gesellschaft und natürlich besonders in der christlichen Szene scheinbar eher und hat hier offensichtlich mehr Verständnis dafür, als dafür, dass jemand in unserer Zeit wegen eines für ihn als unerträglich empfundenen psychischen Leidens oder wegen eines physisch todkranken Zustandes den Tod durch fremde Hand gesucht hat oder zu erlangen sucht.

13. Und in der christlichen Szene gilt der Kadavergehorsam des „Christmonokraten“ gegenüber seinem angeblichen Bibelvater als mustergültig. Denn der Bibelvater wollte ja, dass sein „Sohn" (also der Bibelvater in ihm) die Verhaftung, Verurteilung, Folterung und Kreuzigung als Opfer stellvertretend für alle Menschen über sich ergehen lässt.

Es grüßt

Klarsicht

 

5. Klarsicht sagt:

8. September 2014 um 18:30

Besteht zwischen dem „Bibel-Dämon“ und seinen Gläubigen ein Schuldverhältnis ?

Viele Menschen glauben, sich gegenüber einem von ihnen als existent angenommenen transzendenten „Überwesen“ in Gestalt des „Bibel-Dämons“ in der Position von Schuldnern zu befinden, weil sie ihm gegenüber viele Sünden begehen und begangen haben. Diesen Unfug glauben sie deswegen, weil er sich aus dem Glaubenssystem ergibt, dem sie sich unterworfen haben und weil es „Autoritäten“ gibt, die ihnen diesen Unfug ständig einreden und ein Interesse daran haben, dass sie diesen Unfug glauben.

Nehmen wir spaßeshalber einmal kurzzeitig an, dass der Unfug ein Bestandteil der Realität ist, in der wir alle leben, dass also zwischen dem angeblich existierenden „Bibel-Dämon“ und all den Menschen, die sich ihm unterworfen fühlen, ein Schuldverhältnis besteht/bestand. Dann wäre der Sachverhalt gegeben, dass keine Regelung darüber existiert(e), wie die Leistung in Art und Umfang aussehen soll(te), mit dem die Schuldner das Schuldverhältnis beenden könn(t)en.

Dem „Bibel-Dämon“ als Gläubiger stand es wegen der fehlenden Regelung nicht zu, in dem Rechtsverhältnis zwischen allen Beteiligten allein darüber zu entscheiden, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang die Leistung seitens der Schuldner zur Beendigung des Schuldverhältnisses zu erbringen ist. Vielmehr hätte es zwischen dem „Bibel-Dämon“ als Gläubiger und seinen Schuldnern eines Vertrages mit dem Inhalt bedurft, dass Er berechtigt ist, in der Funktion seines eigenen Sohnes Sein Leben auf eine bestimmte Art und Weise zu opfern, um dadurch die Schuld Ihm gegenüber zu tilgen.

Dem angeblich existierenden „Bibel-Dämon“ müssten Vertragsvereinbarungen bekannt sein, da Er ausweislich des „Alten Testamentes“ mit den Israeliten angeblich mehrere Bünde geschlossen hat, die einige Juden sogar noch in der Gegenwart für sich für verpflichtend betrachten.

Da eine solche Vertragsvereinbarung offensichtlich nicht zwischen allen vom Rechtsverhältnis Betroffenen geschlossen worden war, konnte Jesus' „Liebesopfer“ (1 u. 2) auch nicht rechtswirksam bewirken, dass das imaginäre Schuldverhältnis zwischen dem „Bibel-Dämon“ als Gläubiger und den involvierten Menschen als Schuldner beendet wurde. Das Menschenopfer war also völlig sinnlos. Daher nützt es auch nichts, wenn gläubige Menschen in Gegenwart und Zukunft ihre Zustimmung dazu erklären, dass sich Jesus für sie zur Tilgung ihrer angeblichen Schuld geopfert hat. Wenn daher jemals ein Schuldverhältnis zwischen dem angeblich existierenden „Bibel-Dämon“ als Gläubiger und gläubigen Menschen als Schuldner bestanden haben sollte, dann würde es auch heute noch unverändert bestehen.

Bis heute existiert auch keine vertragliche Regelung zwischen dem „Bibel-Dämon“ als Gläubiger und gläubigen Menschen als Schuldner darüber, durch welche Leistung in Art und Umfang das angeblich bestehende Schuldverhältnis beendet werden darf. Die durch Jesus' Kreuzigung erbrachte „Leistung“ war ja rechtlich unwirksam.

Es existiert auch keine vertraglich vereinbarte Frist oder ein vertraglich vereinbarter Termin innerhalb der bzw. bis zu dem die noch unbekannte Leistung zur Beendigung des Schuldverhältnisses erbracht werden müsste. Insoweit ist eine gewisse Analogie zu dem „Reichskonkordat“ gegeben, welches am 20. Juli 1933 zwischen dem „Heiligen Stuhl“ und dem Deutschen Reich als Staatskirchenvertrag geschlossen wurde. Hier wurde auch keine Frist oder ein Termin vereinbart, innerhalb der bzw. bis zu dem der Vertrag Geltung haben soll.